Ende Mai 2006 berechnete mir die Hausverwaltung 2x 14 € für zwei Rücklastschriften. Das Geld für die Miete
und Parkplatz werden gesondert abgebuch. Die Mietzahlung erfolgte einpaar Tage später.
Die Rücklastschriftgebühren habe ich allerdings nicht bezahlt.
Nun bekam ich eine Rückzahlung aus der Nebenkostenabrechnung.
Diese erhielt ich auch prompt, aber um 8,50 € gemindert. Die HV teilte mir auf Anfrage mit, dass diese Betrag zum Abzug gebracht
wurde um die Rücklastschriftgebühr zu begleichen.
1. Darf eine Hausverwaltung sich einfach so aus einem Guthabenbetrag bedienen ?
2. Erst einmal will die 28,00 € haben, jetzt reichen 8,50 €.
Wäre das vielleicht Betrug? Wie kann ich die 8,50 € zurückverlangen?
Darf eine Hausverwaltung sich einfach so aus einem Guthabenbetrag bedienen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hat die Hausverwaltung versucht per Lastschriftverfahren, welchem Du zugestimmt hast, die Miete und Parkplatzgebühr von Deinem Konto abzubuchen, dies aber nicht konnte weil das Konto nicht gedeckt war, bist Du verpflichtet die Rücklastschriftgebühren zu zahlen.
Sei froh, die geben sich jetzt mit € 8,50 zufrieden und anstatt klagen zu wollen (die Gerichte tatsächlich wegen € 8,50 zu belasten), sorge in Zukunft dafür, dass Dein Konto gedeckt ist. Somit ärgert sich keiner von Euch.
--- editiert vom Admin
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@Fliegenklatsche
was hat ein mahnbescheid mit einer abmahnung zu tun?
Wer rede hier eigentlich, dass ich vor Gericht will ? Ich habe jedenfalls nichts darüber geschrieben
Mich nervt es nur, dass die Hausverwaltung
sich einfach aus dem Guthaben bedient.
Anscheinend war eben nur der besagter Betag fällig, warum sollten die den auf den Rest verzichten.
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