Darstellung Betriebskosten im Mietvertrag

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Berte79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Darstellung Betriebskosten im Mietvertrag

Hallo in die Runde.

In meinen Mietvertrag wurden für die Nebenkosten ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung eingefügt, welcher ja zur Umlage aller darin beschriebenen Kosten berechtigt. Die Betriebskostenverordnung wurde sogar dem Mietvertrag beigelegt.

Nun wurde aber im Mietvertrag zusätzlich eine tabellarische Auflistung einzelner anzukreuzender Betriebskosten wie Grundsteuer, Versicherung und sonstige Kosten welche direkt an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden müssen, eingefügt und angekreuzt. Jedoch wurden unter anderem Kosten für Müllbeseitigung, Straßenreinigung nicht mit angekreuzt.

Kann der Vermieter jetzt alle Kosten gemäß Betriebskostenverordnung umlegen oder nur die aufgeführten? Ich meine wenn bei der Aufzählung der Nebenkosten nur einige Kosten aufgeführt sind, so können auch nur diese Kosten abgerechnet werden.

Ich wohne in einem Reihenhaus, und übernehme bereits so gut wie alle Pflichten einen Eigentümers (Gartenpflege, Straßenreinigung, Schneebeseitigung, Veranlassung Wartungsarbeiten Heizungsanlage etc.). Das Nebenkosten dem Mieter über geholfen werden können, sehe ich auch ein aber muss ich diese tragen bei meinen Vertragskonstrukt auch tragen?

Viele Grüße und danke für eure Mühen,

Bert B.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Berte79):
Nun wurde aber im Mietvertrag zusätzlich eine tabellarische Auflistung einzelner anzukreuzender Betriebskosten wie Grundsteuer, Versicherung und sonstige Kosten welche direkt an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden müssen, eingefügt und angekreuzt.

Kannst du den entsprechenden Teil des Mietvertrages einscannen, persönliche Teile schwärzen, das Ding irgendwo hochladen und hier den Link dahin einstellen? Es wäre nämlich wichtig zu beurteilen, was genau diese Liste regeln will. Gibt es unterschiedliche bzw. missverständliche Formularklauseln, so sind diese nämlich komplett ungültig. Und dann könnten im Extremfall gar keine Betriebskosten mehr umgelegt werden. Wobei ich diesen Extremfall für nicht sehr wahrscheinlich halte.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es wäre nämlich wichtig zu beurteilen, was genau diese Liste regeln will.


Genau. Und was da sonst noch zu Betriebskosten steht. Ich kenne ein Vertragswerk womit sich Vermieter ein ganz fettes Eigentor schießen wenn sie nicht aufpassen.

Zitat (von Berte79):
Das Nebenkosten dem Mieter über geholfen werden können, sehe ich auch ein aber muss ich diese tragen bei meinen Vertragskonstrukt auch tragen?


Dann lass mal gucken.

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#3
 Von 
Berte79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cauchy,

danke für die schnelle Antwort. Ich habe mal den entsprechenden Teil herausgesucht und hoffe der Link funktioniert.

https://c.gmx.net/@316866621576578749/lz6YG9rzSa-K5RmwsoMuoA

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Berte79):
https://c.gmx.net/@316866621576578749/lz6YG9rzSa-K5RmwsoMuoA


Unter 2. a) steht

Generell schuldet der Mieter alle in der Betriebskostenverordnung ...

Überschriften der Tabelle "Zahlung an den Vermieter" bzw. "Versorger/Firma". Hier wird lediglich dargestellt welche Kosten an wen zu zahlen sind. Mehr nicht.

Unter L) steht

Sämtliche Betriebskosten, die nicht an den Vermieter gezahlt werden, hat der Mieter mit den zuständigen Versorgungsunternehmen abzurechnen.

Was bitte ist daran nicht zu verstehen? Gut nun könnte man darauf rumreiten das die örtliche Müllentsorgung kein Versorgungsunternehmen ist.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

ich sehe das ähnlich wie Anitari. Erst wird die Umlage aller umlagefähigen Betriebskosten vereinbart. Vor der Tabelle steht dann ein "insbesondere", d.h. dass die Tabelle meiner Meinung nach nicht abschließend ist. Zudem wird ja gerade vereinbart, dass alle dort aufgeführten Kosten umlegbar sind. Es fehlt nur die Festlegung, an wen einige der Nebenkosten zu zahlen sind.

Zitat (von Berte79):
Veranlassung Wartungsarbeiten Heizungsanlage

ich würde empfehlen, genau dass nicht mehr zu tun und dem Vermieter das auch mitzuteilen. Die Kosten der Wartung sind umlegbar, aber die Wartung ist vom Vermieter zu beauftragen. Und das macht auch Sinn, denn es ist seine Heizung. Wenn du die Wartung in Auftrag gibst, bist du auch im Zweifel verantwortlich, wenn der Handwerker einen Fehler macht. Dann streitest du dich mit dem Handwerker und dem Vermieter herum. Das muss nicht sein. Der Vermieter muss beauftragen und kann dann über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Wenn bei der Wartung ein Defekt auftaucht, dann kann der Handwerker auch gegenüber dem Vermieter als Auftraggeber die Reparatur abrechnen. Die musst du nämlich nicht bezahlen.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Berte79):
Veranlassung Wartungsarbeiten Heizungsanlage


ich würde empfehlen, genau dass nicht mehr zu tun


Schließe mich an. Veranlassung/Beauftragung ist Sache des Vermieters.

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#7
 Von 
Berte79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja danke Anitari!

So habe ich es eigentlich auch gelesen. Aber da mein Nachbar hat den gleichen Mietvertrag, mit dem er dann beim Mieterschutzbund war, hat mich etwas stutzig werden lassen. Dort sagten Sie Ihm das der Vermieter sich mit der tabellarischen Auflistung der Nebenkosten selbst ein Ei ins Nest gelegt hat und nur die aufgelisteten Kosten umlegbar sind.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Berte79):
Dort sagten Sie Ihm das der Vermieter sich mit der tabellarischen Auflistung der Nebenkosten selbst ein Ei ins Nest gelegt hat und nur die aufgelisteten Kosten umlegbar sind.
Möglich ist alles. Unklare Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders und das ist in diesem Fall der Vermieter. Unklar ist an dieser Regelung aber höchstens, an wen die Kosten zu zahlen sind. Klar ist dagegen, dass sie zu zahlen sind. Zumindest meiner Meinung nach.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Berte79):
Ja danke Anitari!

So habe ich es eigentlich auch gelesen. Aber da mein Nachbar hat den gleichen Mietvertrag, mit dem er dann beim Mieterschutzbund war, hat mich etwas stutzig werden lassen. Dort sagten Sie Ihm das der Vermieter sich mit der tabellarischen Auflistung der Nebenkosten selbst ein Ei ins Nest gelegt hat und nur die aufgelisteten Kosten umlegbar sind.


Dann hatten die Herrschaften beim Mieterbund keine Ahnung und dein Nachbar jetzt vermutlich ein Problem wenn er sich auf den Dummfug verläßt.

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#10
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Berte79):
Ja danke Anitari!

So habe ich es eigentlich auch gelesen. Aber da mein Nachbar hat den gleichen Mietvertrag, mit dem er dann beim Mieterschutzbund war, hat mich etwas stutzig werden lassen. Dort sagten Sie Ihm das der Vermieter sich mit der tabellarischen Auflistung der Nebenkosten selbst ein Ei ins Nest gelegt hat und nur die aufgelisteten Kosten umlegbar sind.


Der Mieterbund sagt gerne mal das, was der Mieter hören will. Rechtsverbindlich ist das deshalb aber noch lange nicht.

Ich sehe in der Tabelle ebenfalls keine geschlossene Auflistung aller möglichen Positionen.


-- Editiert von Beduine am 18.04.2017 12:37

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#11
 Von 
Berte79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke Euch!

Werde wohl den Ball flach halten. Bzgl. Wartung der Heizungsanlage ist vertraglich geregelt das ich alle zwei Jahre dafür Sorge zu tragen habe. Wartungsfirma habe ich natürlich vorher mit dem Vermieter abgestimmt und die Rechnung geht auch über den Vermieter.

Also nochmals mein Dank an euch!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Berte79):
Okay danke Euch!

Werde wohl den Ball flach halten. Bzgl. Wartung der Heizungsanlage ist vertraglich geregelt das ich alle zwei Jahre dafür Sorge zu tragen habe. Wartungsfirma habe ich natürlich vorher mit dem Vermieter abgestimmt und die Rechnung geht auch über den Vermieter.

Also nochmals mein Dank an euch!


Zahlst Du die Wartungskosten direkt an die Firma?

Wenn ja achte darauf das sie nicht nochmal in der Abrechnung auftauchen.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Berte79):
Werde wohl den Ball flach halten. Bzgl. Wartung der Heizungsanlage ist vertraglich geregelt das ich alle zwei Jahre dafür Sorge zu tragen habe. Wartungsfirma habe ich natürlich vorher mit dem Vermieter abgestimmt und die Rechnung geht auch über den Vermieter.

Wenn die Rechnung über den Vermieter geht, dann scheint das zu passen. Nur noch ein Hinweis dazu: Du kannst zumindest in einer Formularklausel des Mietvertrags nicht wirksam verpflichtet werden, eine Wartung selber zu beauftragen. Das hat auch Gründe, nämlich die unter #5 genannten. Wenn die Heizung kaputt geht, dann kann das sehr teuer werden. Von daher sollte man sich als Mieter davor hüten, da irgendwelche Verpflichtungen einzugehen.

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