Datum bei gesetzlicher Kündigungsfrist

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
napido
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Datum bei gesetzlicher Kündigungsfrist

Guten Tag zusammen,

heute bekamen wir Bescheid, das wir den Zuschlag für die neue Traumwohnung erhalten haben.
Jetzt muss die "alte" gekündigt werden. Mietbeginn war zum 16.12.2005, um die Doppelbelastung so gering wie möglich zu halten möchte ich gerne zum 15ten kündigen, da die Frist für den vollen Monat (dritter Werktag zum übernächsten Monat) ja bereits abgelaufen ist. Kann ich das, oder sieht "gesetzliche Kündigunsfrist 3 Monate" grundsätzlich volle Monate vor???

vielen Dank für die Mühe, mir zu antworten...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Gesetzlich ist immer Kündigung zum Ende eines Kalendermonats vorgesehen.

Man kann natürlich versuchen, sich mit dem Vermieter auf einen beliebigen Termin zu verständigen, aber darauf besteht kein Anspruch.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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