Defekte Außenrolläden

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.06.2021 15:17:57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Defekte Außenrolläden

Hallo in die Runde,

folgender Sachverhalt:
Ich wohne in einem kleinen Häuschen zur Miete und im Wohnzimmer befindet sich eine große Fenster/Türenfront mit Außenrolläden. Diese sind defekt und lassen sich nicht schließen. Da diese Seite die Sonnenseite ist, habe ich bei den derzeitigen Temperaturen im Wohnzimmer 29,3 Grad. Weiterhin kann ich abends kein Licht im Wohnzimmer einschalten, da dann freie Sicht für alle Nachbarn wäre.
Ich habe meinen Vermieter bereits angeschrieben und eine 14 tägige Frist gesetzt. Da dieser aber das Objekt gerade verkauft kommt keinerlei Antwort. Um wie viel Prozent kann ich nun die Miete mindern? Bleibt es bei den 5 % Minderung oder kann aufgrund der weiteren Einschränkungen (Temperatur/Licht) auch anders gemindert werden?

Vielen Dank schon mal

Sanni

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sanni76):
Bleibt es bei den 5 % Minderung

Wo kommen die denn her?



Zitat (von Sanni76):
kann aufgrund der weiteren Einschränkungen (Temperatur/Licht) auch anders gemindert werden?

Es kann immer "anders" gemindert werden - mit etwas Pech kommt dann irgendwann die Kündigung.

Die Temperaturen dürften noch im Rahmen liegen.
Und das mit dem Licht ist ja nicht das Problem des Vermieters.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12327.06.2021 15:17:57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo kommen die denn her?


Hinsichtlich der 5 % gibt es ein Urteil vom Amtsgericht Warendorf aus 2000.

Und nein die Temperaturen liegen nicht mehr im Limit. Es gibt zwar keine festgesetzte Maximaltemperatur, jedoch orientiert man sich hier an den Arbeitsschutzverordnungen für Räume. Lt. diesen muss bei längeren Raumtemperaturen von über 26 Grad Abhilfe geschaffen werden.

Hinsichtlich Licht sehe ich das nicht ganz so. Bei Mietbeginn waren die Rolläden intakt, sprich wenn diese jetzt defekt bleiben führt dies schon zu einer Einschränkung.. ich glaube nicht das jemand gern im Dunkeln oder auf dem Präsentierteller sitzt. Wozu sollte ich also Geld investieren und zusätzliche Innenjalousien anschaffen wenn mit einer Reparatur alles behoben wäre.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sanni76):
Hinsichtlich der 5 % gibt es ein Urteil vom Amtsgericht Warendorf aus 2000.

Darauf würde ich mich nicht verlassen.



Zitat (von Sanni76):
jedoch orientiert man sich hier an den Arbeitsschutzverordnungen für Räume.

Der Raum ist also kein Wohnraum bzw. wird nicht als Wohnraum genutzt?



Zitat (von Sanni76):
ich glaube nicht das jemand gern im Dunkeln oder auf dem Präsentierteller sitzt.

Gegen den Präsentierteller gibt es z.B. ein Konzept namens "Gardienen" bzw. "Rollo" o.ä.. Wenn man darauf verzichtet, dann ist das eine Entscheidung die man selber trifft. Tagsüber ist es einen ja auch egal das alle reinglotzen können, warum das nun sich mit der Uhrzeit / Helligkeit ändern und zur Minderung berechtigen soll, ist nicht ersichtlich.



Zitat (von bertram-der-bärtige):
Davon wird kühler? Nachbarn werden kurzzsichtig?

Höchstvermutlich nicht.



Die Argumentation steht bisher auf eher tönernen Füßen, zumal die Minderung das Problem ja nicht beseitigt.
Ich würde da eher was zielführenders machen, wie die Ankündigung einer Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete.


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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Sanni76):
Ich habe meinen Vermieter bereits angeschrieben und eine 14 tägige Frist gesetzt. Da dieser aber das Objekt gerade verkauft kommt keinerlei Antwort.


Nun ist die Frist verstrichen und Du bist an der Reihe. Lasse diese Rolläden reparieren und ziehe den Rechnungsbetrag von der Miete ab.

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gegen den Präsentierteller gibt es z.B. ein Konzept namens "Gardienen" bzw. "Rollo" o.ä.


Der Mieter hat sich aber nunmal weder für Gardinen noch für ein Rollo entschieden sondern bezahlt stattdessen dem Vermieter (im Rahmen des Mietvertrags) Geld dafür, dass ihm funktionierende Außenrolläden zur Verfügung stehen.
Dies tut er zur Zeit nicht mehr, verlangt aber noch Geld dafür. Daher sehe ich eine Mietminderung in der Sache selbst als durchaus berechtigt an. Über die Höhe kann ich aber nichts sagen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Der Mieter hat sich aber nunmal weder für Gardinen noch für ein Rollo entschieden

Eben - genau das senkt den Minderungsanspruch erheblich.



Zitat (von Kalanndok):
Über die Höhe kann ich aber nichts sagen.

Nach bisherigem Sachverhalt schätze ich mal 1-2%



Zitat (von Leo4):
Lasse diese Rolläden reparieren und ziehe den Rechnungsbetrag von der Miete ab.

Das dürfte dann - berechtigt - Ärger geben.
So was muss man vorher ankündigen.


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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32151 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Sanni76):
Und nein die Temperaturen liegen nicht mehr im Limit.
Sie werden sich bald wieder ändern. Um Tageshöchstwerte gehts höchstens an der Börse...
Um die Einblicke der Nachbarn zu verhindern, gibt es andere Möglichkeiten als blöde Außenrollläden.
Zitat (von Sanni76):
Diese sind defekt
Seit wann? Gab es bereits Reparaturversuche? Oder frühere Schreiben an den Vermieter?

Ob ein für dich zuständiges Amtsgericht sich an 5% für deinen Fall halten würde? Ich wäre mir da nicht sicher.
Zitat (von Sanni76):
Lt. diesen muss bei längeren Raumtemperaturen von über 26 Grad
Wie viel ist dann *länger*?

Ich empfehle dir, beauftrage einen Rollladenbauer zur Reparatur.
Alles gut dokumentieren und dann dem Vermieter gegenrechnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12327.06.2021 15:17:57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Davon wird kühler? Nachbarn werden kurzzsichtig?


Wenn ich sowas lese, könnte ich glatt denken, ich hätte den Beitrag auf Facebook verfasst und nicht in einem Rechtsforum. Ihnen ist schon bewusst das beide Seiten bei einem Mietvertrag gewisse Rechte und Pflichten übernehmen. Das beinhaltet auch einen ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekt wie zu Mietbeginn. Sie werden es kaum glauben, aber ja bei geschlossenen Außenrolläden wird es kühler, eine ganz einfache physikalische Regel, da die Sonneneinstrahlung dadurch nämlich geringer ist aufgrund der Reflektion.

Zitat (von Harry van Sell):
Eben - genau das senkt den Minderungsanspruch erheblich.


Weiterhin gibt es durchaus Gardinen die am Tage einen Einblick in die Wohnung nicht ermöglichen, bei Licht am Abend jedoch schon. Ergo wozu sollte ich noch zusätzliche Innenjalousien anbringen die bei intakten Rolläden absolut sinnfrei wären.

Wie ich bereits erwähnte gibt es durchaus rechtsgültige Urteile, das vom Amtsgericht Warendorf aus 2000 war nur ein Bsp.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Raum ist also kein Wohnraum bzw. wird nicht als Wohnraum genutzt?


Auch hier hatte ich mich bereits dazu geäußert das rechtlich bei Raumtemperaturen in Wohnräumen die Arbeitsschutzverordnung herangezogen werden kann. Es ist also egal ob es das Wohnzimmer, Schlafzimmer oder was auch immer betrifft.


Ich habe mich also durchaus intensiv mit dem Thema befasst und stelle hier nicht irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Thesen oder Wünsche auf, was mir bei manchen Antworten einiger Mitglieder schon eher der Fall erscheint.

Die Idee mit dem Rolladenbauer kam mir auch schon, nur wird es da das Objekt zeitnah verkauft wird, dann wohl eher ein erfolgloses Unterfangen das Geld zurück zu bekommen.
Vielen Dank aber an Leo4 und Kallandok!

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sanni76):
Die Idee mit dem Rolladenbauer kam mir auch schon, nur wird es da das Objekt zeitnah verkauft wird, dann wohl eher ein erfolgloses Unterfangen das Geld zurück zu bekommen.

Absolut nicht.



Zitat (von Sanni76):
Sie werden es kaum glauben, aber ja bei geschlossenen Außenrolläden wird es kühler, eine ganz einfache physikalische Regel, da die Sonneneinstrahlung dadurch nämlich geringer ist aufgrund der Reflektion.

Einfach den Kommentar noch mal lesen und verstehen ...



Zitat (von Sanni76):
Wie ich bereits erwähnte gibt es durchaus rechtsgültige Urteile,

Diese gelten nur zwischen den Parteien, insofern nützen die einem recht wenig, weil sich kein anderes Gericht daran orientieren muss.



Zitat (von Sanni76):
Ich habe mich also durchaus intensiv mit dem Thema befasst

Dann wird man wissen, das man zwei Alternativen hat.
Die Minderung ohne jedwede Wirkung was Temperatur und Privatsphäre angeht. Oder die andere, die das gewünschte Ziel relativ schnell eintreten lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32151 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Sanni76):
dann wohl eher ein erfolgloses Unterfangen das Geld zurück zu bekommen.
Nö. Ich hatte geschrieben---
gegenrechnen. Was meinst du, was das anderes ist, als von der Miete abzuziehen?
Zitat (von Sanni76):
das rechtlich bei Raumtemperaturen in Wohnräumen die Arbeitsschutzverordnung herangezogen werden kann.
Ja. Ich hatte gefragt, was ist dann länger? Ab wann/nach wieviel Tagen muss Abhilfe geschaffen werden?
Zitat (von Sanni76):
Um wie viel Prozent kann ich nun die Miete mindern?
Wenn ich sowas lese und dann deine Antworten, frage ich mich, ob es tatsächlich *** noch so heiß ist.

Seit wann die Rollläden defekt sind und ob der Vermieter schon vorher deswegen angeschrieben wurde, willst du nicht beantworten. Musst du nicht.

Du kannst nicht erwarten, dass bei deinem Wissenstand dir jemand das Wasser reichen kann. Etwa noch schreibt, dass du die Miete um x% mindern kannst, was dabei zu beachten sei usw.
Dazu kannst du einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der dir gegen Honorar was erzählt oder gar schreibt.
Hier bist du in einem Meinungs-und Diskussionsforum.

Und Wunschantworten sind stets beliebt. :) Das ist nicht neu.
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Zitat (von Kalanndok):
Daher sehe ich eine Mietminderung in der Sache selbst als durchaus berechtigt an. Über die Höhe kann ich aber nichts sagen.
Wunschantwort---versenkt.
:grins:

-- Editiert von Anami am 26.06.2021 13:33

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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