Guten Tag zusammen,
heute bekamen wir Bescheid, das wir den Zuschlag für die neue Traumwohnung erhalten haben.
Jetzt muss die "alte" gekündigt werden. Mietbeginn war zum 16.12.2005, um die Doppelbelastung so gering wie möglich zu halten möchte ich gerne zum 15ten kündigen, da die Frist für den vollen Monat (dritter Werktag zum übernächsten Monat) ja bereits abgelaufen ist. Kann ich das, oder sieht "gesetzliche Kündigunsfrist 3 Monate" grundsätzlich volle Monate vor???
vielen Dank für die Mühe, mir zu antworten...
Datum bei gesetzlicher Kündigungsfrist
6. November 2006
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Frage vom 6. November 2006 | 18:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Datum bei gesetzlicher Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 6. November 2006 | 19:48
Von
Status: Praktikant (723 Beiträge, 74x hilfreich)
Gesetzlich ist immer Kündigung zum Ende eines Kalendermonats vorgesehen.
Man kann natürlich versuchen, sich mit dem Vermieter auf einen beliebigen Termin zu verständigen, aber darauf besteht kein Anspruch.
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