.....die Kosten für den Austausch eines alten
Einplattenheizkörpers aus DDR-Zeit gegen einen Heizkörper neuerer Bauart
monetär auf die Miete umlegen und muß er im Vorfeld dieser Baumaßnahme
diese monetäre Mehrbelastung genau beziffern?
Ich suche des weiteren ein Gerichtsurteil, in welchem die Mietminderung um 20% bei Nichterreichen der Raumtemp. von 18°C im
Kinderzimmer gegründet wurde?
Vielen Dank
Gruß
Darf der Vermieter...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Will vielleicht der Vermieter gerade im Kinderzimmer den Heizkörper austauschen, um eine ordentliche Raumtemperatur zu erreichen?
Das verstehe ich nun nicht, auf der einen Seite möchten Sie die Miete mindern, weil die Raumtemperatur icht erreicht wird, auf der anderen Seite sind Sie gegen neue Heizkörper. Wenn diese in neue, moderne ausgetauscht werden, seien Sie doch froh.
Auf die Miete umlegen kann er dies schon.
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Der Vermieter kann nur Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Der Austausch des Heizkörpers gehört nicht zu den Modernisierungskosten.
@murgab
Ich bin nciht gegen einen neuene Heizkörper, das habe ich nciht geschriebne, oder?
ICh bin gegen die geplante Erhöhung der Miete, nur weil sie einen neuen Heizkörper (der größer ist) einbauen wollen.
Mehr nicht. Ich möchte das das Kinderzimmer warm wird, aber nicht das dadurch die Miete steigt, wir haben schon genügend zusätzliche Kosten auf uns nehmen müßen, um das Zimmer wenigstens auf 20°C zu bekomme.
Gruß
@hh
Das sehen wir genauso, aber unser Vermieter nicht, nun bruachen wir halt einen Beweis dafür, das es nicht andem ist.
Suche hatl nach einem Gerichtsurteil, was dieses belegt.
Gruß
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