Meine Tante soll beim Auszug aus ihrer Mietwohnung (nach 20 Jahren wohnen) diverse Schönheitsreparaturen durchführen. Soweit so gut.
Nun soll sie zudem eine Holzdecke aus dem Wohnzimmer entfernen, die vom Vormieter stammt, da der neue Mieter sie nicht haben will.
Sie hat nicht darauf bestanden, dass der Vormieter die Decke entfernt, hat/hätte aber nie zugestimmt, die Decke auf ihre Kosten später wieder entfernen zu lassen.
Im sehr vermieterfreundlichen Mietvertrag habe ich keine Aufzeichnungen explizit zur Decke gefunden. Der Vertrag spricht ansonsten von "die Wohnung ist so zu verlassen, wie sie bei Bezug vorgefunden wurde" und von "Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform".
Ist die Decke nun wie eine Küche vom Vormieter zu sehen oder als Bausubstanz die bei Bezug genau so bezogen worden ist?
Falls nicht ganz klar sein sollte, was ich meine, bin ich offen für Rückfragen.
Deckenrenovierung nach Auszug notwendig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das ist doch ziemlich ---mieterfreundlich---Zitatdie Wohnung ist so zu verlassen, wie sie bei Bezug vorgefunden wurde :
Wo kommt er denn in ihrem Mietvertrag vor?Zitatda der neue Mieter sie nicht haben will. :
Was hat der überhaupt zu verlangen?
Bausubstanz ist das nicht, denn der Vormieter hat sie wohl eingebaut.
Du solltest zunächst einmal feststellen, ob die Schönheitsreparaturenklauseln im Mietvertrag überhaupt gültig sind. In 20 Jahren hat sich die Rechtsprechung doch deutlich geändert. Du kannst sie gerne abtippen und hier einstellen, damit man sie prüfen kann. Achte aber bitte auf jedes einzelne Wort und alle Klauseln (egal wo sie sich im Vertrag befinden). Dazu wäre die Angabe sinnvoll, ob die Wohnung damals renoviert an die Mieterin übergeben wurde.
Unabhängig davon ist die Frage zur Holzdecke.
Ist diese Decke in irgendeiner Form im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll erwähnt? Oder ist eine andere Deckengestaltung erwähnt?ZitatSie hat nicht darauf bestanden, dass der Vormieter die Decke entfernt, hat/hätte aber nie zugestimmt, die Decke auf ihre Kosten später wieder entfernen zu lassen. :
Ohne spezielle Vereinbarung übernimmt der Mieter die Wohnung samt Einrichtungen (also auch samt Holzdecke) vom Vermieter und nicht vom Vormieter. Es ist egal, wer diese Einrichtung angebracht hat. Relevant wäre, ob der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter sie vom Vormieter und damit auch die Pflicht zur Entfernung von diesem übernommen hat. Denn offenbar ist ja unbestritten, dass die Decke bei Übergabe damals da war.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Antworten und Rückfragen.
Erstmal zu Anami:
Der neue Mieter kommt nicht im alten Mietvertrag vor, um den es geht.
Der neue Mieter hat also keine Ansprüche an den alten Mieter.
Wohl aber der Vermieter.
Dieser argumentiert jetzt, dass der alte Mieter - also meine Tante - den Urzustand der Wohnung wieder herzustellen hat, also die Decke zu entfernen, da er sie ja vom Mieter davor übernommen hätte.
Die Decke ist im Mietvertag aber nicht einzeln erwähnt.
Ein einzelnes Übergabeprotokoll gibt es nicht. Nur ein paar kurze Einträge auf der letzten Seite des Mietvertrages.
Die gewünschten Absätze folgen.
Zitat:Ohne spezielle Vereinbarung übernimmt der Mieter die Wohnung samt Einrichtungen (also auch samt Holzdecke) vom Vermieter und nicht vom Vormieter. Es ist egal, wer diese Einrichtung angebracht hat. Relevant wäre, ob der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter sie vom Vormieter und damit auch die Pflicht zur Entfernung von diesem übernommen hat. Denn offenbar ist ja unbestritten, dass die Decke bei Übergabe damals da war.
Da ich nichts Schriftliches im Mietvertrag über die Decke gefunden habe, kann der Vermieter dies meiner Meinung nach nicht beweisen.
Was ist, wenn meine Tante dem Mieter gegenüber zugegeben hat, die Decke übernommen zu haben?
Und hätte die Übernahme der Rückbaupflicht (denn dies war meiner Tante damals nicht klar, sonst hätte sie darauf beatanden dass die Decke raus kommt) der Decke nicht im Mietvertrag schriflich bestätigt werden müssen, da mündliche Absprachen nur dann gelten wenn sie schriftlich bestätigt werden, laut Mietvertrag?
ZitatWas ist, wenn meine Tante dem Mieter gegenüber zugegeben hat, die Decke übernommen zu haben? :
Und hätte die Über
Da kommt es darauf an, was die Tante da konkret gesagt hat.....
Wenn sie sagt "Der Vormieter wollte die entfernen und ich wollte, dass die Decke drin bleibt" -> schlecht für Tante
Wenn sie sagt "Ich habe die Wohnung mit der Decke damals so übernommen" -> lediglich eine Feststellung der Situation. Gemietet und übernommen wie gesehen.....
Solche Formulierungen in Verträgen sind in aller Regel unwirksam. Im Zweifel würde nämlich die mündliche Absprache die schriftliche Vereinbarung abändern. Aussagekräftiger sind da schon Formulierungen, dass bis zur Mietvertragsunterzeichnung keine mündlichen Nebenabsprachen getroffen wurden.Zitatda mündliche Absprachen nur dann gelten wenn sie schriftlich bestätigt werden, laut Mietvertrag? :
Nirgendwo im Übergabeprotokoll ist erwähnt, dass der Mieter die Holzdecke vom Vormieter übernimmt? Nirgendwo steht, dass damit auch die Rückbauverpflichtung übernommen wird?ZitatEin einzelnes Übergabeprotokoll gibt es nicht. Nur ein paar kurze Einträge auf der letzten Seite des Mietvertrages. :
Dann hat meiner Meinung nach der Vermieter schlechte Karten. Er muss beweisen, dass der Mieter die Verpflichtung zum Rückbau übernommen hat. Den "Urzustand" der Wohnung muss der Mieter nicht ohne entsprechende Vereinbarung herstellen. Was soll das auch sein? Der Mieter kann ja nicht wissen, wie die Wohnung irgendwann einmal vor der ersten Vermietung ausgesehen hat.
Unabhängig davon plädiere ich immer für die Wahrheit. Wenn die Tante damals wusste, dass die Holzdecke vom Vormieter war, dann sollte sie zumindest nichts anderes behaupten. Das alleine würde aber eh keine Rückbauverpflichtung auslösen.
ZitatOhne spezielle Vereinbarung übernimmt der Mieter die Wohnung samt Einrichtungen (also auch samt Holzdecke) vom Vermieter und nicht vom Vormieter. Es ist egal, wer diese Einrichtung angebracht hat. Relevant wäre, ob der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter sie vom Vormieter und damit auch die Pflicht zur Entfernung von diesem übernommen hat. Denn offenbar ist ja unbestritten, dass die Decke bei Übergabe damals da war. :
Exakt so ist ist.
Jetzt wird man dann nur noch dem Vermieter irgendwie beibringen müssen ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
8 Antworten