Darf ich von meinem Vermieter Rechnungen für Handwerker verlangen?

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.05.2018 06:38:53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich von meinem Vermieter Rechnungen für Handwerker verlangen?

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall: Im Mietvertrag ist festgehalten, dass Kleinreparaturen bis 110€ vom Mieter getragen werden, was soweit kein Problem ist.
Die Reparaturen, die im Laufe der Zeit anstanden, wurden immer mit knapp unter 110€ berechnet, egal was repariert wurde. Bei einer kürzlich erfolgten Reparatur, die definitiv deutlich teurer sein müsste weil allein die Materielien an die 100€ kosten und somit vom Vermieter zu tragen wäre, wurde statt einer Rechnung nur eine Zahlungsaufforderung über wieder knapp unter 110€ geschickt. Auf Nachfrage wurde eine Rechnungskopie geschickt, auf der lediglich ein Posten "Reparatur inkl. Materialien" aufgeführt ist.
Meine Bitte um eine ausführliche Rechnung mit Materialkosten und Stundensatz wurde abgelehnt mit der Begründung, der Vermieter sei dazu nicht verpflichtet.
Aus dem restlichen Inhalt der Email geht relativ eindeutig hervor, dass Kosten anteilig auf den Mieter umgewälzt werden und Handwerkerrechnungen aufgrund von passenden Rahmenvereinbarungen zugunsten des Vermieters geschrieben werden.

Meine Frage nun: Kann ich in einem solchen Fall tatsächlich keine ausführliche Rechnung verlangen?

Danke im Voraus! MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Ella111):
Kann ich in einem solchen Fall tatsächlich keine ausführliche Rechnung verlangen?

Merkwürdige Frage, angesicht dassen das man es doch schon gemacht hat ...?
Zitat (von Ella111):
Meine Bitte um eine ausführliche Rechnung




Waren die Rechnungen denn immer welche die vom Vermieter geschrieben wurden oder waren das Kopien der Rechnungen vom Handwerker?



Zitat (von Ella111):
Aus dem restlichen Inhalt der Email geht relativ eindeutig hervor, dass Kosten anteilig auf den Mieter umgewälzt werden und Handwerkerrechnungen aufgrund von passenden Rahmenvereinbarungen zugunsten des Vermieters geschrieben werden.

Das könnte nicht mur zivilrechtlich zum Problem werden für den Vermieter. Strafrechtlich würde man da an Betrug denken ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Natürlich kannst und solltest Du den Nachweis durch eine formale, korrekt aufgeschlüsselte Rechnung verlangen und auch durchsetzen. Das solltest Du auch damit Du die Kosten steuerlich geltend machen kannst. Und wenn die Email strafrechtlich relevante Schlüsse zulässt sollte man über passende Schritte zumindest nachdenken.


-- Editiert von Osmos am 28.03.2018 08:44

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