Das leidige Thema Schimmel...

27. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
julian83
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Das leidige Thema Schimmel...

Hallo!

vor einiger Zeit wurde ich schon wieder vom Schimmel heimgesucht! Ziel des Angriffs war eine Wand, die schon gleich beim Einzug massiven Schimmelbefall aufwies, welcher laut Aussage der Vermieterin entfernt wurde. Nun, etwa 9 Monate später, ist an einer anderen Stelle (unweit der alten) erneut Schimmel aufgetreten. Vor etwa 1,5 Monaten sicherte mir der ehemalige Makler (offensichtlich der Ansprechpartner der Vermieterin, diese dazu wohl nicht selbst in der Lage zu sein scheint) zu, eine Firma zu schicken, welche sich die Wand ansieht und einen Termin mit mir vereinbaren wird in der die Wand heruntergeklopft, neu verputzt, tapeziert und gestrichen wird.
Bis zum heutigen Tag warte ich auf diesen Anruf.
Habe die Miete nun seit 2 Monaten um 10% gekürzt in der Hoffnung dass sich da was tut.
Wie soll das weitergehen? Jetzt zum 1. Oktober nochmal einen eingeschriebenen Brief schicken, auf Mietkürzung und dieses Versprechen hinweisen? Miete weiter kürzen?
Kann ich die Kosten für das Anti-Schimmel Spray welches ich hier benötige - und auch nicht gerade umsonst ist - von der Miete abziehen?

Viele Grüße

Julian

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Aha, 'Angriff' der Schimmelpilze... ;)

Bei Problemen an der Wohnung ist immer der Vermieter die richtige Ansprechperson, nicht der Makler. Der kann gar nichts verbindlich zusichern. Wenn der Vermieter sich nicht auskennt, muß er sich selbst fachkundige Hilfe beschaffen.

Wenn trotz Mietminderung nichts passiert, kann man dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbehebung (wie schon erkannt, schriftlich mit Zugangsnachweis) setzen und zugleich darauf hinweisen, daß man bei Nichterledigung dann selbst eine Firma beauftragen und deren Rechnung mit kommenden Mietzahlungen verrechnen wird.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
julian83
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi!
hehe ja klar, im Grunde haste recht, mir scheint diese Frau ist schlicht unfähig und beauftragt quasi ihn für alles und jedes. Hatte mit ihr selber eigentlich noch nie Kontakt, außer, als ich sie einmal zufällig hier aufm Grundstück gesehen habe (die wohnt ca. 25 km weg). Mir scheint dass die sich generell um nichts kümmert, das Haus ist Baujahr 1910, Mieter über mir haben noch Holzfenster, welche undicht sind (und die Mieter haben kleine Kinder...).

Aber meinst du die Mietkürzung von 10% ist okay oder kann ich nun noch n Schritt höher gehen?

Julian

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wie hoch die Mietminderung sein darf, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab, aber 10 % bei Schimmelbefall scheinen im vertretbaren Rahmen zu liegen. Einfach mal im Internet zu diesem Thema suchen, da gibt es unzählige Urteile.

Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist mit der Androhung, daß man die Sache ansonsten auf Kosten des Vermieters durch eine eigene Firma erledigen läßt, ist eine andere Sache. Nebenbei: ob es mit einem Neuanstrich getan sein, wird, kann eine ganz andere Frage sein, wenn zB durch die Außenwand eindringende Feuchtigkeit schuld ist. Das sollte eine Fachfirma beurteilen.

Die Korrespondenz sollte man immer mit dem Vermieter führen, auch wenn dieser keine Ahnung hat. Der ist schließlich der Vertragspartner. Bei einem anderen weiß man nie, inwieweit er überhaupt eine gültige Vertretungsvollmacht hat und Erklärungen für den Vermieter abgeben oder entgegennehmen kann.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#4
 Von 
julian83
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

danke dir. Okay, dann lasse ich es mal bei den 10% und werde diesem Makler, falls er mich nochmals anruft, sagen, dass ich mit meiner Vermieterin direkt sprechen will.

Viele Grüße

Julian

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#5
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

@Julian: auch auf die Gefahr hin, dass dieses schöne Forum zum Handwerkerforum mutiert, will ich zum Thema Schimmel was loswerden (aus dem anderen Thread weißt Du ja schon, dass ich ebenfalls in einem sehr alten Haus wohne;)).

Gerade bei wiederkehrendem Schimmel (lt. Vermieterin wurde der ja schon mal beseitigt) sollte man unbedingt abklären (lassen), wo die Ursache liegt.

Entweder sind die Wände aufgrund eines Schadens feucht (vielleicht auch eine defekte Regenrinne, die das Wasser an die Hauswand laufen lässt) oder es handelt sich um eine Kältebrücke.

Feuchte Wände sind sanierungsbedürftig, Kältebrücken kann man ganz einfach durch das Anbringen einer Styropor-Innendämmung unter der Tapete beseitigen.

Beides wäre in Deinem Fall natürlich von der Vermieterin zu finanzieren...vielleicht hilft Dir das bisschen Hintergrundwissen ja, Deine Vermieterin zu überzeugen, dass sie -schon im eigenen Interesse -sie will ihr Haus ja bestimmt nicht verfallen lassen- mal etwas Geld in ihre Immobilie (in diesem Fall Deine Wohnung)investiert ;) .

Auch hier: viel Glück :)

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#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Kältebrücken kann man ganz einfach durch das Anbringen einer Styropor-Innendämmung unter der Tapete beseitigen.


Damit verlagert man das Feuchtigkeitsproblem im günstigsten Fall einfach nur zwischen Wand und Styropor, wo sich dann alles richtig schön hält und erst recht zu Befall im großen Rahmen führt - das ist somit die denkbar schlechteste Lösung um solche Probleme in den Griff zu bekommen.
Eigentlich gar keine Lösung sondern das gleiche wie wenn ich einen Eimer unter ein Loch im Dach stelle und sage 'nu ist alles repariert'. ;)

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"
Suum cuique (Jedem das seine) "

-- Editiert von Schnuckelchen am 28.09.2006 17:13:06

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#7
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

Bei einer Kältebrücke dringt die Feuchtigkeit ja nicht von außen in die Wand, sondern der Schimmel entsteht durch Kondenswasser, das sich durch die (wärmere) Raumluft an der (kalten, aber eigentlich trockenen) Wand absetzt.

Darum hilft eine Isolierung durchaus und verlagert nicht nur das Problem!

Ist die Wand nass, muss natürlich -wie ich bereits geschrieben habe- von Grund auf saniert werden.

Was in Julians Fall die Ursache ist, kann ein Gutachter klären.

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#8
 Von 
julian83
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

hm, die Beauftragung und Bezahlung eines Gutachters liegt sicherlich dann auch in der Pflicht der Vermieterin?

Grüße
Julian

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

@julian: ich würde sagen, ja, die Vermieterin muss den Gutachter bezahlen (Laienmeinung!).

Fordere sie doch einfach schriftlich auf, die Ursache des Schimmels festzustellen und entsprechend beseitigen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Bei einer Kältebrücke dringt die Feuchtigkeit ja nicht von außen in die Wand, sondern der Schimmel entsteht durch Kondenswasser, das sich durch die (wärmere) Raumluft an der (kalten, aber eigentlich trockenen) Wand absetzt.


Abgesehen vom erhöhten Kondenswasserabschlag an einer kalten Wand ist diese Aussage falsch. Trockene Kältebrücken gibt es nicht. Das Problem so einer Kältebrücke entsteht dadurch, dass der Taupunkt nicht außerhalb des Gebäudes sondern innerhalb der Wand oder sogar im Gebäudeinneren liegt und somit keine ausreichende Diffusion nach außen hin gegeben ist.
Eine Isolierung von innen durch auf die Wand gepapptes Styropor ist gelinde gesagt Oberaffenmist. Kein Fachmann in Sachen Dämmung würde sowas machen.
Besondere Spezies von Vermietern (oder unwissenden Mietern) kleben allerdings oft über sowas dann noch eine zusätzliche Alufolie drüber und machen so aus ihrer Wohnung eine hausgemachte Sauna mit Aufguss - den Gutachter freuts, denn oft verdient er ob solcher Laientaten sein Honorar. ;)
(keine Laienmeinung!)

@ julian83

Den Gutachter zahlt derjenige, der ihn beauftragt. Wenn der Mieter der Meinung ist, ein Gutachter muss her, damit er seine Forderung durchsetzen kann, dann muss er ihn auch (zunächst) bezahlen. Ob die Kosten dann bei einem späteren Rechtsstreit auf den Vermieter abgewälzt werden können, entscheidet das Gericht.



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"
Suum cuique (Jedem das seine) "

-- Editiert von Schnuckelchen am 01.10.2006 16:15:25

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