Defekte Gegensprechanlage - Muss der Vermieter erneuern lassen?

19. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
schiefernagel
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Defekte Gegensprechanlage - Muss der Vermieter erneuern lassen?

Hallo!!

Meine Gegensprechanlage funktioniert schon seit 4 Monaten nicht. Ich habe deswegen auch eine Mietminderung von 3 Prozent für jeden Monat durchgeführt. Jetzt wurde die Anlage überprüft und als Ergebnis kam heraus, das die ganze Anlage in dem Mehrfamilienhaus, wo ich wohne neu gemacht werden muß. Mein Vermieter schrieb mir nun, er werde die Gegensprechanlage nicht erneuern lassen, da Ihm dies zu teuer werden würde. Was kann man dagegen jetzt machen?? Muß der Vermieter die gesamte Gegensprechanlage erneuern lassen? Es wäre toll, wenn Ihr mir helfen könnt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Sie machen doch schon was dagegen.
Sie haben die Miete den Umständen angepasst.

det11

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hast du in deinem Mietvertrag unter Nebenkosten zufällig etwas über Gegensprechanlagen stehen?
Es gibt VM die berechnen eine Pauschale.
In welchem Stockwerk wohnst du?

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#3
 Von 
schiefernagel
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Eirene113!!

In meinem Mietvertrag steht nicht über die Gegensprechanlage. Ich wohne im Erdgeschoss.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Also: § 536 Abs. 2 sagt:
Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später entfällt.

§ 536 a - c

Nur sollte man überlegen, da du eine Erdgeschoßwohnung hast, ob es eine Zumutung ist, wenn du eigenhändig die Haustüre öffnen mußt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MJ
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Habt ihr die WOhnung bereits mit einer intakten Gegensprechanlage angemietet? In diesem Fall ist zu überlegen ob es sich hier um eine nachträgliche Minderung der Mietsache handelt, da ja jetzt ein Ausstattungsmerkmal "weggefallen" ist.
Wenn ihr aber schon die Miete mindert, was wollt ihr mehr??
Wenn es euch sehr wichtig ist, die Anlage zu nutzen, wäre zu überlegen ob ihr die Mietminderung in Form einer teilweisen Mietzurückhaltung bis zur Beseitung des Mangels erhöht.

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