Schönen guten Tag
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Ich habe vor Kanpp 1 Jahr eine Wand in meiner Wohnung entfernt mit erlaubniss vom Vermieter und habe da schon denn Bausachverständigen bezahlt, jetzt sind Zwei Räume offen Küche und Wohnzimmer
Bin aber jetzt vor einer Woche ausgezogen, und jetzt möchte mein Vermieter das ich mich drum kümmern soll das im Wohnzimmer noch eine Zweite Heizung installiert werden soll, und ich das alles bezahlen soll. Ist das Rechtlich erlaubt?
Zumal ich finde das dort im Wohnzimmer und Küche die Heizungen reichen.
Ich bitte um Hilfe was ich tun soll?
Liebe Grüße
-- Editiert von Sebastian30 am 01.10.2021 17:05
-- Editiert von Sebastian30 am 01.10.2021 17:06
Darf mein Vermieter eine Zweite Heizung verlangen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was hat man denn mit dem VM zu dieser Umbaumaßnahme vereinbart?
Hatte der VM bei der Zustimmung zum Umbau ausdrücklich auf einen Rückbau bei Auszug verzichtet?
Ansonsten dürfte der VM einen Rückbauanspruch haben. D.h. der Mieter muss auf seine Kosten den Ursprungszustand der Wohnung wieder herstellen. In diesem Fall sollte sich der Mieter überlegen was günstiger ist, die zusätzliche Heizung einbauen oder die abgerissene Wand wieder neu erstellen?
-- Editiert von Alter Sack am 01.10.2021 17:21
ZitatDarf mein Vermieter eine Zweite Heizung verlangen? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
ZitatIst das Rechtlich erlaubt? :
Selbstverständlich ist das äußern von solchen Wünschen rechtlich erlaubt.
Zitatdas im Wohnzimmer noch eine Zweite Heizung installiert werden soll :
Das sieht aber häßlich aus, wer will denn so eine Wohnung noch mieten?
Einen weiteren Heizkörper hätte ich ja noch verstanden, aber eine zweite Heizung?
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Zitatund jetzt möchte mein Vermieter das ich mich drum kümmern soll das im Wohnzimmer noch eine Zweite Heizung installiert werden soll, und ich das alles bezahlen soll. :
Und was hat der Mieter damit zu tun, dass der Vermieter die Heizkörper zu schwach dimensioniert hat.
Oder andersherum:
Warum sollte die erforderliche Heizleistung durch das Herausreißen einer Wand steigen?
ZitatZumal ich finde das dort im Wohnzimmer und Küche die Heizungen reichen :
Das Volumen der Heizkörper ist nach meiner Kenntnis je nach Größe eines Raumes vorgeschrieben.
ZitatDas Volumen der Heizkörper ist nach meiner Kenntnis je nach Größe eines Raumes vorgeschrieben. :
Nein, ist es nicht.
Die Heizkörper haben bislang jeweils für beide Räume separat gereicht. Es gibt dann keinen Grund, warum die Summe der Heizleistung beider Heizkörper nicht für den zusammen gelegten Raum reichen sollt.
ZitatWarum sollte die erforderliche Heizleistung durch das Herausreißen einer Wand steigen? :
Ganz einfach: weil dadurch das Volumen des Raumes steigt.
Ob das hier dann relevant wäre, müsste man mal mit spitzer Feder nachrechnen.
ZitatGanz einfach: weil dadurch das Volumen des Raumes steigt. :
Du meinst, da wo vorher die Mauer war ist jetzt Luft?
ZitatOb das hier dann relevant wäre, müsste man mal mit spitzer Feder nachrechnen. :
Wohl kaum. Dass das nicht relevant ist, kann man auch ohne spitze Feder vorhersagen.
Hat die weggerissene Wand evtl. einen Heizkörper gehabt, so dass sich die Anzahl der Heizkörper verringert hat und jetzt "nur" die Wiederherstellung der ursprünglichen Anzahl gefordet wird?
ZitatNein, ist es nicht. :
Die Heizkörper haben bislang jeweils für beide Räume separat gereicht. Es gibt dann keinen Grund, warum die Summe der Heizleistung beider Heizkörper nicht für den zusammen gelegten Raum reichen sollt.
Ist es doch.
Zuvor war ein Heizkörper für die Küche, nach dem zusammenlegen des Raumes ist es ein Wohnzimmer, welches mehr Heizleistung braucht als eine Küche. Es gibt hierzu einige Richtlinien, Vorschriften, etc.
hh wollte doch nur auf Folgendes hinaus: Es gab zwei getrennte Räume, Küche und Wohnzimmer. Wenn die Wärmeversorgung vorher ausreichend war und der Mieter keinen Heizkörper entfernt hat, dann sollte sie es jetzt immernoch sein. Wenn es z.B. einen Heizkörper für die Küche und einen für das Wohnzimmer gab, dann beheizen diese beiden Heizkörper jetzt halt gemeinsam einen Raum. An der Heizleistung hätte sich ja nichts geändert und bei der Raumgröße kommen nur wenige cm^3 für den Platz der herausgenommen Wand hinzu.
Problematisch wäre es natürlich, wenn beim Umbau ein Heizkörper entfernt worden wäre. So oder so ist die Diskussion aber eigentlich müßig. Relevant wäre, was bei der Erlaubnis zum Umbau vereinbart wurde. Schlimmstenfalls muss der Mieter zurückbauen. Bestenfalls hat der Vermieter den Umbau bedingungslos gestattet. Dann könnte er jetzt keine Forderungen mehr durchsetzen. Die Wahrheit liegt vermutlich dazwischen.
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