Darf der Mieter Wohnungstürschloß austauschen?

12. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)
Darf der Mieter Wohnungstürschloß austauschen?

Ein Mieter tauscht sein Wohnungstür - und Garagenschloß aus, nachdem er erfahren hat, dass ein anderer langjähriger Mieter des Hauses, der zwar als eine Art Mädchen für alles agieren soll, aber dies nicht offiziell macht, von allen Wohnungen und Garagen Zweitschlüssel besitzt.

Dies hat dieser langjährige Mieter selbst gesagt. Das wäre ja kein Problem, er mache damit ja nichts…..

Der Vermieter hat den Mieter darüber nicht informiert.

Der Mieter tauscht beide Schlösser aus (auch weil das Wohnungstürschloß nicht zu öffnen war, wenn innen ein Schlüssels steckte - bei drei Kindern kann das aber immer mal passieren). Der Vermieter erfährt das, ist empört und weist auf einen Verstoß des Mietvertrages hin und droht mit Kündigung.

Hat der Mieter das Recht sein Schloss zu tauschen?






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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Ergänzend:

Bei Auszug sind die alten Schlösser wieder einzubauen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Mieter darf das Schloss sogar ganz ohne Anlass austauschen, wenn er es am Mietende wieder zurückbaut.

Hier hat übrigens der Vermieter gegen den Mietvertrag verstoßen, woraus sich ein Herausgabeanspruch auf den Schlüssel des langjährigen Mieters ergibt.

Unter diesen Umständen kann der Mieter die Kosten für den Austausch des Schlosses nach meiner Einschätzung sogar vom Vermieter erstattet verlangen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Vielen Dank.

Klar, die alten Schlösser liegen eingetütet im Keller und werden bei Auszug wieder eingesetzt.

"...Vermieter gegen den Mietvertrag (Mietvertrag) verstoßen...."

Der langjährige Mieter ist jetzt in der Zwickmühle. Wohnt siet 30 Jahren im Haus, wird vom VM als Mädchen für alles eingesetzt (und ausgenutzt), mag diesen aber nicht. Kann aber auch nicht für den Mieter Partei ergreifen.

Gut aber das das Thema geklärt ist.

Man o mann, der Vermieter ist eine Type.....peinlich peinlich.




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

quote:
von allen Wohnungen und Garagen Zweitschlüssel besitzt.

Der langjährige Mieter sollte sich auch mal Gedanken darüber machen, welches Risiko er damit eingeht.
Was, wenn sich jemand ohne Einbruchsspuren zu hinterlassen Zutritt verschafft? Wie will er sich vom Verdacht, der ja zwangsläufig auf ihn fallen muss, reinwaschen?

Diesen Schuh sollte er sich in seinem eigenen Interesse nicht anziehen.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

"Der langjährige Mieter sollte sich auch mal Gedanken darüber machen, welches Risiko er damit eingeht."

Interssanter Aspekt, werde ich ihm einmal bei nächster Gelegenheit sagen.

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