Defekte Klingel/Türöffner/Gegensprechanlage

1. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bruz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Klingel/Türöffner/Gegensprechanlage

Ich wohne im 1. OG eines Mehrfamilienhauses, die Klingel, Türöffner und Gegensprechanlage sind ca. seit Einzug (Dezember 2017) defekt. Die offizielle Meldung hatte ich im März 2018 eingereicht, nachdem das vorher auf mündliche Absprache nicht funktioniert hatte. Dennoch habe ich auch hier schreiben, da man mir einen Termin für Februar anbot, dieser jedoch durch den Vermiter wieder abgesagt wurde. Erklärt wurde die Verzögerung zunächst dadurch, dass ja mehrere Klingeln im Haus defekt seien und man die gesamte Anlage des Hauses reparieren lassen müsse. Meinem angedrohten Mietminderungswunsch in Höhe von 5% wurde wiedersprochen. Im Juli 2018 hat sich dann auch die Verwaltungsgesellschaft des Hauses geändert. Nun meine frage, kann ich dennoch eine rückwirkende Mietminderung bei einer Wartezeit von knapp 6 Monaten und nun angebotenem Termin zur Reparatur meiner Klingel! nicht der der Hauses, erwirken?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Mietminderung ist eigentlich nichts, wobei der Vermieter zustimmen muss. Wenn ein Mangel besteht und auch nach Fristsetzung nicht behoben wird UND den Gebrauch der Mietwohnung beeinträchtigt, dann kann die.Miete gemindert werden. Allerdings sollte man sich in Bezug auf die Höhe der Behinderung steht mit einem Anwalt kurzschließen, denn man hat ganz fix zu viel gemindert und dann laufen schlimmstenfalls mit Schulden auf. Das nur so nebenbei. Eine rückwirkende Minderung erst möglich, aber kein wirklicher Selbstläufer. Grundsätzlich ist bei einer mündlichen Schadensmeldung das Problem der Nachweisbarkeit gegeben, also würde ich allenfalls als Zeitpunkt für den Beginn der Minderung den Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung über die Mängel Plus eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Aber wie gesagt, Minderung ist immer so eine Sache.

Da ja nun ein Zeitpunkt zur Reparatur gesetzt ist, würde ich, wäre ich an ihrer Stelle, abwarten, ob meine Klingel dann zufriedenstellend funktioniert und wenn dies der Fall ist, die Sache zu den Akten legen. Im schlimmsten Falle handelt man sich Ärger ein, und die Frage ist, ob 2 oder 3 oder auch 5% der Miete dies tatsächlich wert sind.

Lesestoff:
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/kann-man-eine-mietminderung-rueckwirkend-geltend-machen

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen