Darf der Vermieter die private Sachen selbst entsorgen.?

15. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.07.2015 13:06:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Darf der Vermieter die private Sachen selbst entsorgen.?

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage und zwar, wir wohnen in eine Mietwohnung zur der auch ein Carport gehört der schon in der Miete inbegriffen ist.
Vor mehr als ein Monat haben wir unsere zwei Couch hingestellt da wir die verkaufen wollen und in den Keller passen die nicht durch die Tür. Jetzt hat uns die Hausverwaltung angerufen und hat gasagt dass die Sachen raus müssen , die er auch als Müll bezeichnet hat. Es ist auch so die Couch niemand beim einparcken stört und auch keine Gefahr darstellen. Die Nachbarn stört es nicht da haben wir als erstes Nachgefragt. Dann sagte er wenn wir es nicht wegräumen, lasst er es entsorgen. Meine Frage ist ob wir es dort stehen lassen dürfen und ob er die Couch entsorgen darf?
Die stehen dort nur vorübergehend, wir wollen die auch schnell wie möglich weg haben.
Danke im voraus
LG

-- Editier von toto56 am 15.07.2015 09:42

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ist genau dieser Carport der Mietsache zugeordnet?
Dann könnt ihr die Hausverwaltung entsprechend darauf hinweisen und ihr (das ist, da der Carport wohl nicht abgeschlossen ist, sehr wichtig) Hausverbot erteilen, d.h. das Betreten des Carports explizit verbieten.
Alternativ nur darauf hinweisen, dass die Sachen nicht entsorgt werden dürfen und wenn das doch passiert, Schadenersatz verlangen. Damit hätte sich der Verkauf elegant erledigt. Problematisch wäre nur, dass man auch beweisen können muss, dass die Entsorgung durch die Hausverwaltung passierte - bei Anzeige gegen unbekannt hat man nur einen Schadenersatz gegen unbekannt, und eine Anzeige der Hausverwaltung ohne Beweis würde einen Gegenanzeige wegen übler Nachrede nicht so ganz unwahrscheinlich machen

Im Übrigen könnte man die bisherige Kommunikation durchaus als Abmahnung interpretieren. Ein Carport dient zum Abstellen von Autos, Bereits ein nicht zugelassenes KFZ könnte zur Abmahnung führen - Sofas, die nie zur Personenbeförderung bestimmt waren oder sind, erst recht.
Wenn die Dinger da seit mehr als einem Monat stehen, ist eine Abmahnung wegen Zweckentfremdung der Mietsache durchaus gerechtfertigt.
Der nächste Schritt ist dann die (ordentliche) Kündigung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag. Die wird, da vorher abgemahnt wurde, wohl durchgehen. Dieses Risiko sollte man durchaus bedenken.

Off Topic möchte ich noch anmerken, dass die Aussage "wir wollen die auch schnell wie möglich weg haben" nicht so ganz mit "Vor mehr als ein Monat haben wir unsere zwei Couch hingestellt" zusammenpasst. Am ernsthaften Willen, den Carport selbst zu räumen, kann man da schon zweifeln.


-- Editiert von quiddje am 15.07.2015 10:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9911 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich kann die Aussagen von quiddje nur unterschreiben. Einzig bei dieser

Zitat (von quiddje):
Im Übrigen könnte man die bisherige Kommunikation durchaus als Abmahnung interpretieren

in Kombination mit dieser
Zitat:
Der nächste Schritt ist dann die (ordentliche) Kündigung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag. Die wird, da vorher abgemahnt wurde, wohl durchgehen.

zweifel ich ein wenig. Eine Abmahnung muss dem Abgemahnten hinreichend deutlich machen, dass er die Kündigung des Vertrags riskiert, wenn er sein Verhalten fortsetzt. Bei einem Anruf der Hausverwaltung stellt sich mir die Frage, ob dies wirklich so deutlich geworden ist und wie der Vermieter dies beweisen soll. Zumal die Hausverwaltung auch erstmal dazu berechtigt sein muss, eine Abmahnung zu schicken und diese Berechtigung dem Mieter auch bekannt sein muss.

Nichtsdestotrotz ist ein PKW-Stellplatz keine Lagerfläche und der Vermieter kann die unsachgemäße Benutzung untersagen. Ob Nachbarn oder andere Mieter gestört werden, ist dabei vollständig unerheblich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.07.2015 13:06:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie gesagt es steht zum Verkauf . Klar dass es so schnell nicht geht wie man sich wünscht? Wenn wir es weg schmeißen wollten hätte wir es schon längst getan.
Danke für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
und ob er die Couch entsorgen darf?

Nein.
Der Vermieter darf die Couch nicht entsorgen.

Das Problem ist nur, dass die praktischen Möglichkeiten ziemlich mau sind, wenn er es trotzdem tut.

Sollte die Couch eines Tages weg sein, müsstet ihr gerichtsfest beweisen, (a) wer die Couch hat verschwinden lassen und (b) was die Couch wert war. Letzteres ist besonders schwierig, wenn sie entsorgt wurde und eine Wertfeststellung durch einen Gutachter daher nicht mehr möglich ist.
Der Vermieter wird die Argumente bringen "Wenn die Couch schon 1 Monat zum Verkauf angeboten wurde, sich aber kein Käufer gefunden hat, dann kann die Couch ja nicht sonderlich wertvoll gewesen sein" und "Wenn der Mieter die Couch selbst 1 Monat draußen im Carport stehen lässt, kann es sich ja nicht um ein werthaltiges Möbelstück gehandelt haben".

Schadensersatz ist nämlich nur der objektive Wert der Couch, nicht der Preis, den ihr beim Verkauf gerne erzielt hättet.

Angesichts der Preise auf dem Gebrauchtmöbel-Markt dürfte ein Rechtsstreit unter Kosten-Nutzen-Aspekten unwirtschaftlich sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nichtsdestotrotz ist ein PKW-Stellplatz keine Lagerfläche und der Vermieter kann die unsachgemäße Benutzung untersagen. Ob Nachbarn oder andere Mieter gestört werden, ist dabei vollständig unerheblich.


In machen Bundesländern untersagt das sogar das Ordnungsamt.

Zitat (von cauchy):
Eine Abmahnung muss dem Abgemahnten hinreichend deutlich machen, dass er die Kündigung des Vertrags riskiert, wenn er sein Verhalten fortsetzt.


Na, was nicht ist, kann ja noch kommen. Zuerst kommt immer eine freundliche Aufforderung und dann erst eine Abmahnung mit Fristsetzung. Wenn Ihr dann die Coach nicht entsorgt, kann es entweder zur Ersatzvorwegnahme kommen und/oder zur Kündigung.

Wer kauf den Coachen, die über Wochen draußen gestanden haben? Da könnten doch schon Tiere und Penner draufgeschlafen haben. Stellt die mal "zu verschenken" ein oder spendet die einem Sozialkaufhaus.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nichtsdestotrotz ist ein PKW-Stellplatz keine Lagerfläche und der Vermieter kann die unsachgemäße Benutzung untersagen. Ob Nachbarn oder andere Mieter gestört werden, ist dabei vollständig unerheblich.


In machen Bundesländern untersagt das sogar das Ordnungsamt.

Zitat (von cauchy):
Eine Abmahnung muss dem Abgemahnten hinreichend deutlich machen, dass er die Kündigung des Vertrags riskiert, wenn er sein Verhalten fortsetzt.


Na, was nicht ist, kann ja noch kommen. Zuerst kommt immer eine freundliche Aufforderung und dann erst eine Abmahnung mit Fristsetzung. Wenn Ihr dann die Coach nicht entsorgt, kann es entweder zur Ersatzvorwegnahme kommen und/oder zur Kündigung.

Wer kauf den Coachen, die über Wochen draußen gestanden haben? Da könnten doch schon Tiere und Penner draufgeschlafen haben. Stellt die mal "zu verschenken" ein oder spendet die einem Sozialkaufhaus.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.07.2015 13:06:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Um klar zu stellen das Carport ist in unserem Hof und ich kann diese Coach aus meinem Küchenfenster sehen. Also mit dem Penner u.s.w. weit fehlgeschlagen. Wir wohnen ja auch nicht direkt in der Stadt und das Carport ist von der Straße nicht zu sehen.
Und wie gesagt es passte nicht in den Keller durch die Tür sonst würde es auch nicht draußen stehen. Meine Frage war nicht wieviel der Coach mir persönlich Wert ist sondern, was man darf oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage war nicht wieviel der Coach mir persönlich Wert ist sondern, was man darf oder nicht.


Die Anwort steht doch schon da.
Nein, der Vermieter darf die Couch nicht wegschmeißen.

Aber der Vermieter darf euch auffordern, den Carport in Zukunft nur noch vertragsgemäß - also zur Abstellung von Fahrzeugen - zu nutzen. Nutzt ihr den Carport weiterhin für die Abstellung von Möbeln, kann der Vermieter euch die Carport-Nuzung kündigen.
Der Anruf der Hausverwaltung dürfte wohl noch keine wirksame Aufforderung des Vermieters sein. Kann aber noch kommen.
Insofern dürft ihr die Couch zwar derzeit noch stehen lassen. Ihr dürft euch dann aber nicht wundern, wenn erst eine Kündigungsandrohung und dann eine Kündigung kommt.

Auf die Tatsache, dass euch praktisch die Hände gebunden sind, wenn der Vermieter die Couch einfach so entsorgt (obwohl er es nicht darf), hatte ich schon hingewiesen. Es ist ja nun nicht so wirklich selten, dass Vermieter Sachen machen, die sie eigentlich nicht dürfen. Und es ist auch nicht selten, dass Mieter dann leer ausgehen, wenn der Vermieter einfach vollendete Tatsachen schafft.
Von daher stellt sich natürlich die Frage, ob es geschickt ist, die Couch da stehen zu lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.07.2015 13:06:18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die beste Antwort
MfG habt alle noch ein schönen Tag.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.