Dauermietvertrag

3. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
jara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauermietvertrag

hallo!
wir sind am 01.10.2003 in einen laufenden dauermietvertrag eingestiegen und haben diesen übernommen. gilt für uns das "normale" kündigungsrecht von 3 monaten oder müssen wir den vertrag bis ablauf erfüllen (ein sonderkündigungsrecht besteht z. zt. nicht).
laut unserer rechtsberatung gilt das normale kündigungsrecht in diesem fall nicht, da wir den laufenden vertrag übernommen haben. ist das richtig oder gab es da andere rechtsprechungen.

über tipps und infos wäre ich sehr dankbar!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen