Darf der Vermieter die Eltern der Mieter anrufen?

6. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bayerman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Vermieter die Eltern der Mieter anrufen?

Hallo!

Meine Frau und ich haben Stress mit unserem Vermieter, der Grund ist für mein Posting hier irrelevant.

Meine Frage: Darf der Vermieter bei Streitigkeiten die Eltern der Mieter anrufen, und ihm die Einzelheiten vom Streitgrund schildern? Was kann man tun, um dies abzustellen?

PS: Es handelt sich bei uns um keine minderjährigen Schulkinder. Wir sind beide über 30 Jahre alt...




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 228x hilfreich)

Die Eltern instruieren, dass Sie jegliche Gespräche an Euch zurückverweisen.

Und dem Vermieter klar machen, dass der Mietvertrag nicht mit Euren Eltern, sondern mit Euch besteht.

Verklagen kannst Du ihn wohl schlecht....

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#2
 Von 
Bayerman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das machen unsere Eltern ja, aber ich möchte die Ursache und nicht die Folgen bekämpfen.
Kann man dem nicht einen schönen Brief vom Anwalt zuschicken lassen?

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#3
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 228x hilfreich)

Klar, Du kannst das machen. Aber das kostet Geld. Ich frage mich nur, wie der Anwalt das Schreiben begründet...

Habt ihr es dem VM denn schon gesagt, dass ihr es nicht wünscht, dass er mit Euren Eltern redet?

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#4
 Von 
Bayerman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass es Geld kostet ist mehr oder weniger egal.

Ja, wir haben es ihm bereits mehrmals gesagt, dass wir das nicht wollen. Unsere Eltern haben es ihm auch schon gesagt

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#5
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 228x hilfreich)

Ein Patentrezept habe ich auch nicht...dann geh halt zum Anwalt und lass Dich da beraten, was er dagegen tun kann.

Vielleicht können Deine Eltern ja auch eine Unterlassungsklage einreichen, weil sie sich durch Euren VM belästigt fühlen.

-- Editiert von feenkind am 06.02.2005 13:41:01

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Fabian Sachse
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Das kommt auf den Inhalt der Äußerungen an. Sind diese nachweislich falsch und daneben geeignet, Sie vor ihren Eltern herabzuwürdigen, käme eine Unterlassensanspruch wegen Ehrverletzung bzw. sogar eine Strafanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Daneben haben natürlich auch Ihre ELtern einen Anspruch darauf von solchen unerbetenen Telefonanrufen verschont zu bleiben.

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"Rechtsanwalt Fabian Sachse ist Schwacke Vertragsanwalt"

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