Frage im Betreff.
Sagen wir ich will nach BGB Regelung in Raten zahlen.
Darf der Vermieter dann sagen "Nein, ich Vermiete nur wenn die kaution sofort bezahlt wird"
Gruß
Darf ein Vermieter mich ablehnen wenn ich die Mietkaution nach BGB in 3 Raten zahlen möchte?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Solange der Vertrag noch nicht von beiden Seiten unterschreiben ist bist du noch kein Mieter, und der Mensch mit dem Vertrag in der Hand nicht dein Vermieter.
ZitatSolange der Vertrag noch nicht von beiden Seiten unterschreiben ist bist du noch kein Mieter, und der Mensch mit dem Vertrag in der Hand nicht dein Vermieter. :
Sagen wir er will die kaution direkt auf die Hand.
Und erst dann gibt es einen Vertrag.
Was macht man denn da wenn man auf sein Recht der Ratenzahlung bestehen möchte?
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ZitatSagen wir ich will nach BGB Regelung in Raten zahlen. :
Darf der Vermieter dann sagen "Nein, ich Vermiete nur wenn die kaution sofort bezahlt wird"
Dürfte er, wenn er dumm ist. Ein einigermaßen kluger VM wird sich dazu nicht äussern, von dem wirst Du wahrscheinlich nicht mehr hören.
Das Mißtrauen mancher Vermieter ist ja nicht grundlos.
Die Sache ist doch bereits gegessen. Du hast die Wohnung gemietet,du hast die Bedingung der sofortigen Kaution akzeptiert......
ZitatDie Sache ist doch bereits gegessen. Du hast die Wohnung gemietet,du hast die Bedingung der sofortigen Kaution akzeptiert...... :
Ich kann vor Gericht aber sagen "Er hat mir die Ratenzahlung verweigert und ich habe die Bedingung akzeptiert, weil ich aus Studiumsgrunden das Zimmer brauchte"
Finde das gut. Ich zeige die Gesetzeswidrigkeit auf + bisschen auf armer Student machen der ausgebeutet wurde.
-- Editiert von Cmetin am 18.04.2020 16:36
ER DARF AUCH DIE RATENZAHLUNG VERWEIGERN, SOLANGE KEIN VERTRAG UNTERSCHRIEBEN WURDE.Zitat:ZitatDie Sache ist doch bereits gegessen. Du hast die Wohnung gemietet,du hast die Bedingung der sofortigen Kaution akzeptiert...... :
Ich kann vor Gericht aber sagen "Er hat mir die Ratenzahlung verweigert und ich habe die Bedingung akzeptiert, weil ich aus Studiumsgrunden das Zimmer brauchte"
Finde das gut. Ich zeige die Gesetzeswidrigkeit auf + bisschen auf armer Student machen der ausgebeutet wurde.
-- Editiert von Cmetin am 18.04.2020 16:36
Langsam glaube ich du bist nur ein Fake
Zitat:Die Sache ist doch bereits gegessen. Du hast die Wohnung gemietet,du hast die Bedingung der sofortigen Kaution akzeptiert......
Das ist natürlich Unsinn.
Der Punkt ist, der Vermieter darf es nicht. Aber damit hat man die Wohnung nicht gemietet.
Die Frage wäre, was ist wenn man die Kauktion bei Mietvertragsunterschrift voll bezahlt und dann die 2.Miete nicht zahlt und sowie die Aufrechnung mit der vorzeitig gezahlten Kaution erklärt.
Man hatte dann die Miete für den 2. Monatbezahlt und 2 Monate Kaution.
Wenn dann die Miete für den 3. Monat fällig wird, wäre auch die 3. Rate der Kaution zu zahlen, also keine Aufrechnung mehr sondern Zahlung der Miete für den 3. Monat.
Ob dieses "Spielchen" lohnt ?
ZitatER DARF AUCH DIE RATENZAHLUNG VERWEIGERN, SOLANGE KEIN VERTRAG UNTERSCHRIEBEN WURDE. :
Langsam glaube ich du bist nur ein Fake
Nein eben nicht.
Hör auf immer nur deine Meinung zu schreiben und bring mal sachliche objektive Argumente mit untermauerung von Paragraphen.
[BELEDIGUNG EDITIERT]
Lies mal den Kommentar von Spezi. Er sagt auch dass du Blödsinn redest.
-- Editiert von Cmetin am 18.04.2020 17:00
-- Editiert von Cmetin am 18.04.2020 17:00
-- Editiert von Moderator am 18.04.2020 19:29
Lt. anderem Beitrag hast du heute früh ein Zimmer gemietet.
Hast du ein gesundheitliches Problem? Dieses Recht hattest du nicht.Zitatwenn man auf sein Recht der Ratenzahlung :
Nicht nur arm, sondern auch noch dumm?Zitatbisschen auf armer Student machen der ausgebeutet wurde. :
Du wurdest nicht ausgebeutet. Du hast genau die verlangte Kaution gezahlt. Nur eben in einer Summe. Offenbar hast du das Geld auch gehabt.
Wenn du schon so lange studierst und noch immer nicht gerafft hast, dass Vermieter meistens weder Samariter noch Gutmenschen sind, dann bist du nur noch zu bedauern.
Meine persönliche Einschätzung: Du hast dich bei dem Vermieter SO gegeben wie hier, breite Brust und hohe Nase, aber große Fresse und wenig Grips.
Da hat sich der Vermieter gedacht: Ja, gut, der kriegt das Zimmer, aber die Kaution will ich im Ganzen und einzelne Tage kommen nicht in den regulären Mietvertrag.
Das hast du geschluckt und gezahlt und unterschrieben und warst Mieter.
Hast du schon das Kleingedruckte im Mietvertrag gelesen? Kein Kündigungsverzicht?
Hast du die anderen WG-Mitbewohner schon gesehen?
Jeder Mieter hat ein Recht auf diese Ratenzahlung.... Jeder...
Egal ob ich noch kein Mieter war, sobald der Vertrag unterschrieben wurde, galten für mich alle Mieterrechte.
Ja, der Vermieter hat mich abgezogen. Soll man ihm jetzt deswegen auf den Rücken klopfen?
Da hattest du die Kaution schon bezahlt. Sonst hättest du das Zimmer nicht bekommen.Zitatsobald der Vertrag unterschrieben wurde, galten für mich alle :
Ja. Wenn der Vermieter einverstanden ist.ZitatJeder Mieter hat ein Recht auf diese Ratenzahlung.... Jeder... :
Du brauchst ihm nicht auf die Schulter klopfen.
Gern kannst du ihn schon morgen verklagen.
Im BGB steht aber nicht "der vermieter muss die Ratenzahlung akzeptieren"
.... Wird langsam richtig sinnlos ne...
ZitatIm BGB steht aber nicht "der vermieter muss die Ratenzahlung akzeptieren" :
.... Wird langsam richtig sinnlos ne...
Ja, denn Du schreibst hier über bereits gegessene Kekse.
Würde in Deinem Vertrag stehen, dass Du die Kaution gleich zahlen musst per Überweisung, dann könntest Du Dich jetzt zurücklehnen und sagen "Neee, muss ich nicht, ich zahle auf 3 Raten".
Dies ist aber nicht der Fall. Somit könntest Du, wie schon beschrieben, die kommende Miete einbehalten und quasi die Kautionszahlung als Mietzahlung deklarieren. Ob das dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann zu Deinen Gunsten ausgeht, kann keiner wissen.
Fakt ist, Du hättest ja sagen können, dass Du unter diesen Bedingungen den Vertrag nicht unterschreibst. Und ja, das Mietrecht ist so mieterfreundlich, dass man den Vermieter verstehen kann.
Wenn ich ihn die Miete verweigere.
Kommt der doch an meine Tür und Randaliert und will mich rausschmeißen.
Allein schon bei den Bedingungen bei Vertragsschluss.
War vielleicht nicht schlau sich auf so einen unseriösen Vermieter einzulassen.
ZitatWenn ich ihn die Miete verweigere. :
Kommt der doch an meine Tür und Randaliert und will mich rausschmeißen.
Mag sein, es gibt solche Typen, aber wenn du davon Angst hast und nicht konfliktfähig bist dann solltest du die Sache ohnehin nicht weiterverfolgen und zahlen was der VM will.
Mein Tipp nach dem geschilderten Sachverhalt:
1.) Kaution, hast du bereits bezahlt. Hier ist sinnvoll nichts mehr zu tun
2.) Mietforderung des VM für April, zahle nur die vertragsmäßige Miete, aber nicht mehr
3.) Klagen nach Auszug, auf was willst du klagen? Schadensersatz? Denn müsstest du aber belegen, was schwer werdewn dürfte.
4.) frage besser doch deine Schwester - Zukunft am besten bevor du Verträge eingehst
Als Beleg hab ich doch Quittungen?
Problem ist, dass ich den Schlüssel für das Zimmer noch nicht habe.
Den gibt er mir dann vielleicht nicht.
Ich bin konfliktbereit, will das Zimmer aber auf jeden Fall bis Ende August haben, aber mich auch nicht verarschen lassen.
Meine Schwester war keine große Hilfe. Die kannte den Raten Paragraph nicht mal. Sie ist 28 und frisch in ihrer Kanzlei.
-- Editiert von Cmetin am 18.04.2020 18:28
ZitatMeine Schwester war keine große Hilfe. Die kannte den Raten Paragraph nicht mal. Sie ist 28 und frisch in ihrer Kanzlei. :
Ich denke eher, Deine Schwester kennt Dich und hat keinen Bock sich auf solche Sachen einzulassen.
Du kannst auch jetzt noch einen dritten Beitrag aufmachen, irgendwer wird Dir bestimmt mal Recht geben. Kannst Du dir dann eintüten.
@ Spezi Aufrechnung klappt so nicht, da du gegen eine beglichene Forderung nicht aufrechnen kannst.
Berry
Er Kann gesetzlich von mir für die ersten 30 Tage nur 210 Euro und 130 Euro Kaution und 10 Euro schlusselgeld verlangen.
Hat aber bereits 430 Euro eingetutet.
Ich überlege halt ihm die vertraglich 49 Euro für April einfach zu verwahren und zu sagen "ne zieh das von den 430 ab"
ZitatDarf ein Vermieter mich ablehnen wenn ich die Mietkaution nach BGB in 3 Raten zahlen möchte? :
Ja, darf er. Das ist nämlich nicht verboten.
ZitatHör auf immer nur deine Meinung zu schreiben :
Dummerweise ist das hier aber ein Meinungsforum...
ZitatJeder Mieter hat ein Recht auf diese Ratenzahlung.... Jeder... :
Egal ob ich noch kein Mieter war,
Finde den Widerspruch ...
Wie kann jemand der studieren will, so einen Unfug von sich geben?
ZitatIch zeige die Gesetzeswidrigkeit auf + bisschen auf armer Student machen der ausgebeutet wurde. :
Zum eine gibt es bei der Kaution in dem Falle keine Gesetzeswidrigkeit.
Wenn es eine gäbe, stellt sich die Frage "und dann"? Man bekommt nichts und zahlt die Kosten für Gericht und Anwalt ... Wow, dann hat man es dem Vermieter aber mal so richtig gezeigt ... was?
Reicht langsam.
Das BGB sagt ich darf in Raten zahlen und ende.
Nein er darf mich nicht ablehnen weil ich auf ein ganz normales Mieterrecht bestehe.
Wollen wir jetzt darüber diskutieren ob Raub, Körperverletzung und andere illegalen Sachen auch Gesetzeswidrig sind?
"wie kann ein Student so einen Stuss reden"
Ich scheine dir geistig so weit überlegen zu sein, dass es dir so vorkommt.
Ein Anwalt und Richter würde recht geben und das ist alles was zählt.
ZitatWas meint ihr? :
Ich meine man sollte nicht 3 Beiträge zum selben Thema eröffnen und mit schlechtem Deutsch und Beledigungen vollspammen.
Und ich hoffe die Gehirnwindungen Deiner Schwester sind anders strukturiert wie Deine.
Sonst trefft ihr euch beide demnächst bei Burger stapeln ...
Zitat:ZitatWas meint ihr? :
Ich meine man sollte nicht 3 Beiträge zum selben Thema eröffnen und mit schlechtem Deutsch und Beledigungen vollspammen.
Und ich hoffe die Gehirnwindungen Deiner Schwester sind anders strukturiert wie Deine.
Sonst trefft ihr euch beide demnächst bei Burger stapeln ...
Komm du erst mal auf das akademische Niveau von meiner Schwester und mir, dann können wir weiterreden.
Du bist wahrscheinlich selber Lieferant bei DHL und machst dich über Burgerstapler lustig.
ZitatDas BGB sagt ich darf in Raten zahlen und ende. :
Ok, verklag den Vermieter und berichte wie es ausgegangen ist.
Nochmal:
Wenn Du die Kaution noch nicht bezahlt hättest und dennoch schon den Mietvertrag, könntest Du die Kaution in 3 raten begleichen. Du hast sie aber bezahlt und müsstest nun Klage einreichen, was sicherlich länger dauert als diese 3 Monate jetzt.
Du könntest es jetzt irgendwie aufrechnen, 1 Miete nicht zahlen oder irgendwie, auf jeden Fall wärst Du in 3 Monaten so gestellt, dass Du die Kaution komplett bezahlt haben musst und 3 Monatsmieten.
Wenn es Dir das Wert ist, da so ein Fass aufzumachen ?? Es hindert Dich doch keiner daran. Wir sind gespannt auf Deinen Bericht, wie es ausgegangen ist.
Bekommt der Vermieter nicht auch eine Verwarnung?
Überlegt mal wie viele Studenten der über die Jahre so
1. Ein Zimmer verwaehrt
2. In finanzielle Notlagen bringt weil er im ersten Monat bereits 630 Euro möchte
Für einen Studenten ist das viel Geld
Also hat man keinen Vertrag - und ist auch kein Mieter.ZitatSagen wir er will die kaution direkt auf die Hand. :
Und erst dann gibt es einen Vertrag.
Da stimme ich mit dir überein, jedoch hast du diese doch bereits vollständig bezahlt. Du hast also von deinem Recht kein Gebrauch gemacht.ZitatJeder Mieter hat ein Recht auf diese Ratenzahlung.... Jeder... :
Wird nicht funktionieren.Zitat"Er hat mir die Ratenzahlung verweigert und ich habe die Bedingung akzeptiert, weil ich aus Studiumsgrunden das Zimmer brauchte" :
Imho nein, gefährliches EisenZitatOb dieses "Spielchen" lohnt ? :
Puuh, schwierig. Du suchst anscheinend Ärger. Wunder dich nicht wenn du ihn bekommst...ZitatIch überlege halt ihm die vertraglich 49 Euro für April einfach zu verwahren und zu sagen "ne zieh das von den 430 ab" :
ZitatÜberlegt mal wie viele Studenten der über die Jahre so :
1. Ein Zimmer verwaehrt
2. In finanzielle Notlagen bringt weil er im ersten Monat bereits 630 Euro möchte
Überleg mal, wie viele Vermieter vom Mieter hören "Na klar kann ich die Miete zahlen und die Kaution" und dann gar nichts bekommen...… Daher ist es verständlicherweise so, dass die Vermieter sich teilweise so absichern, dass sie zumindest schon mal die Kaution haben für den Fall der Fälle...
ZitatWollen wir jetzt darüber diskutieren ob Raub, Körperverletzung und andere illegalen Sachen auch Gesetzeswidrig sind? :
Nö.
Das Äpfel mit Birnen nicht vergleichbar sind sollte einem Studenten doch schon irgendwie klar sein?
ZitatDas BGB sagt ich darf in Raten zahlen und ende. :
Nein, sagt das BGB nicht.
Da Du es aber nicht verstehen willst, ist jede weiter Diskussion sinnlos.
ZitatNein er darf mich nicht ablehnen weil ich auf ein ganz normales Mieterrecht bestehe. :
Bis auf wenige Ausnahmen herrscht Vertragsfreiheit / Privatautonomie.
Bedeutet er muss mit Dir gar keinen Vertrag schließen.
ZitatKomm du erst mal auf das akademische Niveau von meiner Schwester und mir, dann können wir weiterreden. :
Dein Niveau dürfte die Höhe eine abgesenkten Bordsteinkate wohl nicht überschreiten.
Und die Schwester, meinst Du die mit ohne Ahnung von ihrem Beruf?
ZitatMeine Schwester war keine große Hilfe. Die kannte den Raten Paragraph nicht mal. :
-- Editiert von Harry van Sell am 18.04.2020 20:02
ZitatZitat (von Cmetin): :
Das BGB sagt ich darf in Raten zahlen und ende.
Nein, sagt das BGB nicht.
Doch, das sagt das BGB
ZitatZitat (von Cmetin): :
Nein er darf mich nicht ablehnen weil ich auf ein ganz normales Mieterrecht bestehe.
Bis auf wenige Ausnahmen herrscht Vertragsfreiheit / Privatautonomie.
Bedeutet er muss mit Dir gar keinen Vertrag schließen.
Volle Zustimmung

ZitatDoch, das sagt das BGB :
Nö, das BGB spricht von Mietern. Und Leute ohne Mietvertrag sind nun mal keine Mieter.
Geht das echt noch weiter....
OK. Ich sage "ich will in Raten zahlen"
Er sagt "Nein"
-> kein Vertrag
Das macht er dann noch 3-4 mal so weiter bis einer bezahlt ohne faxxen zu machen.
Und dann? Vermieter ist zufrieden, weil er sich nicht an das BGB hält.
Eine Masse an Studenten sind unzufrieden, weil sie kein BGB Mietrecht bekommen haben.
Jeder gesunde Mensch würde eigentlich sagen "Cmetin Du hast recht, lass mal schauen was sich da machen lässt"
Stattdessen diskutiert ihr hier rum, was der BGB paragraph denn genau meint und so Sachen und ob man den umgehen kann.
Und jetzt?
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