Hallo,
ich habe eine Frage bzw Problem. In meiner Wohnung wackelt die Kloschüssel da die Keramik damals wohl nicht richtig festgemacht worden ist. Ebenso kommt aus dem Rohr was vom Spülkasten zur Keramik geht beim Spülvorgang das Wasser raus.
Den Vermieter habe ich schon 3 mal angerufen und gebeten das zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Er weigert sich jedoch das es auf falsche Handhabung hindeutet und ich diese mit meinem Körpergewicht von 93 KG wohl beschädigt habe da ich seiner Meinung nach beim Toilettengang mich dabei zuviel bewege?!
Im Februar diesen Jahres ist aus einem Zimmer Wasser aus der Decke gekommen. Auch das hat er nie Rep lassen.
Jetzt habe ich die Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt. Kann er mir deshalb die Kaution bzw einen Teil der Kaution einbehalten?
Eine Protokoll der Schäden damals beim Einzug it nie gemacht worden, hatte nur einen meiner Helfer mit dabei als Zeugen.
-----------------
""
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
1. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2013 | 09:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 1. Oktober 2013 | 10:18
Von
Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1461x hilfreich)
quote:
Jetzt habe ich die Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt. Kann er mir deshalb die Kaution bzw einen Teil der Kaution einbehalten?
Was meinst du mit "deshalb"?
quote:
Den Vermieter habe ich schon 3 mal angerufen und gebeten das zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Er weigert sich jedoch das es auf falsche Handhabung hindeutet und ich diese mit meinem Körpergewicht von 93 KG wohl beschädigt habe da ich seiner Meinung nach beim Toilettengang mich dabei zuviel bewege?!
Selbst wenn dem so wäre ist er trotzdem verpflichtet, die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand zu halten, d.h. einen Handwerker zu schicken. Wer dann schlußendlich die Rechnung bezahlen muß steht auf einem anderen Blatt. Kann eine Schuld des Mieters nachgewiesen werden, dann dieser, sonst der Vermieter.
Die Kaution darf er im übrigen bis ca. 6 Monate nach Mietende einbehalten, weil er so lange Zeit hat, Forderungen geltend zu machen. Unabhängig davon kann er darüber hinaus einen Teileinbehalt von der Kaution vornehmen für evtl. zu erwartende Nachzahlungen aus noch abzurechnenden Neben- und/oder Heizkosten.
-----------------
""
#2
Antwort vom 1. Oktober 2013 | 14:51
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1336x hilfreich)
Nach 6 Monaten darf er nur den Teil der Kaution einbehalten der vorraussichtlich für die Nebenkostenendabrechnung zu zahlen ist.
Ansonsten darf sich der Vermieter nicht für andere Zwecke
an der Kaution bedienen. Dazu müßte er erst den Rechtsstreit vor Gericht führen und gewinnen.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Oktober 2013 | 15:17
Von
Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1461x hilfreich)
Unsinn. Der Vermieter muß nicht wegen jeder z.B. Reparaturrechnung, weil der Mieter eine Beschädigung hinterlassen hat, das Gericht bemühen. Dann kann er gleich auf die Kaution verzichten, sondern die Erstattung der Kosten jedes Mal vor Gericht erstreiten.
Erst wenn der Mieter wegen der Begleichung aus der Kaution herumzickt, erst DANN gehts vor Gericht.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.074
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten