Darf ich in der elterlichen Mietwohnung bleiben?

18. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich in der elterlichen Mietwohnung bleiben?

Hallo zusammen,

vor 9 Jahren ist meine Mutter, mein Bruder und ich in eine 3 Zimmer mit 65m² gezogen. Dabei handelt es sich um eine Genossenschaft. Also meine Mutter ist dort Mitglied geworden, da nur Mitglieder Wohnungen bekommen.
Inzwischen hat mein Bruder geheiratet und ist ausgezogen.

Im September 2012 werde ich nun heiraten, meine Mutter (Vater verstorben) möchte aber nicht in einer 3 Zimmer-Wohnung alleine bleiben.
Deshalb hat sie zum 1. Mai eine kleinere Seniorenwohnung gefunden, die ganz in der Nähe liegt.
Die Genossenschaft sagt das es keine Möglichkeit gibt, dass ich mit meiner zukünftigen Frau da bleiben kann. Die Wohnung müsste gekündigt werden und man kann nur hoffen dass ich sie bekomme was aber unwahrscheinlich ist, da Mitglieder vorang haben. Eine Untervermietung ist auch nich möglich.

NUN DIE FRAGE:
Kann meine Mutter die alte Wohnung als Zweitwohnung und die neue als Hauptwohnsitz anmelden. Ich bin ja sowieso in der alten Wohnung gemeldet und meine Frau würde dann nach der Hochzeit sich ummelden.
Geht das oder gäbe es Probleme? Gibt es steuerrechtliche Nachteile?

Die Wohnungen liegen nah bei einander, sie wäre ja fast täglich bei uns.
Hat jemand einen besseren Vorschlag? Danke für Eure Hilfe.

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Solange du keine Miete zahlst (das wäre sonst Untervermietung) und deine Mutter bereit ist, den Mietvertrag weiterhin zu erfüllen, sehe ich da keine großen Probleme. Statt Miete könntest du ja einen Zuschuss zu ihrer Seniorenwohnungs-Miete übernehmen, quasi als freiwillige Unterhaltszahlung.

Es wird schließlich nicht verlangt, dass ein Mieter seine Wohnung bewohnt. Wenn er es allerdings nicht tut, ist Untervermietung wirklich nicht durchsetzbar, sofern nicht vertraglich vereinbart.
Die Aufnahme deiner Ehefrau in die Wohnung muss der Vermieter (da Schwiegerkind der Mieterin) genehmigen, diese Genehmigung müsst ihr allerdings auch beantragen, deine Frau darf nicht "einfach so" einziehen.

Parallel dazu solltest du überlegen, schon mal Mitglied der Genossenschaft zu werden:
Sollte deine Mutter sterben, wird der Mietvertrag mit den Erben fortgesetzt, da besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht. Wenn du dann schon jahrelang Mitglied bist, wird das vermutlich nicht genutzt.

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#2
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Kann meine Mutter die alte Wohnung als Zweitwohnung ummelden oder sollte sie die Wohnung als Hauptwohnsitz lassen.
Spielt das eine Rolle?

Kann es sein dass die Genossenschaft es nicht genehmigt dass meine Frau zu uns zieht, da es dann quasi zwei Haushälte in einer zu kleinen Wohnung sind?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es ist ein großer Unterschied, ob man Mieter ist oder Nutzer einer Genossenschaftswohnung.
Die dauerhafte Überlassung einer Genossenschaftswohnung an Nicht-Mitglieder ist regelhaft nicht vorgesehen.
Erstmal wäre ein Blick in den Nutzungsvertrag hilfreich, da sind solche Fragen normalerweise geregelt.


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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Auch ich möchte der Antwort von quiddje widersprechen. Wenn Deine Mutter nicht mehr in der Wohnung wohnt, dann handelt es sich um eine Überlassung an Dritte, die nach § 540 BGB der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Der § 553 BGB ist nicht anwendbar, da die gesamte Wohnung überlassen werden soll.

Wer die Miete zahlt und ob die Überlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, spielt bei der beurteilung keine Rolle.

Das Ganze gilt nicht nur für Genossenschaftswohnungen, sondern auch für andere Wohnungen.

quote:<hr size=1 noshade>Kann es sein dass die Genossenschaft es nicht genehmigt dass meine Frau zu uns zieht, da es dann quasi zwei Haushälte in einer zu kleinen Wohnung sind? <hr size=1 noshade>


Nein, der Vermieter muss der Sache zustimmen und er verweigert die Zustimmung nach meiner Einschätzung aus grundsätzlichen Überlegungen. Er würde die Zustimmung wohl auch verweigern, wenn Du alleine in der Wohnung wohnen wolltest.



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#5
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber meine Mutter bleibt doch in der Wohnung wohnen sie überlässt uns die Wohnung doch nicht. Sie möchte doch nur das Ihre Kinder bei ihr sind.

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#7
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ihr hauptwohnsitz bleibt doch.

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#9
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Lassen wir mal meine zukünftige Frau außenvor.

Jetzt haben meine Mutter und ich einen gemeinsamen Wohnsitz.
Wenn meine Mutter jetzt eine Zweitwohnung mietet, muss ich dann ausziehen obwohl sie ihren hauptwohnsitz behält?

Danke vorab.

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn meine Mutter jetzt eine Zweitwohnung mietet, muss ich dann ausziehen obwohl sie ihren hauptwohnsitz behält? <hr size=1 noshade>



Das widerspricht Sinn und Zweck der Genossenschaft, den Genossen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Wird die Wohnung eigenmächtig Dritten überlassen, ist das genossenschaftswidriges Verhalten, das zum Ausschluss aus der Genossenschaft und a.E. zur Kündigung des MV führt.

Der BGH hat das gebilligt: VIII ZR 22/03

Wird ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, das von der Genossenschaft durch einen Dauernutzungsvertrag eine Wohnung gemietet hat, gemäß § 68 GenG wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens aus der Genossenschaft ausgeschlossen und wird die von ihm genutzte Wohnung für ein anderes Mitglied benötigt, so hat die Genossenschaft ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.

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#12
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Also hat meine Mutter kein Recht eine Zweitwohnung zu mieten, weil sie in einer Genossenschaftswohnung wohnt?

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#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dazu müßte die Mutter erst mal aus der Genossenschaft rausgeworfen werden, flawless.
Wenn sie in unmittelbarer Nähe noch eine weitere Wohnung hat, weil sie das nun mal für nötig hält, ist das meiner Ansicht nach erst mal ihre freie Persönlichkeitsentfaltung, sonst gar nichts.

Es ist natürlich nicht im Sinn der Ursprungsidee einer Genossenschaft. Aber die Auflage, in der Wohnung einen Erstwohnsitz zu unterhalten, gibt es nur bei Sozialwohnungen und auch da geht die Kündigung mit der Begründung, sie werde nicht als Wohnung genutzt, nicht leicht durch.
Diese Wohnung wird als Wohnung genutzt: die Mutter plant offenbar, sich dort öfters aufzuhalten. Das genügt.


Ws mit aber noch einfiel: Der steuerliche Aspekt.
Der TE darf ja, wie gesagt, keine Miete für die Wohnung zahlen, allenfalls kann er einen Anteil an den Unterhaltskosten leisten. Wenn er jetzt seiner Mutter freiwillig etwas Unterhalt zukommen läßt, so ist das bei ihr unter Umständen zu versteuerndes Einkommen bzw. steuerpflichtige Schenkung.

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#14
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sehe ich genauso wie quiddje.
Warum sollte sie keine Zweitwohnung haben dürfen?
Wenn sie eine Zweitwohnung bekommt aber trotzdem hauptsächlich hier wohnt , dann kann die Genossenschaft mich doch nicht rausschmeißen, immerhin wohne ich seit Anfang an hier.

Dass sie dann meiner Frau keine Genehmigung zum Einziehen geben, dass verstehe ich. Obwohl ich das nicht sozial finde.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ganz so einfach ist das nicht. Es kommt auf die Regularien der Genossenschaft an. Einige haben in ihren Satzungen z.B. stehen, dass die Wohnung selbst bewohnt werden muss. Als eine Tante für längere Zeit zu mir zog (wurde zum Pflegefall), musste sie die Genossenschaftswohnung aufgeben. Wurde (leider) auch gerichtlich bestätigt.

wirdwerden

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#16
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber sie zieht doch nicht weg!
Sie hat nur zur Abwechslung oder um eine bisschen Ruhe zu haben, um mal Abschalten zu können eine Zweitwohnung.

Das kann die Genossenschaft doch nicht verbieten und mit Kündigung drohen.

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wo und wie Deine Mutter beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, spielt für die Fragestellung keine Rolle. Wenn Deine Mutter eine eigene Wohnung in näherer Umgebung hat, dann wollt Ihr doch nicht ernsthaft behaupten, sie würde gleichzeitig auch noch bei Euch wohnen.

Dass Du das doch ernsthaft behaupten willst, merke ich schon, nur wird eine Behauptung nicht reichen.

quote:
Wenn sie eine Zweitwohnung bekommt aber trotzdem hauptsächlich hier wohnt,


Zu welchem Zweck unterhält sie denn die Zweitwohnung? Die Behauptung, die Mutter würde weiter bei Euch wohnen, klingt einfach sehr unglaubwürdig und widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Ein Jurist nennt das dann "Beweis des ersten Anscheins". In einem Rechtstreit musst Du daher beweisen, dass Deine Behauptung zutrifft. Die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes hilft da nicht weiter, da es sehr leicht ist, unter den genannten Umständen einen Scheinwohnsitz anzumelden.

Die Beweisführung, dass die Mutter doch noch in der Genossenschaftswohnung wohnt und sich nicht nur zu Besuchszwecken bei Euch aufhält, dürfte nach meiner Einschätzung zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

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#18
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber hh,

also bedeutet es quasi, dass meine Mutter kein Recht auf eine Zweitwohnung hat? Das kann doch nicht sein?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Die Beweisführung, dass die Mutter doch noch in der Genossenschaftswohnung wohnt und sich nicht nur zu Besuchszwecken bei Euch aufhält, dürfte nach meiner Einschätzung zu erheblichen Schwierigkeiten führen.



Das sehe ich auch so. Dann müsste man noch prüfen, ob regional die Zweitwohnungssteuer fällig wird.

Vielleicht hat die hier mal wohltuende, befriedende Auswirkungen.

Im Sinn der Genossenschaft ist die Trickserei hier sicher nicht.

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#20
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zweitwohnungssteuer fällt an.

Ich finde das ist keine Trickserei. Die Familie bleibt zusammen. Meine Mutter wird sich hier hauptsächlich aufhalten, sie hat hier ihr Zimmer mit Bett.
Ich glaube nicht das wir Probleme bekommen, solange die Miete immer gezahlt wird.


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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Natürlich hat die Mutter das Recht auf eine Zweitwohnung, auch auf eine Dritt- oder Viertwohnung. Nur eben nicht in der Genossenschaft.

wirdwerden

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#22
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt so nicht wirdwerden.

Die Genossenschaftswohnung muss ihr Hauptwohnsitz bleiben, dann ist alles ok. Sie darf eine Zweitwohnung haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wobei es bei den Genossenschaften nicht um das öffentlich rechtliche Melderecht geht, sondern um den tatsächlichen Aufenthalt.

wirdwerden

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#24
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sollen die den tatsächlichen Aufenthalt herausbekommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das geht ganz fix. Ich will hier jetzt keine Hilfe zum Betrug an der Genossenschaft leisten, deshalb glaub es mir einfach mal so.

Wie wärs denn mit dem legalen Weg? Mitglied werden, also der Genossenschaft beitreten?

wirdwerden

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#26
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Genossenschaft telefoniert.
Werden die Wohnung kündigen und schicken gleich sofort meine Unterlagen mit.
Hoffe wir bekommen die Wohnung, wenn nicht ist eigentlich auch nicht schlimm.

Man lebt besser mit einem ruhigem Gewissen.
Danke für Eure Hilfe!

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#27
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gute Entscheidung! :rock:

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#28
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Letzte Frage:
Was würde denn passieren wenn meine Mutter in eine betreute Wohnanlage gehen muss aus gesundheitlichen Gründen.

Würde die Genossenschaft mich dann vor die Tür stellen?
Ich bin da schon immer wohnhaft gewesen.

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#29
 Von 
wolfskind123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn meine Mutter jetzt kündigt, dann bin ich in 3 Monaten obdachlos, verdiene aber zu viel für einen Dringlichkeitsschein oder §-5 Schein.

Habe ich Recht auf irgendeinen Wohnberechtigungsschein?

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