Datum auf Rückschein bei Kündigung

8. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
BabsiK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datum auf Rückschein bei Kündigung

Hallo, wir haben folgendes Problem:

Es hat sich am Samstag, den 01.08.09 ergeben, daß wir eine Traumwohnung zum 01.11.09 anmieten können. Meine Wohnung habe ich an dem Montag, den 03.08.09 sofort per Einschreiben/Rückschein gekündigt. Ich bin davon ausgegangen daß er der Brief am nächsten Tag da ist. Sprich am 04.08.09 und ich wäre noch in der Kündigungsfrist Mietende 31.10.09. Nun habe ich auf dem Rückschein gesehen, daß Zugang der 05.08.09 war (bei der Wohnungskündigung meines Freundes stand Zugang 04.08.09). Meine Kündigung hat auf dem Postweg also einen Tag länger gedauert. Somit kann ich erst zum 30.11.09 aus meiner Wohnung raus (Schreiben der Mietgesellschaft). Per Boten oder persönliche Übergabe der Kündigung hätte nicht geklappt da die Mietgesellschaft 200 km weiter weg ihren Sitz hat. Ist das jetzt persönliches Pech für mich oder hab ich noch eine Chance, da ich ja durch meine Quittung bewiesen habe daß ich die Kündigung am 03.08.09 rausgeschickt habe?

Danke vorab schonmal für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sieht schlecht aus. Der BGH hat entschieden, dass der Samstag ein Werktag ist. Daher hätte die Kündigung bis zum 04.08.09 da sein müssen. BGH Urteil vom 27.04.2005 - VIII ZR 206/04 -.

Daher hast du rechtlich keine Chance. Du kannst jetzt nur noch auf die kulanz des Vermieters hoffen und die Möglichkeit, dass er dich ggf. gegen Stellen eines Nachmieters früher aus dem Vertrag lässt.





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"justice"

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#2
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Seh ich auch so. DU bist ja verpflichtet, für die korrekte Zustellung zu sorgen. Postweg sollte immer 1-2 Tage berechnet werden. Besser 2 Tage, gerade bei Einschreiben und so...

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""

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