Darf die Vermieterin mir verbieten das mein Sohn sich bei mir anmeldet?

16. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Andree1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf die Vermieterin mir verbieten das mein Sohn sich bei mir anmeldet?

Ich habe zurzeit ein großes Problem mit meiner Vermieterin.Mein Volljäriger Sohn hatte immer einen 2. Wohnsitz bei mir den Er jetzt in den Hauptwohnsitz gemacht hat.Da die Vermieterin im selben Haus wohnt hat sie gesehen das die Post vom meinem Sohn jetzt hier her kommt.Sie hat erfahren das sich mein Sohn hier angemeldet.Nur verbietet Sie mir das mein Sohn sich bei mir anmeldet.Vorher ist Sie sogar zur Gemeinde gegangen und hat ihn einfach ohne das mein Sohn das wusste ihn abgemeldet.

Nun zur der Frage darf mein Sohn sich anmelden auch ohne ihre zustimmung?
Und darf Sie ihn ohne Erlaubnis einfach bei der Geinde abmelden und was kann man dagegen unternehmen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Also zu der zweiten Frage: Nein, Sie darf Ihn nicht einfach abmelden.

zu der ersten Frage wäre gut zu wissen, wie die Wohnsituation insgesamt ist. Besteht evtl. die Gefahr der Überbelegung? Du solltest uns hier noch ein paar nähere Informationen geben. Aber im Normalfall kann sie es nicht verbieten. Du solltest sie einfach um Erlaubnis bitten. Evtl. könnte sie aber die Vorauszahlung der Nebenkosten erhöhen.

gruß
avalon2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das geht nicht, dass die Vermieterin missliebige Mieter bei dem Einwohneramt abmeldet. Da hat Ihnen jemand ein Märchen erzählt, sollte es jemand vom Amt gewesen sein, würd ich mir sofort den Vorgesetzten des Beamten geben lassen und mich beschweren !

Zu der Aufnahme in die Wohnung. Die Vermieterin kann eigentlich nichts dagegen machen, da dies zur persönlichen Lebensgestaltung des Mieters gehört. Gegen einen Lebensgefährten könnte sie rein rechtlich auch nichts einwenden. Eine Ausnahme würde nur bestehen, wenn die Wohnung sehr, sehr klein ist und dann eine Überbelegung im Sinne des Mietrechts bestehen würde. Es gibt aber ein Urteil, für mich völlig unverständlich, dass wenn 5 Personen auf 60 qm wohnen, immer noch nicht von einer Überbelegung ausgegangen werden darf. Wenn die Wohnung also mindestens ca. 25 qm hat, würde ich davon ausgehen, dass keine Überbelegung vorliegt. Alles andere hat den Vermieter nicht zu interessieren.

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"Chylla"

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#3
 Von 
Andree1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnsituation ist das Ich in einer 3
Zimmer Wohnung mit knapp 80 Quadratmeter
lebe und das alleine und bin geschieden und mein Sohn konnte nicht mehr bei meiner Frau leben da Sie selber mit 6 Personen in einer 5 Zimmer Wohnung lebt.Mein Sohn lebt wieder in seinem Zimmer von früher.Meistens oder so gut wie nie da ,weil er bei seiner Freundin und seinem Kindd ist.Leider kann er sich keine eigene Wohnung leisten da ,er nur ein kleines Gehalt hat und noch Unterhalt zahlen muss.Er gibt mir nichts zur Mieter weil Ich gesagt habe das er Kostenlos bei mir bleiben kann was selbstverständlich ist.Hoffe konnte mit den Information weiter helfen.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Dein Kind darf bei dir wohnen, aber vielleicht hättest du vor seinem "Einzug" die Vermieterin informieren soll.
Bei uns kann man sich nur in einer Wohnung anmelden, wenn der Vermieter einen bestimmten Abschnitt auf der Anmeldung unterschreibt.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Bei uns ist das nicht so, meine Mieter melden sich immer selbst an und wieder ab. Aber ein Vermieter kann niemals mit der Verweigerung seiner Unterschrift den Einzug verhindern, da der Gesetzgeber ganz klar sagt, dass dies zur persönlichen Lebensgestaltung des Mieters gehört. Nur bei möblierten Zimmern in der Wohnung des Vermieters gilt das nicht.

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"Chylla"

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#6
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Also, als VM darf ich doch sicherlich wissen und in gewissem Maß mir auch aussuchen, wer in meinem Haus wohnt. Das ist ja im oder durch den Mietvertrag (zu Beginn zu mindest) geregelt.

Wenn dann doch plötzlich eine weitere Person in meinem Haus fest angemeldet wird (Hauptwohnsitz - egal ob diese Person nun auch viel da ist oder nicht), ohne daß ich vorher davon in Kenntnis gesetzt wurde, würde ich auch "Komisch" reagieren.
Sollten also "urplötzlich" weitere Personen dazu kommen, denke ich schon, daß der Mieter verpflichtet ist, dies dem VM auch mitzuteilen - anstandshalber schon mal.

Wie bezahlst du denn die NK: Per Verbrauch, Wohneinheit, Personenzahl? Vielleicht liegt auch da der Grund für das (ganz sicher unkorrekte) Abmelden deines Sohnes von Seiten der VM?!

feuerelfe

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Mitteilen muss er es schon, es gibt machmal Nebenkosten, die auf die Personenanzahl umgelegt werden dürfen, dann muss man mehr zahlen.

Aber genehmigungspfflichtig ist es nicht, ich hatte das Problem, dass meine Mieterin jemand aus dem Kosovo, der wahrscheinlich mit Drogen handelte als Lebensgefährte mit rein nahm. Die Wohngung war ausreichend groß, und ich hatte keine Chance.

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"Chylla"

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