Darf ehemaliger Vermieter Nebenkostenerstattung einbehalten

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Schane
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Darf ehemaliger Vermieter Nebenkostenerstattung einbehalten

Hallo,

ich hatte meine vorherige Wohnung mit einer Bürgschaft meiner Mutter.
Ich konnte vorzeitig ausziehen da sich ein neuer Mieter gefunden hatte. Als ich die Übergabe sein sollte kam der Vermieter nicht sondern erst 1 Tag später, ich habe dann meinen Exfreund hingeschickt da dieser bescheid sagen sollte das ich nicht kann. Er wurde dann gebeten seinen privaten Schlüssel vorzulegen damit der Vermieter testen konnte ob er nicht vllt einen Schlüssel der Wohnung dabei hat, zudem wurde ihm gesagt das alles in der Wohnung ok sei und er doch einfach unterschreiben solle, dies machte er dummer weise auch, genauso wieder der neue Mieter. Zu Hause schrieb der Vermieter dann angebliche Schäden in das Protokoll. Um es kurz zu fassen, es gab noch viele weitere Lügen, wie zb er könnte keinen Mieter darin wohnen lassen und ich solle noch 2 weiter Mieten zahlen usw. Er ging dann Anwaltlich gegen meine Mutter vor. Dann kam es mit unserer RÄ und ihm zu einem treffen in der Wohnung, allerdings ohne seinen Anwalt, dies ist nun 2 Monate her und sein Anwalt hat sich bisher nicht mehr gemeldet. Vor 2 Wochen bekam ich meine Nebenkostenabrechnung mit einer Erstattung. Auch nach zusenden meiner Kontodaten kam weder eine Reaktion noch die Zahlung. Darf er diese einfach einbehalten?

-- Editier von Schane am 30.03.2015 18:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Dann kam es mit unserer RÄ

Ihr habt doch bereits eine Rechtsanwältin. Fragt diese am besten, ob der Vermieter seine Forderungen mit der Nebenkostenrückzahlung aufrechnen darf. Ich vermute aber ja. Unabhängig davon sind doch offensichtlich erst 2 Wochen nach Abrechnung vergangen und noch weniger, nach Zusendung deiner Daten. Ein bischen Zeit sollte man dem Vermieter schon geben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat:
Auch nach zusenden meiner Kontodaten

Und die haben ihn auch tatsächlich erreicht?


Vermutlich geht der Vermieter davon aus, das er das aufrechnen kann.

Ich würde das dem Anwalt mitteilen, dann kann der das in einem Aufwasch miterledigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schane
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, angekommen sind die definitiv. Er hat ja auch meine Kontodaten, dachte mir das ich sie hinschicke für eine art "Aufforderung" ohne das direkt zu schreiben.
Wusste leider nicht ob das einfach so geht das diese nk-Erstattung ehr mich betrifft und dieser fall nur auf meine Mutter bezogen wird. Wichtig war es für mich das Geld zu erhalten da ich mich im Hartz4 befinde und noch in Elternzeit bin, das Geld muss ich ja dem Amt zurück geben und es handelt sich 306€

1x Hilfreiche Antwort

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