Hallo,
folgender Sachverhalt: Die Hauptmieterin einer Wohnung (unbefristetes Mietverhältnis) möchte ein Zimmer untervermieten. Laut Mietvertrag hat sie hierzu auch das Recht. Weiterhin hat Sie aber auch die Pflicht dem Vermieter darüber zu informieren, wer einzieht.
Dies hat Sie getan. Nun will der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) den Mietvertrag nur auf ein Jahr befristen. Die Hauptmieterin sowie die potentielle Untermieterin wollen jedoch einen unbefristeten Untermietvertrag abschließen.
Frage: Hat der Vermieter das recht den Untermietvertrag zu befristen? Wenn ja, welche Gründe könnte er hierfür angeben?
Danke im Voraus und Grüße!
Darf der Vermieter den Untermietvertrag befristen
29. Mai 2015
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Frage vom 29. Mai 2015 | 10:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Vermieter den Untermietvertrag befristen
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#1
Antwort vom 29. Mai 2015 | 11:05
Von
Status: Unparteiischer (9904 Beiträge, 4486x hilfreich)
Zitat:Laut Mietvertrag (Mietvertrag ) hat sie hierzu auch das Recht.
Was steht da wortwörtlich im Mietvertrag?
#2
Antwort vom 29. Mai 2015 | 11:10
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Hat der Vermieter das recht den Untermietvertrag zu befristen?
So pauschal nicht. Grundsätzlich muß der VM einer Untervermietung nur zustimmen, wenn der M daran ein berechtigtes Interesse hat. Ist dem so, dann kann das auch nicht befristet werden. §553 III BGB macht gegenteilige Vereinbarungen mit dem VM unwirksam.
Ist hingegen bereits jetzt klar, daß das berechtigte Interesse zu einem bestimmten Zeitpunkt wegfallen wird, könnte man überlegen, ob der M eine vertragliche Nebenpflicht hat, keinen längeren Untermietvertrag abzuschließen, bei deren Verletzung er sich womöglich schadensersatzpflichtig macht.
Eine pauschale Regelung im Mietvertrag ist jedenfalls nach §553 III BGB unwirksam.
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#3
Antwort vom 29. Mai 2015 | 11:46
Von
Status: Unparteiischer (9904 Beiträge, 4486x hilfreich)
ZitatEine pauschale Regelung im Mietvertrag ist jedenfalls nach :§553 III BGB unwirksam.
Nö, nur Regelungen zum Nachteil des Mieters wären unwirksam. Regelungen im Mietvertrag zur unbegründeten (!) Untervermietung können durchaus gültig sein. Ohne diese zu kennen, kann das aber keiner beurteilen.
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