Dauerbesuch untersagen?!

29. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Dauerbesuch untersagen?!

Guten Morgen zusammen,

ich habe ein Problem und weiß nicht wie ich damit nun weiter umgehen soll.

Ich vermiete ein Haus mit einer Einliegerwohnung. In dem "Haupthaus" wohnt mein Vater. Die Einliegerwohnung ist 45 qm groß (zwei Zimmer) und wird von einem Ehepaar gemietet. Nun ist schon in der Woche vor Pfingsten der Bruder der Mieterin "eingezogen". Erst hieß es, in seiner Wohnung sei ein Wasserschaden, dann hieß es, er ist zu Hause raus geflogen. Das war für mich alles kein Problem, Familienhilfe muss ja sein. Zum 01.07. sollte er dann eine neue Wohnung haben und angeblich hat e auch den Mietvertrag schon unterschrieben. Dann hieß es, dass die Vormieterin nicht auszieht, dann war die Wohnung im Grundbuch noch nicht umgeschrieben und der Mietvertrag somit nichtig. Zum 01.08. wollte er dann ausziehen...aber plötzlich ist der Vermieter in Urlaub gefahren und hat die Küche noch nicht eingebaut.

Für mich ist das Alles sehr dubios und ich will auch eigentlich nicht, dass der Bruder dort noch weiter wohnt. M.E. kann man ja jetzt auch nicht mehr von Besuch sprechen. Gibt es da eine rechtliche Grundlage, oder muss/kann ich hier nur an die Vernunft meines Mieters appellieren?!

Danke für eure Hilfe!


-- Editier von Fachwirt84 am 29.09.2016 09:10

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Der Bruder der Mieterin ist ein naher Familienangehöriger.

Deren Zuzug auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt ist. Allerdings muß der Mieter ihn darüber informieren.

Hier mehr Infos zum Thema http://www.rae-heckert.de/mietrecht/angeh%C3%B6rige/besuch

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Die Geschwister gehören nicht zu den engen Familienangehörigen. Einem Zuzug muss der VM also zustimmen.

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