Darf man einfach das Schloss wechseln??

30. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
BjörnZ
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 26x hilfreich)
Darf man einfach das Schloss wechseln??

Hallo ich hoffe das mir hier evtl. jemand helfen kann.
Es geht um meinen alten Vermieter denn wir hatten mit diesem nur Stress da er es in über einem Jahr nicht geschafft hat irgendeinen Mängel zu beheben ( Schimmel, Wasseranschluss defekt, ungeziefer, undichte fenster usw usw.) Daraufhin haben wir die Miete etwas gekürtzt und promt kam die fristlose Kündigung ( kam uns ganz recht da wir es dort eh nciht mehr ausgehalten haben und unsere kiddis krank wurden) Jedenfalls haben wir dann den Umzug begonnen und uns eigentlich mit dem Vermieter auf einen Verggleich geeinigt. Als wir nun die letzten Sachen aus der Whg. holen wollten stellten wir fest das er einfach das Schloss gewechselt hat und unsere Sachen noch drin sind! Nun halt die Frage darf er das einfach so was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann und was kann ich nun machen um an meine sachen zu kommen? darf ich das schloss einfach öffnen und die rechnung an ihn schicken oder wie was wo?

Ich bin jetzt schon für jeden Tip dankbar denn es befinden sich noch recht wichtige Sachen in der Whg.

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Sie haben die Miete noch für den laufenden Monat überwiesen? Bis wann sollten Sie aus der Wohnung raus sein?

Der Vermieter darf auf gar keinen Fall Ihre Sachen behalten - fordern Sie ihn auf, umgehend Ihre Sachen auszuhändigen!

Wie das mit dem Türschloss ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass wenn Sie Miete bezahlt haben auch uneingeschränkten Zutritt zu Ihrer Wohnung haben.

Vielleicht antworten ja noch ein paar "Profis" ;) .

-- Editiert von feenkind am 30.05.2005 17:43:59

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#2
 Von 
BjörnZ
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 26x hilfreich)

Also die komplette Miete ist nicht überwiesen worden da wir ja einiges zu bemängeln hatten. Auszug sollte bis zum 1. sein. Aber normal bräuchte er doch um um das Schloss zu knacken o.ä. ne Räumungsklage oder sowas oder?

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#3
 Von 
BjörnZ
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 26x hilfreich)

Also der Auszug sollte zum 01.06. sein nicht zum vergangenen 1. Also wir hätten eigentlich noch Zeit

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Na, dann aber mal ab zum Anwalt! Es steht Ihnen das Recht zu, bis zum 1. uneingeschränkt in Ihre bis dahin angemietete Wohnung zu gehen. Und es muss ein ordentliches Übergabeprotokoll gemacht werden!

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#5
 Von 
BjörnZ
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe dauert das aber bestimmt Ewigkeiten bis ich wieder in die Whg. komme oder? Kann ich die Türe nicht irgendwie anders öffnen lassen oder öffnen ohne Ärger zu bekommen da ich die Dinge welche sich noch in der Whg. befinden dringend benötige.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Aber mit Sicherheit

www.frag-einen-anwalt.de.

Da bekommen Sie wasserdichte Hilfe!

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#7
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich würde zur Polizei gehen. Selbst wenn nicht die gesamte Miete bezahlt wurde, hat der Vermieter noch lange nicht das Recht zum Schlosswechsel. Ihr seid aktuell noch Mieter.

Der Vermieter hat sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, da er die Wohnung nur mit eurer Zustimmung betreten darf. Dies ist strafbar und ihr könnt ihn anzeigen.

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#8
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

die Vorgehensweise des Vermieters nennt man zivilrechtlich verbotene Eigenmacht, strafrechtlich Hausfriedensbruch sowie ggf. Nötigung.

Hier hilft nur, über einen RA im Eilverfahen beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, mit der Sie wieder in die Wohnung eingewiesen werden (alternativ können Sie den Antrag auch bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts mündlich zu Protokoll geben). Der Vermieter muss Ihnen anschließend wieder den Zugang zur Wohnung ermöglichen, damit Sie Ihre restlichen Sachen abholen können. Wenn Sie feststellen, dass Sachen aus der Wohnung verschwunden sind, müssen Sie den Vermieter auf Herausgabe verklagen. Die Kosten des Verfahrens sowie etwaige Schadensersatzforderungen sind vom Vermieter zu erstatten.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe so ein ähnliches problem.Ich habe seit letzten Monat eine wohnung angemietet.Leider war mir der zustand der wohnung nicht bewusst.Kein sauberes warmes wasser kein Fernsehanschluss,Undichte Fenster,Versiffte wände,Dreckiger Teppich, und und und.....daher habe ich die die erste und bis jetzt einzigste miete genommen und wollte damit die mängel beseitigen da mein vermieter genau wie der andere oben es einfach nicht hinbekommt.Die wohnung aber so Unbewohnbar ist.Ja eines Tages oder nachts kahm ich nach hause und schwub hatt mein schlüssel nicht gepasst.Schloss gewechselt.Diese nacht durfte ich dann bei angenehmen 8 grad drausen verbringen.Nuhn wusste ich nicht wie oder wo oder an wehn ich mich wenden sollte.Also sprich eine monatsmiete fehlt un da denke ich nicht das mein Vermieter einfach mal mein schloss wechseln darf.Wo bekomme ich da am schnellsten geholfen das ich wieder en dach mein dach übern kopf habe???
Lg Dominik

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe so ein ähnliches problem.Ich habe seit letzten Monat eine wohnung angemietet.Leider war mir der zustand der wohnung nicht bewusst.Kein sauberes warmes wasser kein Fernsehanschluss,Undichte Fenster,Versiffte wände,Dreckiger Teppich, und und und.....daher habe ich die die erste und bis jetzt einzigste miete genommen und wollte damit die mängel beseitigen da mein vermieter genau wie der andere oben es einfach nicht hinbekommt.Die wohnung aber so Unbewohnbar ist.Ja eines Tages oder nachts kahm ich nach hause und schwub hatt mein schlüssel nicht gepasst.Schloss gewechselt.Diese nacht durfte ich dann bei angenehmen 8 grad drausen verbringen.Nuhn wusste ich nicht wie oder wo oder an wehn ich mich wenden sollte.Also sprich eine monatsmiete fehlt un da denke ich nicht das mein Vermieter einfach mal mein schloss wechseln darf.Wo bekomme ich da am schnellsten geholfen das ich wieder en dach mein dach übern kopf habe???
Lg Dominik

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Antwort steht doch bereits in dem Text, an den Du Dich angehängt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

Nun dieser VM legt eine kriminelle Energie an den Tag, das ist schon wieder einmal typisch :(

Sie sollten Anzeige gegen diesen Typen erstatten. Schalten Sie die zutändigen staatl. Behörden ein! Nehmen Sie sich einen Anwalt oder besser noch Sie gehen zum Mieterverein (das wird auch nicht so teuer für Sie, nur für den VM). Ohne rechtl. Beistand wird es sicherlich zu schwierig werden, diesem kriminellen Subjekt das Handwerk zu legen.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg!

aD

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#13
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

also trifft dabei genau das gleiche zu
dan bedank ich mich mal un werde dann mal gleich zum gericht wetzen ^^

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#14
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

also trifft dabei genau das gleiche zu
dan bedank ich mich mal un werde dann mal gleich zum gericht wetzen ^^

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn der Vermieter Ihnen den Zutritt zur Wohnung nicht gewährt, dann muss er Ihnen Schadensersatz leisten (z.B. Hotelkosten)

Trotzdem würde ich die ganze Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen, damit Sie keine Fehler machen.


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#16
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

danke @aus_dresden

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#17
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

danke @aus_dresden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
guest123-2037
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 3x hilfreich)

@Wiselflink88

Es freut mich, wenn ich Sie hilfreich unterstützen konnte. Wir Mieter müssen ja zusammenhalten.

aus Dresden:)

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#20
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne sehr gute "freundin" hatt mir die besorgt und mir das blaue vom himmel versprochen leider war ich so naiv und habe ihr mal vertraut das letzte mal.Habe definitiv daraus gelernt bei solchen angelegenheiten neiamdn mehr zu vertrauen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne sehr gute "freundin" hatt mir die besorgt und mir das blaue vom himmel versprochen leider war ich so naiv und habe ihr mal vertraut das letzte mal.Habe definitiv daraus gelernt bei solchen angelegenheiten neiamdn mehr zu vertrauen

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#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

der andre vermieter meine ich den ersten vom ersten thema.Ehm du natürlich gibt es hotels.Aber wenn man dafür keine kohle hatt kann man sowas auch net anmieten.Logische sache sonst hätte ich es ja getahn.Auserdem wurde in dem Mietvertrag die mängel eingetragen und unter berücksichtigung unterschrieben das die mängel schnellstmöglich beseitigt werden !!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe den mietvertrag 3 wochen später unterschrieben weil mein vermiter alles schleifen lässt da sind von vornerein seltsame sachen passiert.Des isses ja der vertag wurde nach einzug unterschrieben weil mein vermieter den vertrag einfach nicht fertig bekommen hatt.Wieselflink in dieser schreibweise war schon vergeben sonst hätte ich ihn ja auch so geschrieben.Also im stande der deutschen rechtschreibung bin ich schon

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#26
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag zugesichert war, dass die Mängel beseitigt werden, dann hast du gute Karten.

Ansonsten ist es in der Tat schwierig, eine Minderung durchzusetzen, wenn die Mängel von Anfang an da waren.


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#27
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich meine ich suche mir eh ne andere wohnung jetzt demnächst es geht einfach nur darum das ich wieder in meine wohnung kann und so.Um mehr gehts mir ja net von mir aus soll er die mängel dann mit dem anderen mieter klären.Es geht ja wie schon gesagt einfach nur darum das ich wieder reinkomme.Hoffe nur das da eins von denen ämtern heute noch was machen kann

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#28
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#29
 Von 
Wiselflink88
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also des gibts doch net oder ?
Hier ist es ja schlimmer wie in einem Kinder Forum
Niemand hatt etwas von umsonst wohnen gesagt.Natürlich bekommt er dann für diesen einen monat noch seine Miete.Die werde ich aber von einem Anwalt anmessen lassen wegen den Mängeln

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#30
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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