Über welche Angaben darf ein Vermieter / Hausverwaltung Dritten gegenüber z.B. Nachbarn, Neu-Vermieter... Auskunft geben.
Welche Daten unterliegen dem Datenschutz oder gibt es so etwas nicht?
- Probleme mit dem Mieter
- Informationsweitergabe vergangener Rechtsstreitigkeiten (auch verlorene Prozesse)
- Kündigung und Kündigungsgründe
- Inhalte von Beschwerden des Mieters
etc.
Danke
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5. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juni 2004 | 17:05
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 41x hilfreich)
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Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2004 | 21:34
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 272x hilfreich)
Auskünfte über die Vertragsabwicklung dürfen jederzeit an daran wirtschaftliche Berechtigte weitergegeben werden.
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
#2
Antwort vom 11. Juni 2004 | 14:34
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 41x hilfreich)
danke,
aber was sind wirtschaftlich Berechtigte? Der neue Vermieter - ok - aber wie verhält es sich mit z.B. Verwandten oder Nachbarn?
Ciao
Und jetzt?
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