Darf mein Vermieter eine Zweite Heizung verlangen?

1. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mein Vermieter eine Zweite Heizung verlangen?

Schönen guten Tag
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Ich habe vor Kanpp 1 Jahr eine Wand in meiner Wohnung entfernt mit erlaubniss vom Vermieter und habe da schon denn Bausachverständigen bezahlt, jetzt sind Zwei Räume offen Küche und Wohnzimmer
Bin aber jetzt vor einer Woche ausgezogen, und jetzt möchte mein Vermieter das ich mich drum kümmern soll das im Wohnzimmer noch eine Zweite Heizung installiert werden soll, und ich das alles bezahlen soll. Ist das Rechtlich erlaubt?
Zumal ich finde das dort im Wohnzimmer und Küche die Heizungen reichen.

Ich bitte um Hilfe was ich tun soll?
Liebe Grüße

-- Editiert von Sebastian30 am 01.10.2021 17:05

-- Editiert von Sebastian30 am 01.10.2021 17:06

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Was hat man denn mit dem VM zu dieser Umbaumaßnahme vereinbart?

Hatte der VM bei der Zustimmung zum Umbau ausdrücklich auf einen Rückbau bei Auszug verzichtet?

Ansonsten dürfte der VM einen Rückbauanspruch haben. D.h. der Mieter muss auf seine Kosten den Ursprungszustand der Wohnung wieder herstellen. In diesem Fall sollte sich der Mieter überlegen was günstiger ist, die zusätzliche Heizung einbauen oder die abgerissene Wand wieder neu erstellen?

-- Editiert von Alter Sack am 01.10.2021 17:21

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Sebastian30):
Darf mein Vermieter eine Zweite Heizung verlangen?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von Sebastian30):
Ist das Rechtlich erlaubt?

Selbstverständlich ist das äußern von solchen Wünschen rechtlich erlaubt.



Zitat (von Sebastian30):
das im Wohnzimmer noch eine Zweite Heizung installiert werden soll

Das sieht aber häßlich aus, wer will denn so eine Wohnung noch mieten?
Einen weiteren Heizkörper hätte ich ja noch verstanden, aber eine zweite Heizung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Sebastian30):
und jetzt möchte mein Vermieter das ich mich drum kümmern soll das im Wohnzimmer noch eine Zweite Heizung installiert werden soll, und ich das alles bezahlen soll.


Und was hat der Mieter damit zu tun, dass der Vermieter die Heizkörper zu schwach dimensioniert hat.

Oder andersherum:
Warum sollte die erforderliche Heizleistung durch das Herausreißen einer Wand steigen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Sebastian30):
Zumal ich finde das dort im Wohnzimmer und Küche die Heizungen reichen


Das Volumen der Heizkörper ist nach meiner Kenntnis je nach Größe eines Raumes vorgeschrieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das Volumen der Heizkörper ist nach meiner Kenntnis je nach Größe eines Raumes vorgeschrieben.


Nein, ist es nicht.

Die Heizkörper haben bislang jeweils für beide Räume separat gereicht. Es gibt dann keinen Grund, warum die Summe der Heizleistung beider Heizkörper nicht für den zusammen gelegten Raum reichen sollt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum sollte die erforderliche Heizleistung durch das Herausreißen einer Wand steigen?

Ganz einfach: weil dadurch das Volumen des Raumes steigt.
Ob das hier dann relevant wäre, müsste man mal mit spitzer Feder nachrechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ganz einfach: weil dadurch das Volumen des Raumes steigt.


Du meinst, da wo vorher die Mauer war ist jetzt Luft?

Zitat (von Harry van Sell):
Ob das hier dann relevant wäre, müsste man mal mit spitzer Feder nachrechnen.


Wohl kaum. Dass das nicht relevant ist, kann man auch ohne spitze Feder vorhersagen.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16529 Beiträge, 9304x hilfreich)

Hat die weggerissene Wand evtl. einen Heizkörper gehabt, so dass sich die Anzahl der Heizkörper verringert hat und jetzt "nur" die Wiederherstellung der ursprünglichen Anzahl gefordet wird?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, ist es nicht.

Die Heizkörper haben bislang jeweils für beide Räume separat gereicht. Es gibt dann keinen Grund, warum die Summe der Heizleistung beider Heizkörper nicht für den zusammen gelegten Raum reichen sollt.


Ist es doch.

Zuvor war ein Heizkörper für die Küche, nach dem zusammenlegen des Raumes ist es ein Wohnzimmer, welches mehr Heizleistung braucht als eine Küche. Es gibt hierzu einige Richtlinien, Vorschriften, etc.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

hh wollte doch nur auf Folgendes hinaus: Es gab zwei getrennte Räume, Küche und Wohnzimmer. Wenn die Wärmeversorgung vorher ausreichend war und der Mieter keinen Heizkörper entfernt hat, dann sollte sie es jetzt immernoch sein. Wenn es z.B. einen Heizkörper für die Küche und einen für das Wohnzimmer gab, dann beheizen diese beiden Heizkörper jetzt halt gemeinsam einen Raum. An der Heizleistung hätte sich ja nichts geändert und bei der Raumgröße kommen nur wenige cm^3 für den Platz der herausgenommen Wand hinzu.

Problematisch wäre es natürlich, wenn beim Umbau ein Heizkörper entfernt worden wäre. So oder so ist die Diskussion aber eigentlich müßig. Relevant wäre, was bei der Erlaubnis zum Umbau vereinbart wurde. Schlimmstenfalls muss der Mieter zurückbauen. Bestenfalls hat der Vermieter den Umbau bedingungslos gestattet. Dann könnte er jetzt keine Forderungen mehr durchsetzen. Die Wahrheit liegt vermutlich dazwischen.

0x Hilfreiche Antwort

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