Hallo in die Runde,
folgender Sachverhalt:
Ich wohne in einem kleinen Häuschen zur Miete und im Wohnzimmer befindet sich eine große Fenster/Türenfront mit Außenrolläden. Diese sind defekt und lassen sich nicht schließen. Da diese Seite die Sonnenseite ist, habe ich bei den derzeitigen Temperaturen im Wohnzimmer 29,3 Grad. Weiterhin kann ich abends kein Licht im Wohnzimmer einschalten, da dann freie Sicht für alle Nachbarn wäre.
Ich habe meinen Vermieter bereits angeschrieben und eine 14 tägige Frist gesetzt. Da dieser aber das Objekt gerade verkauft kommt keinerlei Antwort. Um wie viel Prozent kann ich nun die Miete mindern? Bleibt es bei den 5 % Minderung oder kann aufgrund der weiteren Einschränkungen (Temperatur/Licht) auch anders gemindert werden?
Vielen Dank schon mal
Sanni
Defekte Außenrolläden
24. Juni 2021
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Frage vom 24. Juni 2021 | 18:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Defekte Außenrolläden
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2021 | 19:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatBleibt es bei den 5 % Minderung :
Wo kommen die denn her?
Zitatkann aufgrund der weiteren Einschränkungen (Temperatur/Licht) auch anders gemindert werden? :
Es kann immer "anders" gemindert werden - mit etwas Pech kommt dann irgendwann die Kündigung.
Die Temperaturen dürften noch im Rahmen liegen.
Und das mit dem Licht ist ja nicht das Problem des Vermieters.
#2
Antwort vom 24. Juni 2021 | 22:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWo kommen die denn her? :
Hinsichtlich der 5 % gibt es ein Urteil vom Amtsgericht Warendorf aus 2000.
Und nein die Temperaturen liegen nicht mehr im Limit. Es gibt zwar keine festgesetzte Maximaltemperatur, jedoch orientiert man sich hier an den Arbeitsschutzverordnungen für Räume. Lt. diesen muss bei längeren Raumtemperaturen von über 26 Grad Abhilfe geschaffen werden.
Hinsichtlich Licht sehe ich das nicht ganz so. Bei Mietbeginn waren die Rolläden intakt, sprich wenn diese jetzt defekt bleiben führt dies schon zu einer Einschränkung.. ich glaube nicht das jemand gern im Dunkeln oder auf dem Präsentierteller sitzt. Wozu sollte ich also Geld investieren und zusätzliche Innenjalousien anschaffen wenn mit einer Reparatur alles behoben wäre.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 24. Juni 2021 | 22:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatHinsichtlich der 5 % gibt es ein Urteil vom Amtsgericht Warendorf aus 2000. :
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Zitatjedoch orientiert man sich hier an den Arbeitsschutzverordnungen für Räume. :
Der Raum ist also kein Wohnraum bzw. wird nicht als Wohnraum genutzt?
Zitatich glaube nicht das jemand gern im Dunkeln oder auf dem Präsentierteller sitzt. :
Gegen den Präsentierteller gibt es z.B. ein Konzept namens "Gardienen" bzw. "Rollo" o.ä.. Wenn man darauf verzichtet, dann ist das eine Entscheidung die man selber trifft. Tagsüber ist es einen ja auch egal das alle reinglotzen können, warum das nun sich mit der Uhrzeit / Helligkeit ändern und zur Minderung berechtigen soll, ist nicht ersichtlich.
ZitatDavon wird kühler? Nachbarn werden kurzzsichtig? :
Höchstvermutlich nicht.
Die Argumentation steht bisher auf eher tönernen Füßen, zumal die Minderung das Problem ja nicht beseitigt.
Ich würde da eher was zielführenders machen, wie die Ankündigung einer Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete.
#5
Antwort vom 25. Juni 2021 | 09:01
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatIch habe meinen Vermieter bereits angeschrieben und eine 14 tägige Frist gesetzt. Da dieser aber das Objekt gerade verkauft kommt keinerlei Antwort. :
Nun ist die Frist verstrichen und Du bist an der Reihe. Lasse diese Rolläden reparieren und ziehe den Rechnungsbetrag von der Miete ab.
#6
Antwort vom 25. Juni 2021 | 13:27
Von
Status: Student (2329 Beiträge, 363x hilfreich)
ZitatGegen den Präsentierteller gibt es z.B. ein Konzept namens "Gardienen" bzw. "Rollo" o.ä. :
Der Mieter hat sich aber nunmal weder für Gardinen noch für ein Rollo entschieden sondern bezahlt stattdessen dem Vermieter (im Rahmen des Mietvertrags) Geld dafür, dass ihm funktionierende Außenrolläden zur Verfügung stehen.
Dies tut er zur Zeit nicht mehr, verlangt aber noch Geld dafür. Daher sehe ich eine Mietminderung in der Sache selbst als durchaus berechtigt an. Über die Höhe kann ich aber nichts sagen.
#7
Antwort vom 25. Juni 2021 | 14:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatDer Mieter hat sich aber nunmal weder für Gardinen noch für ein Rollo entschieden :
Eben - genau das senkt den Minderungsanspruch erheblich.
ZitatÜber die Höhe kann ich aber nichts sagen. :
Nach bisherigem Sachverhalt schätze ich mal 1-2%
ZitatLasse diese Rolläden reparieren und ziehe den Rechnungsbetrag von der Miete ab. :
Das dürfte dann - berechtigt - Ärger geben.
So was muss man vorher ankündigen.
#8
Antwort vom 25. Juni 2021 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32151 Beiträge, 5653x hilfreich)
Sie werden sich bald wieder ändern. Um Tageshöchstwerte gehts höchstens an der Börse...ZitatUnd nein die Temperaturen liegen nicht mehr im Limit. :
Um die Einblicke der Nachbarn zu verhindern, gibt es andere Möglichkeiten als blöde Außenrollläden.
Seit wann? Gab es bereits Reparaturversuche? Oder frühere Schreiben an den Vermieter?ZitatDiese sind defekt :
Ob ein für dich zuständiges Amtsgericht sich an 5% für deinen Fall halten würde? Ich wäre mir da nicht sicher.
Wie viel ist dann *länger*?ZitatLt. diesen muss bei längeren Raumtemperaturen von über 26 Grad :
Ich empfehle dir, beauftrage einen Rollladenbauer zur Reparatur.
Alles gut dokumentieren und dann dem Vermieter gegenrechnen.
#9
Antwort vom 25. Juni 2021 | 21:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDavon wird kühler? Nachbarn werden kurzzsichtig? :
Wenn ich sowas lese, könnte ich glatt denken, ich hätte den Beitrag auf Facebook verfasst und nicht in einem Rechtsforum. Ihnen ist schon bewusst das beide Seiten bei einem Mietvertrag gewisse Rechte und Pflichten übernehmen. Das beinhaltet auch einen ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekt wie zu Mietbeginn. Sie werden es kaum glauben, aber ja bei geschlossenen Außenrolläden wird es kühler, eine ganz einfache physikalische Regel, da die Sonneneinstrahlung dadurch nämlich geringer ist aufgrund der Reflektion.
ZitatEben - genau das senkt den Minderungsanspruch erheblich. :
Weiterhin gibt es durchaus Gardinen die am Tage einen Einblick in die Wohnung nicht ermöglichen, bei Licht am Abend jedoch schon. Ergo wozu sollte ich noch zusätzliche Innenjalousien anbringen die bei intakten Rolläden absolut sinnfrei wären.
Wie ich bereits erwähnte gibt es durchaus rechtsgültige Urteile, das vom Amtsgericht Warendorf aus 2000 war nur ein Bsp.
ZitatDer Raum ist also kein Wohnraum bzw. wird nicht als Wohnraum genutzt? :
Auch hier hatte ich mich bereits dazu geäußert das rechtlich bei Raumtemperaturen in Wohnräumen die Arbeitsschutzverordnung herangezogen werden kann. Es ist also egal ob es das Wohnzimmer, Schlafzimmer oder was auch immer betrifft.
Ich habe mich also durchaus intensiv mit dem Thema befasst und stelle hier nicht irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Thesen oder Wünsche auf, was mir bei manchen Antworten einiger Mitglieder schon eher der Fall erscheint.
Die Idee mit dem Rolladenbauer kam mir auch schon, nur wird es da das Objekt zeitnah verkauft wird, dann wohl eher ein erfolgloses Unterfangen das Geld zurück zu bekommen.
Vielen Dank aber an Leo4 und Kallandok!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#11
Antwort vom 25. Juni 2021 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatDie Idee mit dem Rolladenbauer kam mir auch schon, nur wird es da das Objekt zeitnah verkauft wird, dann wohl eher ein erfolgloses Unterfangen das Geld zurück zu bekommen. :
Absolut nicht.
ZitatSie werden es kaum glauben, aber ja bei geschlossenen Außenrolläden wird es kühler, eine ganz einfache physikalische Regel, da die Sonneneinstrahlung dadurch nämlich geringer ist aufgrund der Reflektion. :
Einfach den Kommentar noch mal lesen und verstehen ...
ZitatWie ich bereits erwähnte gibt es durchaus rechtsgültige Urteile, :
Diese gelten nur zwischen den Parteien, insofern nützen die einem recht wenig, weil sich kein anderes Gericht daran orientieren muss.
ZitatIch habe mich also durchaus intensiv mit dem Thema befasst :
Dann wird man wissen, das man zwei Alternativen hat.
Die Minderung ohne jedwede Wirkung was Temperatur und Privatsphäre angeht. Oder die andere, die das gewünschte Ziel relativ schnell eintreten lässt.
#12
Antwort vom 26. Juni 2021 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32151 Beiträge, 5653x hilfreich)
Nö. Ich hatte geschrieben---Zitatdann wohl eher ein erfolgloses Unterfangen das Geld zurück zu bekommen. :
gegenrechnen. Was meinst du, was das anderes ist, als von der Miete abzuziehen?
Ja. Ich hatte gefragt, was ist dann länger? Ab wann/nach wieviel Tagen muss Abhilfe geschaffen werden?Zitatdas rechtlich bei Raumtemperaturen in Wohnräumen die Arbeitsschutzverordnung herangezogen werden kann. :
Wenn ich sowas lese und dann deine Antworten, frage ich mich, ob es tatsächlich *** noch so heiß ist.ZitatUm wie viel Prozent kann ich nun die Miete mindern? :
Seit wann die Rollläden defekt sind und ob der Vermieter schon vorher deswegen angeschrieben wurde, willst du nicht beantworten. Musst du nicht.
Du kannst nicht erwarten, dass bei deinem Wissenstand dir jemand das Wasser reichen kann. Etwa noch schreibt, dass du die Miete um x% mindern kannst, was dabei zu beachten sei usw.
Dazu kannst du einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der dir gegen Honorar was erzählt oder gar schreibt.
Hier bist du in einem Meinungs-und Diskussionsforum.
Und Wunschantworten sind stets beliebt. Das ist nicht neu.
-----------------------------------------
Wunschantwort---versenkt.ZitatDaher sehe ich eine Mietminderung in der Sache selbst als durchaus berechtigt an. Über die Höhe kann ich aber nichts sagen. :
-- Editiert von Anami am 26.06.2021 13:33
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