Darf der Vermieter die Heizung flicken?

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
AlexZ71
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Vermieter die Heizung flicken?

Hallo,

hat der Vermieter das Recht, in seinem Mietshaus, das aus zwei Parteien besteht, den Heizkreislauf der einen Partei an den Heizkessel der anderen Partei mit anzuschließen, wenn einer defekt ist? Angenommen, es handelt sich um elektrische Nachtspeicheröfen, dann wäre ja während dieser Zeit die gerechte Aufteilung der Heizkosten nicht sichergestellt (nach m2 abzurechnen ist ja nicht besonders präzise). Ich schätz mal, dass auch der Wirkungsgrad der Heizanlage sehr darunter leiden würde.

Falls er das darf, hätte man dann das Recht, eine z.B. 2-wöchige Frist für die Instandsetzung oder den Austausch der eigenen Heizung zu setzen mit nachfolgender Mietminderung von sagen wir 50%?

Danke und viele Grüße
Alex

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19 Antworten
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#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke, eine Mietminderung kommt hier nicht in Frage.
Allerdings würde ich an deiner Stelle keine Nebenkosten für die Heizung mehr bezahlen, und den Vermieter auffordern, dir eine schlüssige Abrechnung zu liefern, wieviel Du, und wieviel dein Nachbar geheizt hat. Das dürfte dem Vermieter allerdings schwerfallen.
Vielleicht schreibt hier ja noch einer der Experten, ob meine Lösung praktikabel wäre...

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#2
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

Wo genau befindet sich bei elektrischen Nachtspeicheröfen der Heizkessel ?

Vielleicht solltest Du den Fall mal etwas plastischer schildern.

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Das hab ich mich auch gefragt: die Begriffe Heizkessel und elektr. Nachtspeicherheizung passen einfach nicht zueinander.

Eine defekte Nachtspeicherheizung wäre meines Erachtens problemlos innerhalb kürzester Zeit auszutauschen.

lg R.M.

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#4
 Von 
AlexZ71
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, es wäre natürlich eine zentrale Nachtspeicherheizung im Keller (Heizungsraum), also einer pro Partei. Das wäre natürlich nicht so einfach auszutauschen.

@Schnebi: ich habe gelesen, dass bei Heizungsausfall im Winter eine beträchtliche Mietminerung möglich wäre. Warum meinst du, dass das nicht in Frage käme?

P.S.: Hintergrund: die Heizkosten laufen beu uns nicht über Nebenkosten, sondern über unsere Stromrechnung. Außerdem war unsere fast 20 Jahre alte Heizung in der Vergangenheit bereits mehrere Male ausgefallen.

-- Editiert von AlexZ71 am 17.02.2009 09:23

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#5
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

@alex

ich hatte das so verstanden, dass die Heizung durch das herumwerkeln des Vermieters weiterhin funktioniert. Dass das Problem "lediglich" ist, dass es unmöglich ist, zu ermitteln welche Mietpartei wieviel "verheizt" hat. In dem Fall würde ja eigentlich kein Mangel an der Mietsache vorliegen und somit wäre auch keine Mietminderung möglich.

Sollte das herumwerkeln des Vermieters dazu führen, dass die Heizung ausfällt, oder dass sie weiterhin nicht funktioniert, und sitzt man dadurch in einer kalten Wohnung, so ist eine Mietminderung natürlich durchaus möglich. 50% halte ich als Laie allerdings für übertrieben.

So wie sich dein letztes Posting anhört wäre es ja so, dass dein Vermieter die Heizung der einen Mietpartei quasi über den Stromzähler der anderen Mietpartei laufen lässt. Ich denke, dass sich der Vermieter damit in eine rechtlich sehr fragwürdige Position bringt. Das wäre ja so, als würde die eine Mietpartei einfach hinter dem Stromzähler der anderen Mietpartei Strom für sich "abzwacken" was sicherlich strafbar wäre...

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Was denn nun? Eine Heizung pro Partei (egal wo die steht) oder eine zentrale Heizung? Solange hier nur ungenauer und unstimmiger Kauderwelsch geschildert wird, wird es keine kompetente Antwort auf Deine Frage geben können.

Übrigens berechtigt nicht jeder heizungsausfall zu einer Mietminderung, dies müsste schon von einer gewissen Dauer sein (abhängig vom sonstigen Bauzustand und der Auskühlung).

Grundsätzlich würde ich bejahen, dass der Vermieter eine Notlösung schafft, damit der Nachbar nicht im Kalten sitzt. Wenn er dazu an die Heizanlage der Nachbarwohnung anschließt, ist ein angemessener Schadensersatz zu zahlen. Z.B. könnte vereinbart werden, dass der Mehrverbrauch im Vergleich zu den Durchschnittsverbräuchen der Vorjahre ermittelt wird. Dann hättest Du sogar noch einen Vorteil, das allein auf Grund der diesjährigen******rung ein deutlicher Mehrverbrauch entsteht.

Sollte die Notlösung nur für ein bis zwei Wochen eingerichtet werden, wird sich der ganze Aufwand aber auch nicht wirklich lohnen. Und wenn Deine Heizung trotzdem weiterläuft, berechtigt dies nicht zu Mietminderungen.

lg R.M.

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#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ich meine natürlich die disjährige W i t t e r u n g
*kopfschüttel*

R.M.

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#9
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Genau so wie R.M. seh ich das auch, konnte es vielleicht nur nicht so schön ausdrücken :-D

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#10
 Von 
AlexZ71
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, vielen Dank! "Schadensersatz" hört sich gut an. Nur wie kann man das durchdrücken, wenn der Vermieter der Meinung ist, kein Geld zu haben? Eine Mietminderung soll doch genau so einen Stellenwert haben, nur dass der Mieter dabei nicht in der Holschuld ist...

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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Mietminderung darfst du nur machen, wenn die Wohnwert der Mietsache in irgendeiner Form gemindert ist. Es ist zwar unrecht des Vermieter deinen Strom anzuzapfen, aber deine Wohnqualität mindert das ganze nicht. Daher könntest du ihn eben lediglich auf Schadenersatz verklagen (falls man sich nicht gütig einigen kann) Das Mindern der Miete wäre in diesem Fall wohl so etwas wie "Selbstjustiz"

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#13
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
AlexZ71
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich leider nicht genau. Wie gesagt, für jede Partei gibt es je einen Heizkreislauf, der an je einem riesigen, roten Kasten im Heizungskeller angeschlossen ist, welcher je mittels des Zählers der jeweiligen Partei gespeist wird.

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#15
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
AlexZ71
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Rohre, ich sprach ja auch von Heizkreislauf (und meinte damit keinen Stromkreis).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Oh je, nen riesiger roter Kasten kann ja alles sein. Sogar Öl und Gasheizung wäre denkbar bei solch ungenauen Beschreibungen.

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#18
 Von 
AlexZ71
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm, meines Erachtens ist "elektrischer Nachtspeicherofen" keine so ungenaue Beschreibung. Aber wer jemand anders denunzieren will, der findet immer irgend einen Aufhänger.

Danke jedenfalls an alle, die ernsthaft versucht haben, meine Frage zu beantworten, mir ist geholfen.

Von meiner Seite aus ist dieser Thread damit geschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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