Dauergast in Wohnung

2. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Dauergast in Wohnung

Hallo,

In der vermieteten Wohnung (MV mit Person A ) lebt seit

ca. 1 Jahr der Bruder von A mit als Dauergast von A.


A möchte das dieser auszieht,ich als VM soll A dabei unterstützen (das der Bruder die Wohnung verlässt.)

Was kann ich tun?

Habe dem Bruder mitgeteilt das er sich sofort eine eigene

Wohnung sucht.

Kann ich ihm, nach angemessener Frist den Zugang zur

Wohnung verweigern ( A will ihn nicht mehr in seiner Wohnung).



lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 02.08.2013 11:30

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das ist Sache zwischen den Brüdern.
Der Mieter kann versuchen seinen Bruder mit Hilfe der Polizei vor die Tür zu setzen.
Oder er beantragt bei Gericht eine einstweilige Anordnung.
Er kann ihn aber auch mit Hilfe einiger Freunde mit
sanfter Gewalt aus der Wohnung tragen. und dann das Schloß austauschen.
(Wo kein Kläger, dan kein Richter)


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

quote:
Was kann ich tun?

Eigentlich nur das:
quote:
Habe dem Bruder mitgeteilt das er sich sofort eine eigene Wohnung sucht.




quote:
Kann ich ihm, nach angemessener Frist den Zugang zur
Wohnung verweigern ( A will ihn nicht mehr in seiner Wohnung).

Nein, dafür gibt es keinen Grund.



Man könnte dem Mieter die Gebrauchsüberlassung an Dritte untersagen, kündigen und dann räumen lassen.

Kostet den Mieter aber eine Stange Geld, billiger wäre es für ihn wenn er das mit einem Anwalt selbst macht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

klar, Du könntest, nach Rücksprache mit dem Mieter, ein geharnischtes Schreiben aufsetzen.

Du verweigerst in aller Form die Genehmigung zur Untervermietung und weist darauf hin, dass der Gast aufgrund der Länge des Aufenthaltes nicht mehr als Gast sondern als ungenehmigter Untermieter angesehen wird. Und drohst mit allen Konsequenzen: Fristlose Kündigung, Schadensersatz ...

Wenn das dem Mieter hilft den Bruder rauszukriegen, dann setzt doch das Schreiben zusammen auf.

Und der Mieter soll den Bruder bei der Obdachlosenhilfe anmelden, wenn die was für ihn finden, dann geht er vielleicht.

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"Chylla"

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich würde mich als Vermieter da ganz raushalten. Es ist Sache des Mieters, seinen Bruder rauszuwerfen.

Schriftliche Drohungen usw. dem Mieter gegenüber, auch nur zum Schein, können zum Boomerang werden, wenn man mal in Streit gerät mit dem Mieter.

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"Morgenstund ist ungesund."

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

ich noch mal.

quote:
xxsirodxx schrieb:
Oder er beantragt bei Gericht eine einstweilige Anordnung.



Beim zuständigen Amtsgericht?

Geht dies ohne Anwalt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wo ist das Problem, dass der Mieter, wenn Bruder grad mal nicht da ist, die Sachen vor die Tür stellt und das Schloß austauscht? Möchte er den Bruder loswerden, ohne es ihm zu sagen und deshalb soll der Vermieter die Drecksarbeit machen?

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