Darf der Vermieter das verlangen?

20. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf der Vermieter das verlangen?

Hallo zusammen,

ich habe mal kurz eine Frage.Unser Vermieter will von uns Hausrat und Haftpflichtversicherung sehen.Ist dies überhaupt rechtens und wozu soll dieses dienen?
Dann ist uns aufgefallen das dieses Haus sehr feucht ist.Das Wohnzimmer hat einen Kamin den haben wir jeden Tag an,morgends wenn man da rein kommt,ist der raum so abgekühlt das man friert,eisige Kälte.Aus den fenstern zieht es und die Wand im Wohnzimmer fängt an schwarz zu werden,ebenso im Badezimmer.Dies haben wir dem Vermieter mitgeteilt.
Jetzt sollen wir auch noch 20 Euro mehr an NK zahlen.Obwohl wir vom letzten Jahr nichts nachzahlen müssen.In den NK sind sogar Raten für den Kamin mit drin,da der Kamin repariert wurde vom Vermieter und das sollen wir 10 Jahre zahlen Ist dies auch rechtens.???
Heute abend kommen die vorbei und wir wollen gut vorbereitet sein.Vielen lieben Dank für eure Antworten im vorraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi Knallbunt!
Zunächst einmal würde ich dem VM schriftlich die diversen Mängel der Mietsache anzeigen und auch gleich die Kaltmiete mindern (Richtwerte finden sich haufenweise im Internet, bitte immer einen Mittelwert nehmen! Über den Daumen würde ich 20% Minderung der Kaltmiete vermuten nach Deiner Beschreibung, aber das sind immer individualwerte!)!
Um Deinem VM die Möglichkeit zu nehmen, Reparaturen (zu denen er verpflichtet ist) sofort aufzuschlagen (die eigentlich in einer Pauschale berücksichtigt sein sollten, da scheinbar keine neuen Installationen vorhanden sind) fordere ihn auf eine detaillierte Auflistung der NK zu erstellen. Der VM könnte ja sonst fordern wie er lustig ist!

Hier findet folgendes Urteil anwendung:
OLG Dresden
2000-06-20
23 U 403/00

******
Sieht ein Mietvertrag die Vorauszahlung von Nebenkosten vor, so müssen die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten ihrer Art nach im Vertrag genau aufgeschlüsselt werden.

Geschieht dies nicht, so hat der Vermieter die vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen zu erstatten. Eine Umdeutung in eine Nebenkostenpauschale oder eine Bruttokaltmiete ist nicht möglich.
******

Damit sollte der VM zunächst einmal beschäftigt sein und sich erst einmal überlegen, welche Kosten er auf den Mieter abwälzen will! :devil:

Viel Erfolg!

Gruß

dreisst

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"Datenschutz ist Täterschutz!"

-- Editiert von dreisst am 20.02.2007 10:08:36

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