Hallo,
nachdem es hier die letzten Wochen immer mal wieder sehr stark und dauerhaft geregnet hat ist uns aufgefallen, dass die Toilette verstopft war und angefangen hat zu blubbern. Der Vermieter meinte, dass kann vorkommen, da sich Luft gesammelt habe und nun nach oben aufsteigt, da es nicht abfließen kann. Wir sollten erstmal gar nichts unternehmen. Das einzige was wir unternommen haben, war den Bad-Abfluss zu reinigen. Also von Haaren befreit. Nichts aufwendiges. Dabei haben wir den Aufsatz nicht zugeschraubt.
Nun ist es so, dass durch diese Folge , die Decke beim Nachbarn (unter uns) eingestürzt ist.
Angeblich gab es laut Nachbarn bereits immer mal wieder, das belegen angeblich Dokumente, auch vor unserem Einzug, Probleme mit dem Wasser. Aber nie so heftig.
Es kam nun eine Firma um einen Einblick über unsere sanitären Anlagen zu begutachten. Hierbei viel auf, dass der Abfluss im Bad nicht fest verschraubt war. Dies sei angeblich der Grund für den Schaden. Meine Frage ist, wie sollte ich mich diesbezüglich Verhalten? Ich bin im Mieterverein und befürchte dass die Kosten auf mich zurück fallen könnten. Was meint ihr?
-- Editiert von frozenbrain am 16.10.2017 23:04
Decke eingestürzt nach Wasserschaden
Am besten verhalten Sie sich gar nicht besonders.
Und wenn diese dubiose Firma irgendwas feststellt und Sie das zahlen sollen: Gerne weiter hier!
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Zitat :Am besten verhalten Sie sich gar nicht besonders.
Und wenn diese dubiose Firma irgendwas feststellt und Sie das zahlen sollen: Gerne weiter hier!![]()
Es geht mir nur darum, abzuschätzen in welche Richtung das geht?
Zitat :Es geht mir nur darum, abzuschätzen in welche Richtung das geht?
Also wenn ich das richtig verstanden habe, sollst du schuld sein, dass die Decke eingestürzt ist, weil dein Abfluss nicht verschraubt war. Die Beweislast ist erdrückend, findest du nicht?
-- Editiert von Akkarin am 17.10.2017 00:24
Ja, aber ist es Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten? Muss ich mit einen Anwalt nehmen? Hilft hier die private Haftpflicht?
-- Editiert von frozenbrain am 16.10.2017 23:47
Melde es Deiner Haftpflicht, die kümmert sich darum.
Zitat :Ja, aber ist es Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten?
Kommt darauf an, welche Kompetenzen man im Bereich des Installationswesen aufweisen kann. Und ob einem normlen Mieter zugemutet werden kann, das er sich vom festen Sitz überzeugt (ich meine ja, kann man).
Soll ich den jetzt erstmal warten was vom Nachbarn oder der Genossenschaft kommt, oder schon aktiv werden?
Die Versicherungen schreiben meist vor, das man sich beim leisesten Verdacht eines Schadens melden muss, will man den Versicherungschutz nicht riskieren.
Und gegenüber Vermieter, Nachbarn und der Firma sollte man erst mal schweigen.
Danke für den Hinweis
Zitat :Ja, aber ist es Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten? Muss ich mit einen Anwalt nehmen? Hilft hier die private Haftpflicht?
Ja, die Privathaft ist dafür zuständig, hilft auch in der Abwehr der Schadensanspürüche,unverzüglich den Schaden melden.
Öhm ....
Zitat :. Das einzige was wir unternommen haben, war den Bad-Abfluss zu reinigen. Also von Haaren befreit. Nichts aufwendiges. Dabei haben wir den Aufsatz nicht zugeschraubt.
Das ist ja schon grenzwertig, aber manche Leute wissen ja tatsächlich nicht (und es interessiert sie auch nicht), wie das so funtktioniert mit den Abflüssen vom Wasser der Badewanne etc. ...
aber das hier dann
Zitat :, die Decke beim Nachbarn (unter uns) eingestürzt ist.
halte ich für eine Mär. Mit der Decke des Nachbarn müssten dann ja auch die eigenen sanitären Anlagen zu ihm heruntergefallen sein? Nö.
Großer Wasserschaden, ja kann sein, kommt drauf an, wie lange das Wasser durch das Loch fließen konnte, wie häufig man die Wanne nutzte ... aber der Deckendurchbruch nönönö
.... natürlich ein Fall für die Haftpflicht.
Ich gehe davon aus, dass nicht die Etagendecke eingestürzt ist, sondern sich die Deckenverkleidung (Rigips/Paneele) verabschiedet haben.
Ansonsten hätte nicht nur der Nachbar von unten keine Decke, sondern man selbst auch keinen Fußboden mehr.
Zitat :Ansonsten hätte nicht nur der Nachbar von unten keine Decke, sondern man selbst auch keinen Fußboden mehr.
So auch mein Gedanke, aber hätte es vorher ja auch mal dröppeln müssen, da melden sich die Mieter eigentlich immer beim VM oder zumindest beim vermutlichen Verursacher.
Zitat :aber hätte es vorher ja auch mal dröppeln müssen
Extrem gut verbaute Dampfsperre....
Zitat :Extrem gut verbaute Dampfsperre....![]()
Zitat :aber hätte es vorher ja auch mal dröppeln müssen
Bei Altbauten muss das - konstruktionabedingt - nicht unbedingt so sein.
Zitat :Bei Altbauten muss das - konstruktionabedingt - nicht unbedingt so sein.
Also gerade bei Altbauten (wenn die nicht eine extrem gut verbaute Dampfsperre haben) ist aufgrund der Schüttdämmung ein dröppeln mE geradezu vorprogrammiert.
Und jetzt?
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