Guten Tag ihr Lieben,
mein Vermieter hat eine Mieterin in seiner Wohnung die rechtens auf Eigenbedarf gekündigt wurde. Diese Wohnung wäre nun für mich (Bruder des Vermieters) vorgesehen. Nun hat sie die Wohnung leergeräumt aber möchte die Frist der Schlüsselübergabe nicht einhalten, da sie einen kleinen Streit hatten ob die Kündigung rechtens ist.
Die Kündigung war von einem Anwalt abgesegnet, aber die Mieterin beharrte vehement darauf, dass sie im Recht sei. Sie ignoriert mittlerweile jegliche Nachrichten, Anrufe und Briefe und lässt sich nicht mehr in der Wohnung blicken (sie wohnt ja auch schon woanders).
Nun droht die Räumungsklage welche sich aber wahrscheinlich ins unendliche ziehen würde und da ich als Nachmieter schon aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, weil ich dachte, dass alles termingerecht abläuft und ich nun nicht mehr da bleiben kann wo ich bin, stellte ich mir die Frage ob ich als Nachmieter die Vormieterin kontaktieren darf um nochmal normal mit ihr zu reden?
Das Problem ist, dass ich ja nicht einfach auf Ihrer Handynummer anrufen kann sondern besitzt sie ein Profil auf Instagram, welches aber öffentlich und für jeden auf der Plattform einsichtbar ist. Dürfte ich sie dort nach einem normalem Gespräch fragen oder kann sie dies gegen uns benützen, da sich ja eigentlich der Vermieter mit ihr auseinandersetzen muss? Aber wie soll das gehen wenn sie alles von ihm ignoriert.
Ich finde es sehr schade, da ich halt auch meine junge Katze derweil woanders unterbringen musste und sie somit Stress aussetzen muss, weil sie in dann in kurzer Zeit gleich 2 mal umzieht.
Nun lautet die Frage ob ich ihr schreiben darf um vielleicht die Situation etwas zu regeln oder muss ich die Füße stillhalten und auf die Räumungsklage warten, da ich sonst wegen Belästigung oder derartiges angezeigt werden könnte?
Ich würde mich über Antworten freuen
LG
Darf ich als Nachmieter den Vormieter kontaktieren zwecks der Wohnungsübergabe?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Letztlich ist die Wohnungsübergabe eine Angelegenheit zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Wenn Dich Dein Bruder bevollmächtigt, ist das okay, ansonsten könnt ihr doch verbindlich nichts ausmachen.
Aber, eine wesentliche Info fehlt doch. Wie sieht es denn mit der Frist aus dem Kündigungsschreiben aus? Ist die Frist schon abgelaufen? Denn bei Mietern, die schon lange in der Wohnung leben, ist die Frist ja recht lang.
wirdwerden
Klar dürfen Sie sie anschreiben.
Aber Sie muss nicht antworten - sie können keine Antwort erzwingen.
Und wenn sie antwortet, dass sie keinen Kontakt möchte, dann müssen Sie sich daran halten.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob es überhaupt geschickt ist, den Kontakt zu suchen.
Es läuft eine Klage, Ihr Bruder ist anwaltlich vertreten.
Anwälte haben es nicht gerne, wenn "nebenher" (= am Anwalt vorbei) noch private Aktionen gestartet werden.
Wenn eine Anwalt involviert ist, sollte alles(!) über den Anwalt laufen.
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ZitatAber, eine wesentliche Info fehlt doch. Wie sieht es denn mit der Frist aus dem Kündigungsschreiben aus? Ist die Frist schon abgelaufen? Denn bei Mietern, die schon lange in der Wohnung leben, ist die Frist ja recht lang. :
Sie hat die Kündigung auf Eigenbedarf akzeptiert und die Frist ist am 07.05 abgelaufen. Ich weiß dass ich nichts verbindliches ausmachen kann ich wollte nur etwas an ihre Vernunft appellieren.
-- Editiert von go581241-38 am 14.05.2021 09:07
ZitatEs stellt sich allerdings die Frage, ob es überhaupt geschickt ist, den Kontakt zu suchen. :
Es läuft eine Klage, Ihr Bruder ist anwaltlich vertreten.
Anwälte haben es nicht gerne, wenn "nebenher" (= am Anwalt vorbei) noch private Aktionen gestartet werden.
Wenn eine Anwalt involviert ist, sollte alles(!) über den Anwalt laufen.
Natürlich ist es wohl besser, aber die Klage läuft noch nicht und sie ignoriert auch die Briefe des Anwalts.
Frist mitten im Monat abgelaufen, nicht zum Monatsende?
wirdwerden
ZitatFrist mitten im Monat abgelaufen, nicht zum Monatsende? :
tut mir leid. die rechtliche Frist war am 30.04 aber wir hatten aus Kulanz ihr nochmal eine Woche gegeben
Zitat:Das Problem ist, dass ich ja nicht einfach auf Ihrer Handynummer anrufen kann sondern besitzt sie ein Profil auf Instagram, welches aber öffentlich und für jeden auf der Plattform einsichtbar ist. Dürfte ich sie dort nach einem normalem Gespräch fragen oder kann sie dies gegen uns benützen, da sich ja eigentlich der Vermieter mit ihr auseinandersetzen muss? Aber wie soll das gehen wenn sie alles von ihm ignoriert.
Warum muss der Kontakt denn ausgerechnet öffentlich über Instagram sein und nicht einfach normal schriftlich.
Was die Anfrage über Instagram auslöst, kann niemand vorhersagen.
Und ob die Mieterin vielleicht sogar im Recht ist, war hier auch noch kein Thema.
ZitatSie hat die Kündigung auf Eigenbedarf akzeptiert und die Frist ist am 07.05 abgelaufen. Ich weiß dass ich nichts verbindliches ausmachen kann ich wollte nur etwas an ihre Vernunft appellieren. :
Na ja, so mitten im Monat endet kaum ein Mietvertrag es sei denn, es wurde so schriftlich vereinbart. Ist es nicht eher so, dass das Mietverhältnis zum 31.05. ausläuft? Einfach mal den Eigentümer fragen.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen.ZitatDarf ich als Nachmieter den Vormieter kontaktieren zwecks der Wohnungsübergabe? :
Das ist jedem Menschen erlaubt. Dafür/dagegen gibt keinen §.Zitatich wollte nur etwas an ihre Vernunft appellieren. :
du schreibst mehrfach---nun---
was gilt denn nun?
30.4. letzte Frist.
7.5. Kulanzfrist
nun hat sie die Wohnung geräumt
nun wohnt sie schon woanders
nun will sie die Schlüsselübergabefrist nicht einhalten.
Wann endet diese Frist?Zitatmöchte die Frist der Schlüsselübergabe nicht einhalten, :
Zu wann hattest du deiner jungen Katze den Einzug zugesichert? Zum 7.5.?
Seit wann ist die Katze bei anderen?
Und wo wohnst du?
Ab wann gilt DEIN Mietvertrag?
Und jetzt?
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