Decke eingestürzt nach Wasserschaden

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
frozenbrain
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 16x hilfreich)
Decke eingestürzt nach Wasserschaden

Hallo,
nachdem es hier die letzten Wochen immer mal wieder sehr stark und dauerhaft geregnet hat ist uns aufgefallen, dass die Toilette verstopft war und angefangen hat zu blubbern. Der Vermieter meinte, dass kann vorkommen, da sich Luft gesammelt habe und nun nach oben aufsteigt, da es nicht abfließen kann. Wir sollten erstmal gar nichts unternehmen. Das einzige was wir unternommen haben, war den Bad-Abfluss zu reinigen. Also von Haaren befreit. Nichts aufwendiges. Dabei haben wir den Aufsatz nicht zugeschraubt.

Nun ist es so, dass durch diese Folge , die Decke beim Nachbarn (unter uns) eingestürzt ist.

Angeblich gab es laut Nachbarn bereits immer mal wieder, das belegen angeblich Dokumente, auch vor unserem Einzug, Probleme mit dem Wasser. Aber nie so heftig.

Es kam nun eine Firma um einen Einblick über unsere sanitären Anlagen zu begutachten. Hierbei viel auf, dass der Abfluss im Bad nicht fest verschraubt war. Dies sei angeblich der Grund für den Schaden. Meine Frage ist, wie sollte ich mich diesbezüglich Verhalten? Ich bin im Mieterverein und befürchte dass die Kosten auf mich zurück fallen könnten. Was meint ihr?

-- Editiert von frozenbrain am 16.10.2017 23:04




16 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Am besten verhalten Sie sich gar nicht besonders.
Und wenn diese dubiose Firma irgendwas feststellt und Sie das zahlen sollen: Gerne weiter hier! :wipp:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
frozenbrain
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Am besten verhalten Sie sich gar nicht besonders.
Und wenn diese dubiose Firma irgendwas feststellt und Sie das zahlen sollen: Gerne weiter hier! :wipp:

Es geht mir nur darum, abzuschätzen in welche Richtung das geht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von frozenbrain):
Es geht mir nur darum, abzuschätzen in welche Richtung das geht?

Also wenn ich das richtig verstanden habe, sollst du schuld sein, dass die Decke eingestürzt ist, weil dein Abfluss nicht verschraubt war. Die Beweislast ist erdrückend, findest du nicht?

-- Editiert von Akkarin am 17.10.2017 00:24

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
frozenbrain
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 16x hilfreich)

Ja, aber ist es Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten? Muss ich mit einen Anwalt nehmen? Hilft hier die private Haftpflicht?

-- Editiert von frozenbrain am 16.10.2017 23:47

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128841 Beiträge, 41133x hilfreich)

Melde es Deiner Haftpflicht, die kümmert sich darum.



Zitat (von frozenbrain):
Ja, aber ist es Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten?

Kommt darauf an, welche Kompetenzen man im Bereich des Installationswesen aufweisen kann. Und ob einem normlen Mieter zugemutet werden kann, das er sich vom festen Sitz überzeugt (ich meine ja, kann man).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frozenbrain
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 16x hilfreich)

Soll ich den jetzt erstmal warten was vom Nachbarn oder der Genossenschaft kommt, oder schon aktiv werden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128841 Beiträge, 41133x hilfreich)

Die Versicherungen schreiben meist vor, das man sich beim leisesten Verdacht eines Schadens melden muss, will man den Versicherungschutz nicht riskieren.

Und gegenüber Vermieter, Nachbarn und der Firma sollte man erst mal schweigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
frozenbrain
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für den Hinweis

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 202x hilfreich)



Zitat (von frozenbrain):
Ja, aber ist es Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten? Muss ich mit einen Anwalt nehmen? Hilft hier die private Haftpflicht?


Ja, die Privathaft ist dafür zuständig, hilft auch in der Abwehr der Schadensanspürüche,unverzüglich den Schaden melden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Öhm ....

Zitat (von frozenbrain):
. Das einzige was wir unternommen haben, war den Bad-Abfluss zu reinigen. Also von Haaren befreit. Nichts aufwendiges. Dabei haben wir den Aufsatz nicht zugeschraubt.


Das ist ja schon grenzwertig, aber manche Leute wissen ja tatsächlich nicht (und es interessiert sie auch nicht), wie das so funtktioniert mit den Abflüssen vom Wasser der Badewanne etc. ...

aber das hier dann

Zitat (von frozenbrain):
, die Decke beim Nachbarn (unter uns) eingestürzt ist.


halte ich für eine Mär. Mit der Decke des Nachbarn müssten dann ja auch die eigenen sanitären Anlagen zu ihm heruntergefallen sein? Nö.

Großer Wasserschaden, ja kann sein, kommt drauf an, wie lange das Wasser durch das Loch fließen konnte, wie häufig man die Wanne nutzte ... aber der Deckendurchbruch nönönö

.... natürlich ein Fall für die Haftpflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13076 Beiträge, 4692x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass nicht die Etagendecke eingestürzt ist, sondern sich die Deckenverkleidung (Rigips/Paneele) verabschiedet haben.
Ansonsten hätte nicht nur der Nachbar von unten keine Decke, sondern man selbst auch keinen Fußboden mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ansonsten hätte nicht nur der Nachbar von unten keine Decke, sondern man selbst auch keinen Fußboden mehr.


So auch mein Gedanke, aber hätte es vorher ja auch mal dröppeln müssen, da melden sich die Mieter eigentlich immer beim VM oder zumindest beim vermutlichen Verursacher.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13076 Beiträge, 4692x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
aber hätte es vorher ja auch mal dröppeln müssen


Extrem gut verbaute Dampfsperre.... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Extrem gut verbaute Dampfsperre.... ;)


:cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128841 Beiträge, 41133x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
aber hätte es vorher ja auch mal dröppeln müssen

Bei Altbauten muss das - konstruktionabedingt - nicht unbedingt so sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei Altbauten muss das - konstruktionabedingt - nicht unbedingt so sein.


Also gerade bei Altbauten (wenn die nicht eine extrem gut verbaute Dampfsperre haben) ist aufgrund der Schüttdämmung ein dröppeln mE geradezu vorprogrammiert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.891 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.343 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.