Darf ich als Mieter Wohnungsbesichtigungen durchführen?

19. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Alex35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich als Mieter Wohnungsbesichtigungen durchführen?

Guten Tag,
ich habe mein Mietvertrag gekündigt und habe mit dem Vermieter vereinbart, dass ich einen Nachmieter suchen kann (habe auch die Erlaubnis vom Vermieter bekommen). Jetzt hätte ich potentielle Mieter die auch zur Besichtigung da waren (ich habe denen die Wohnung gezeigt). Ich habe die Info an meinen Vermieter weitergeleitet, dieser war völlig entsetzt, dass ich ihm nicht Bescheid gesagt habe, dass ich Besichtigungen durchgeführt habe.
Seine Aussage: Leider ist es untersagt, ohne unser Wissen Besichtigungstermin durchzuführen, da Sie von uns nicht als Vertreter bestellt werden.
Durfte ich wirklich keine Besichtigung durchführen trotz Erlaubnis vom Vermieter, dass ich einen Nachmieter suchen kann?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4391 Beiträge, 727x hilfreich)

Dem Vermieter mitteilen, dass sie jemanden hätten wäre schon angebracht gewesen.
Bei weiteren Interessenten wissen sie nun, wie sie sich verhalten müssen.



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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von Alex35):
Durfte ich wirklich keine Besichtigung durchführen trotz Erlaubnis vom Vermieter


Doch, Du darfst Besichtigung nach eigenem Ermessen durchführen.

Du darfst nur nicht den Interessenten irgendetwas versprechen oder sonstige Äußerungen im Namen des Vermieters tätigen.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Alex35):
Seine Aussage: Leider ist es untersagt, ohne unser Wissen Besichtigungstermin durchzuführen, da Sie von uns nicht als Vertreter bestellt werden.
Solange Du keine Zusagen gegenüber den potenziellen Mietern bzgl. Mietvertrag o.ä. machst, ist diese Aussage vollkommener Unsinn.

Zitat (von Alex35):
Durfte ich wirklich keine Besichtigung durchführen trotz Erlaubnis vom Vermieter, dass ich einen Nachmieter suchen kann?
Du kannst so viel Leuten Deine Wohnung zeigen, wie Du möchtest.

Zitat (von Loni12):
Dem Vermieter mitteilen, dass sie jemanden hätten wäre schon angebracht gewesen.
Beitrag des TE gelesen?

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4391 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du darfst nur nicht den Interessenten irgendetwas versprechen oder sonstige Äußerungen im Namen des Vermieters tätigen.

Genau darauf kommt es an. Da der Vermieter nicht dabei war, bleibt eine gewisse Unsicherheit.
Zitat (von bostonxl):
Beitrag des TE gelesen?

Klar, er kann einen Nachmieter suchen, dass er eine Besichtigung durchführen darf, sagte der VM offenbar nicht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
dass er eine Besichtigung durchführen darf, sagte der VM offenbar nicht.


Den Mieter benötigt auch keine Erlaubnis vom Vermieter dafür, anderen Menschen die eigene Wohnung zeigen zu dürfen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9857 Beiträge, 2076x hilfreich)

Eine schlechte Absprache auf beiden Seiten..... aber nun weiss man ja, wie es der Vermieter gerne haben möchte

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Natürlich kann er eigene Besichtigungen durchführen. Er muss letztendlich dem Vermieter die Potentiellen Mieter nennen und dann kann er ja gerne nochmal eine Besichtigung planen. Oder nicht?

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 944x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Natürlich kann er eigene Besichtigungen durchführen. Er muss letztendlich dem Vermieter die Potentiellen Mieter nennen und dann kann er ja gerne nochmal eine Besichtigung planen. Oder nicht?
Genau so.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7510 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Alex35):
ich habe mein Mietvertrag gekündigt und habe mit dem Vermieter vereinbart, dass ich einen Nachmieter suchen kann (habe auch die Erlaubnis vom Vermieter bekommen).

Die Formulierung ist unklar.
Einen möglichen Nachmieter kann man immer suchen, dazu braucht man nicht die Erlaubnis des Vermieters.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vom Mieter vorgestellten Nachmieter als neuen Mieter zu akzeptieren. Einen Nachmieter zu benennen entbindet auch den Mieter nicht von der Pflicht die Kündigungsfrist einzuhalten.

Wofür genau hat der Mieter vom Vermieter eine "Erlaubnis" bekommen?

Zitat:

Jetzt hätte ich potentielle Mieter die auch zur Besichtigung da waren (ich habe denen die Wohnung gezeigt).

Ja. Kann man machen. Erspart dem Vermieter unter Umständen etwas Arbeit. Die potentiellen Mieter können sich dann an den Vermieter wenden, wenn ihnen die Wohnung zusagt, und der entscheidet dann, ob er die Wohnung an einen von diesen potentiellen Nachmietern vermieten will.

Zitat:
Ich habe die Info an meinen Vermieter weitergeleitet, dieser war völlig entsetzt, dass ich ihm nicht Bescheid gesagt habe, dass ich Besichtigungen durchgeführt habe.

Nachdem man vorher mit dem Vermieter besprochen hat, daß man "einen Nachmieter suchen kann"???
Was auch immer das genau bedeuten soll...
Da ergibt keinen Sinn.
Zitat:
eine Aussage: Leider ist es untersagt, ohne unser Wissen Besichtigungstermin durchzuführen, da Sie von uns nicht als Vertreter bestellt werden.

Der vordere Teil des Satzes ist Unfug, der Mieter kann, solange er noch Mieter der Wohnung ist, seine Wohnung von Nachmietern, dem Weihnachtsmann und dem Osterhasen besichtigen lassen, wenn ihm das Spaß macht.

Der hintere Teil des Satzes ist (vermutlich) korrekt, der Mieter wurde nicht vom Vermieter zu seinem Vertreter bestellt. Hat der Mieter denn so etwas bei den Besichtigungen behauptet? Wie kommt der Vermieter auf die Idee?

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
habe mit dem Vermieter vereinbart, dass ich einen Nachmieter suchen kann

Das bedeutet doch aber keineswegs daß ein Vermieter diesen auch nehmen muß. Auch kann die Wohnung ja nichti n dem Zustand gezeigt werden, wie sie sich dann bei Übergabe befindet, da sie ja noch möbiliert ist oder ist der Auszug schon erfolgt ?`Ein Vermieter kann zum Zustand sicherlich noch Erklärungen abgeben, welche dem Mieter nicht zustehen.
Sinn mach die Sache ohnehin nur, wenn der MIeter dem Nachmieter Möbel oder anderes überlassen möchte oder vorzeitig seinem Mietvertrag beenden möchte.
Vermutlich wird das Ganze nun ins Gegenteil umschlagen wenn man sich auf irgendwelche Rechte beruft.
Der Vermieter wird darauf bestehen, sich den Nachmieter selbst auszusuchen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1866 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Alex35):
ch habe mein Mietvertrag gekündigt und habe mit dem Vermieter vereinbart, dass ich einen Nachmieter suchen kann (habe auch die Erlaubnis vom Vermieter bekommen). Jetzt hätte ich potentielle Mieter die auch zur Besichtigung da waren (ich habe denen die Wohnung gezeigt).

Du hast im Grunde genommen dem VM eine Arbeit abgenommen, denn er hätte jedesmal bei einer Besichtigung
dabei sein müssen. Wenn es Dir als Mieter gelingt einen geeigneten Nachmieter zu finden gibt es da wenig zu meckern seitens des VMs., denn letztendlich muss der neue Mieter dem VM genehm sein, der VM hat sozusagen das letzte Wort. Macht ihm doch keiner streitig. Die Aufregung des VM ist für meine Begriffe nur "Gockelgehabe".

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7510 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
habe mit dem Vermieter vereinbart, dass ich einen Nachmieter suchen kann

Das bedeutet doch aber keineswegs daß ein Vermieter diesen auch nehmen muß.

Hat der TE ja auch nicht behauptet.

Zitat:
Auch kann die Wohnung ja nichti n dem Zustand gezeigt werden, wie sie sich dann bei Übergabe befindet, da sie ja noch möbiliert ist oder ist der Auszug schon erfolgt ?

Es ist ja nun alles andere als unüblich, daß Mietinteressenten die Wohnung besichtigen, während der alte Mieter noch darin wohnt, und seine Sachen in der Wohnung hat. Wie sollte es auch anders funktionieren, wenn die Wohnung besichtigt wird, während der Mietvertrag des alten Mieters noch läuft?

Kaum ein Vermieter kommt auf die Idee, erst Besichtigungstermine zu vereinbaren, wenn die Wohnung komplett geräumt ist. Dann steht die Wohnung unvermietet leer, bis ein neuer Mieter seinen Mietvertrag unterschrieben hat. Für den Vermieter ist es sinnvoll, den neuen Mietvertrag schon unter Dach und Fach zu haben, bevor der alte Mieter die Wohnung zurückgegeben hat. Dann hat man einen nahtlosen Anschluss der Mieteinnahmen.

Zitat:
Ein Vermieter kann zum Zustand sicherlich noch Erklärungen abgeben, welche dem Mieter nicht zustehen.

Hat nur nichts mit dem Thema des EP zu tun. Der Vermieter hat dem Mieter "erlaubt", Nachmieter zu suchen.
Zitat:
Sinn mach die Sache ohnehin nur, wenn der MIeter dem Nachmieter Möbel oder anderes überlassen möchte oder vorzeitig seinem Mietvertrag beenden möchte.

Überhaupt nicht. Sinn ergibt das Ganze, wenn der Vermieter sich zumindest einen Teil des Aufwandes für die Suche eines neuen Mieters ersparen will.

Der alte Mieter sucht für ihn Mietinteressenten, und organisiert auch noch selbst die Besichtigung der Wohnung. Normalerweise bezahlt der Vermieter dafür einen Makler, oder muss die Arbeit selbst machen.

Zitat:
Vermutlich wird das Ganze nun ins Gegenteil umschlagen wenn man sich auf irgendwelche Rechte beruft.
Der Vermieter wird darauf bestehen, sich den Nachmieter selbst auszusuchen.

Es steht nirgendwo im EP, daß der Vermieter zugesagt hat, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter unbedingt zu akzeptieren. Es steht auch nirgendwo im EP, daß der Mieter vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen will.

Im EP steht nur klipp und klar, daß der Vermieter dem Mieter "erlaubt" hat, Nachmieter zu suchen.

Wenn er sich nun beklagt, daß die vom Mieter gefundenen möglichen neuen Mieter die Wohnung besichtigen, dann ist das völlig albern und sinnbefreit. Jeder potentielle Mietinteressent wird die Wohnung besichtigen wollen. Dem muss der Mieter zustimmen, und es müssen dafür im Dreieck zwischen Vermieter, Noch-Mieter und potentiellen Mietinteressenten Besichtigungstermine vereinbart werden.

Es liegt auf der Hand, daß es organisatorisch um ein vielfaches einfacher auch und gerade für den Vermieter ist, wenn der Noch-Mieter das ganze organisiert. Für eventuelle Fragen wird er Mietinteressenten sowieso an den Vermieter verweisen.

Wenn der Noch-Mieter vom Verhalten seines Noch-Vermieters zu genervt ist, dann kann er eine einfach Retourkutsche fahren.

Also: Besichtigungs-Termine nur von Mo-Fr, tagsüber, nur mit 2 Wochen Vorankündigung, und "schonend", d.h. bitte möglichst die Besichtungen zusammenfassen.

Wenn der Vermieter das denn unbedingt alles selber organisieren will - bitte, soll er machen... Wer nicht will, der hat schon.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7510 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Du hast im Grunde genommen dem VM eine Arbeit abgenommen

Ja.
Zitat:
,denn er hätte jedesmal bei einer Besichtigung dabei sein müssen.

Nö, das muss er nicht.

Die Wohnung zeigen kann auch der Noch-Mieter. Der Vermieter muss bei einer Besichtigung nicht zwingend anwesend sein. Er muss nur bei der Terminabsprache Rücksicht auf den Noch-Mieter nehmen und die Termine rechtzeitig ankündigen bzw. absprechen.

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