Defekte Terassentür bei Einzug - Kleinreparatur?

22. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
RatloserMensch
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 40x hilfreich)
Defekte Terassentür bei Einzug - Kleinreparatur?

Hallo zusammen,

unser ehemaliger Vermieter stellt uns die Reparatur der Terrassentür in Rechnung. Diesen defekt haben wir allerdings schon kurz nach dem Einzug schriftlich bemängelt und es hieß, sie würde repariert.
Dies geschah nicht und als der Winter kam, zog es so dermaßen durch die Tür, dass man es nicht warm in der Wohnung bekam.
Wir mahnten erneut an und kürzten die Miete. Nun stellt er die Reparatur in Rechnung?? Ist das nicht eigentlich "sein Bier"? Es hieß nämlich auch im Mietvertrag, sie würde frisch renoviert übergeben.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich habe noch nie gehört, dass Fenster oder Türen "renoviert" werden. Nun ja

1. Was sagt der MV zur Kleinreparatur? (genauer Wortlaut)
2. Auf welchen Betrag beläuft sich die Rechnung?

3. Wie lange hat es gedauert vom Einzug bis zum Bemerken des Schadens und der Meldung?
4. Was steht in der Rechnung und wie hoch ist diese?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119936 Beiträge, 39802x hilfreich)

In Ergänzung:

Zitat (von RatloserMensch):
Diesen defekt haben wir allerdings schon kurz nach dem Einzug schriftlich bemängelt und es hieß, sie würde repariert.

Und beides könnte man jetzt wie genau beweisen?



Wie hat er deiRechnung begründet? Oder einfach kommentarlos berechnet und übergeben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RatloserMensch
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 40x hilfreich)

Also habe die E-Mails noch, worauf auch geantwortet wurde.
Einzug war am 1.7.13, E-Mail mit diversen Mängeln wurde am 20.7.13 geschrieben.
" leider mussten wir feststellen, dass noch längst nicht alle Dinge in unserer Wohnung erledigt worden sind.
Wir haben Herrn ... bereits vorletzte Woche eine Liste mit notwendigen Dingen übergeben.
Diese sind unter anderem:
- Fehlender Wasseranschluss im Keller f. Waschmaschine
- Kein Strom im Keller (Beleuchtung)
- Balkontür schließt nicht richtig
- die Jalousien-Abroller sind nicht angebracht worden - hierdurch lassen sich die Fenster nicht öffnen
- Waschbecken beim WC fehlt - sollte lt. Aussage des Monteurs am 26.06. innerhalb v. 2-3 Wochen vorhanden sein
- Treppe v. Balkon zum Garten ist Marode , ebenso Balkongeländer nicht vorhanden "

Bis auf die Tür wurde der Rest auch "kostenlos" erledigt.
Im Mietvertrag steht hierzu:
Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner SChäden an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Hähne und SChalter für Gas, Wasser und Elektrizität, Jalousien, WC- und Badeinrichtungen Verschlussvorrichtungen für Fenster und Türen, Heiz- , Koch- und Kühleinrichtungen usw. Die Verpflichtung der Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zur Höhe von 100 Euro je Einzelfall und für eine jährliche Gesamtsumme bis 8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch 300 Euro im Jahr.

Hiernach wäre für mich klar, dass wir zahlen müssten, jedoch war die Tür ja beim Einzug schon undicht und wurde auch mehr oder weniger direkt gemeldet?
Die Rechnung beläuft sich auf 76,16 Euro (die Nachzahlung für die Heizung erwähne ich mal nicht.. -.-")

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RatloserMensch
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 40x hilfreich)

Es steht in der Betriebskostenabrechnung "Hauswart direkt" erst nach zig Mails, einschreiben etc die Antwort, was damit gemeint ist

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

ME nicht von dem Mieter zu zahlen. Einzug 1.7. - gemeldet 20.7. innerhalb dieser Zeitspanne kann es nicht Verschleiß d.d. Nutzung sein und somit vom VM zu tragen. Über wieviel Euronen wird hier geredet?

Nachtrag,, lese grad knapp 77 Euronen, ist mE Vermietersache. Bezgl. der Heizkosten evtl. neuen Strang aufmachen. Btw. erst jetzt wurde der Mangel behoben? Seit wann mindern Sie denn die Miete und um wieviel Prozent?

-- Editiert von AltesHaus am 22.12.2016 20:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RatloserMensch
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Nachtrag,, lese grad knapp 77 Euronen, ist mE Vermietersache. Bezgl. der Heizkosten evtl. neuen Strang aufmachen. Btw. erst jetzt wurde der Mangel behoben? Seit wann mindern Sie denn die Miete und um wieviel Prozent?

-- Editiert von AltesHaus am 22.12.2016 20:25


Der Mangel wurde nach der 1. Minderung behoben. Jedoch haben wir diesen Mangel erst wieder im Winter 14 erneut angegeben, weil wir durch unseren Nachwuchs eine wirklich warne Wohnung brauchten. 2013 ist uns das gar nicht mehr so aufgefallen und der Rest wurde ja auch repariert. Glaube wir hatten damals um 7% gekürzt. Die Heizkosten wären mir fast "egal" aber das mit der Tür finde ich sehr frech

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Der Mangel wurde nach der 1. Minderung behoben.


Jetzt wirds komisch. Mangel gemeldet und behoben WANN??? und WAS wurde gemacht?
Zitat:

Jedoch haben wir diesen Mangel erst wieder im Winter 14 erneut angegeben, weil wir durch unseren Nachwuchs eine wirklich warne Wohnung brauchten. 2013 ist uns das gar nicht mehr so aufgefallen und der Rest wurde ja auch repariert. Glaube wir hatten damals um 7% gekürzt. Die Heizkosten wären mir fast "egal" aber das mit der Tür finde ich sehr frech


Und dann wurde was gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RatloserMensch
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 40x hilfreich)

So.. gerade noch einmal nachgeschaut in den E-Mails. Am 30.11.14 haben wir nochmal darauf hingewiesen, mit der Bitte, dass da mal jemand vorbeikommt.
Dann nochmal 1 Monat später am 29.12.
Am 16.01. dann angedroht Miete für Februar zu kürzen und auch gemacht. Der Handwerker kam am 16.02.2014
Die Abrechnung von "Hauswart direkt" war mit der Betriebskostenabrechnung für 2015 . Haben wir dann aber erst in diesem Jahr erhalten.

Edit: Wie gesagt, 2013 war uns nicht besonders kalt. Damals waren wir beide voll berufstätig, ich teilweise sogar im Ausland. Wir hatten noch kein Kind und daher auch wenig geheizt... Da ist es nicht weiter aufgefallen, dass es so drastisch reinzieht. Erst als wir wirklich heizen MUSSTEN, hat man es gemerkt. Es entsprach fast einem geöffneten Fenster.
Ich gebe zu, das klingt komisch. Aber der Mangel war ja "nachweisbar" vorhanden. Ich denke mir ja sowas zum Einzug nicht aus, um dann ein Jahr später zu verlangen, dass sie repariert wird.
War leider nicht dabei, als der Handwerker da war. Auf der Rechnung steht aber auch nur "Reparatur"...


-- Editiert von RatloserMensch am 22.12.2016 21:16

-- Editiert von RatloserMensch am 22.12.2016 21:19

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119936 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von RatloserMensch):
Es steht in der Betriebskostenabrechnung "Hauswart direkt"

In der Betriebskostenabrechnung hat das nichts zu suchen, würde ich also glatt streichen.

Wenn es eine Nachzahlung gibt, würde ich kürzen.



Ist der Auszug mehr als 6 Monate her? Dann dürfte das verjährt sein, wenn es erst in der Betriebskostenabrechnung kam ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.585 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen