hallo!
wir sind am 01.10.2003 in einen laufenden dauermietvertrag eingestiegen und haben diesen übernommen. gilt für uns das "normale" kündigungsrecht von 3 monaten oder müssen wir den vertrag bis ablauf erfüllen (ein sonderkündigungsrecht besteht z. zt. nicht).
laut unserer rechtsberatung gilt das normale kündigungsrecht in diesem fall nicht, da wir den laufenden vertrag übernommen haben. ist das richtig oder gab es da andere rechtsprechungen.
über tipps und infos wäre ich sehr dankbar!
Dauermietvertrag
3. Juni 2004
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Frage vom 3. Juni 2004 | 13:19
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauermietvertrag
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#1
Antwort vom 3. Juni 2004 | 14:04
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1095x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 3. Juni 2004 | 14:08
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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