Datenschutz Hausverwaltung

21. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
blümchen1812
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Hausverwaltung

Hallo zusammen, Ich hab da mal ne Frage.
Wenn ich der Hausverwaltung eine E-Mail schicke darf die Hausverwaltung dann diese Mail weiterleiten an den Verwaltungsbeirat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was hat das mit Mietrecht zu tun?

Grundlegend dürfte eine Mail an die Verwaltung allerdings in der Regel die WEG betreffen, daher ist die Antwort vermutlich Ja.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von blümchen1812):
Hallo zusammen, Ich hab da mal ne Frage.
Wenn ich der Hausverwaltung eine E-Mail schicke darf die Hausverwaltung dann diese Mail weiterleiten an den Verwaltungsbeirat?


Wenn es um Belange der WEG geht ja, wie sollte man sonst Ihre Anfrage bearbeiten?

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#3
 Von 
blümchen1812
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

OK...vielleicht hab ich die Frage falsch gestellt. Wenn ich als Eigentümer eine Mail mit vertraulichen Angaben an den Verwalter schicke, darf dieser dann diese Mail, auch wenn ich keine Einwilligung gegeben habe, an den Verwaltungsbeirat weiterleiten? Ich denke hier gerade an das Europäische Datenschutzgesetz...

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von blümchen1812):
OK...vielleicht hab ich die Frage falsch gestellt. Wenn ich als Eigentümer eine Mail mit vertraulichen Angaben an den Verwalter schicke, darf dieser dann diese Mail, auch wenn ich keine Einwilligung gegeben habe, an den Verwaltungsbeirat weiterleiten? Ich denke hier gerade an das Europäische Datenschutzgesetz...


Wenn es um die Belange der WEG geht ... ja.

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#5
 Von 
blümchen1812
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aber nach den neuen Datenschutzrichtlinien darf er doch ohne meine Einwilligung keine Mails mit meinen Daten weitergeben...oder liege ich da falsch? Und wenn diese Mails im Zuge einer Sanierung nur meine Wohnung betreffen...darf er das dann trotzdem?

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von blümchen1812):
Und wenn diese Mails im Zuge einer Sanierung nur meine Wohnung betreffen...darf er das dann trotzdem?


Was sollte denn saniert werden? Und wo sehen Sie den Datenschutz genau verletzt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von blümchen1812):
Wenn ich als Eigentümer eine Mail mit vertraulichen Angaben an den Verwalter schicke, darf dieser dann diese Mail, auch wenn ich keine Einwilligung gegeben habe, an den Verwaltungsbeirat weiterleiten?

Wenn man keine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der HV abgeschlossen hat, kann sie diese sogar "an die Hauswand tackern". Nur weil man da irgendwo "vertraulich" reinschreibt, muss der Empfänger diese nicht vertraulich behandeln.

Wenn man eine Kommunikationsform verwendet, die vom Schutz der Daten das Pendant zur Postkarte ist, dann ist das berufen auf den Datenschutz sowieso recht schwer.



Zitat (von blümchen1812):
aber nach den neuen Datenschutzrichtlinien darf er doch ohne meine Einwilligung keine Mails mit meinen Daten weitergeben...oder liege ich da falsch?

Ja, da liegt man sogar ziemlich falsch.
Die DSGVO schützt unter bestimmten Umständen personenbezogenen Daten, jedoch nicht den kompletten Inhalt der Kommunikation.
Bedeutet anonymisiert dürfte er sie zu 99% weiterleiten. Und für das nicht anonymisierte weiterleiten gibt es zahlreiche Ausnahmen.



Zitat (von blümchen1812):
Und wenn diese Mails im Zuge einer Sanierung nur meine Wohnung betreffen...darf er das dann trotzdem?

Zu 99% wird deine Wohnung Böden, Wände, Decken und Fenster enthalten. Diese sind in der Regel Gemeinschaftseigentum und daher die Belange einer WEG bei einer Sanierung durchaus betroffen.



Allerdings kann man derzeit nur jeden Einzelfall unter Prüfung aller Details anschauen und dann eine Prognose abgeben.




-- Editiert von Harry van Sell am 21.11.2018 20:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von blümchen1812):
Wenn ich als Eigentümer eine Mail mit vertraulichen Angaben an den Verwalter schicke


Wenn du Eigentümer bist erst recht die Frage: was hat das mit Mietrecht zu tun?

Was für vertrauliche Angaben sollen das denn gewesen sein? Und wieso schickt man die an den Verwalter?

Ein Verwalter macht das, was der Name sagt: verwalten. Sprich Informationen/Aufgaben sammeln und an die zuständige Stelle weiter leiten.

Zitat (von blümchen1812):
aber nach den neuen Datenschutzrichtlinien darf er doch ohne meine Einwilligung keine Mails mit meinen Daten weitergeben...oder liege ich da falsch?


Ja, da liegst du Falsch.

Zitat (von blümchen1812):
Und wenn diese Mails im Zuge einer Sanierung nur meine Wohnung betreffen.


Wieso schreibst du dann dem Verwalter eine Mail?

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