Defekte Tür durch Gebrauch

15. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
CrazyPlaya
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Defekte Tür durch Gebrauch

Hallo an alle,

beim öffnen der Schlafzimmertür ist diese aus der Verankerung gerissen und es ist ein Stück herausgebrochen. Die Tür ist mittlerweile ca 10 - 15 Jahre alt. Die Tür hat auch kein Standardmaß ist also 2 cm breiter als eine genormte Tür.
Nun soll die Tür neu angefertigt werden. Fällt dies als Mietsachschaden oder ist der Vermieter aufgrund des normalen Verschleisses der Tür für die Kosten zuständig.

Gruß

CrazyPlaya

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hi, crazy,

wenn bud spencer eine tür öffnet, heißt das immer totalschaden. ;)
was also, um himmels willen, heißt: beim öffnen der tür? 10/15 jahre sind wirklich kein argument.
wenn ihr einen schaden verursacht habt, dann müsst ihr ihn richten (lassen). weswegen gleich eine neue tür fällig sein soll, ist nicht zu verstehen - jeder schreiner sollte in der lage sein, den schaden auszubessern.

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#2
 Von 
sodale
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, ich denke, daß wird wohl Sache des Mieters sein!

Vielleicht könnte man das aber auch über die private Haftpflicht abwickeln?!?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vielleicht könnte man das aber auch über die private Haftpflicht abwickeln?!?

Eher nicht, da diese nicht für an gemieteten Objekten entstandene Schäden aufkommt.

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#4
 Von 
CrazyPlaya
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

@Jotrocken

Eher nicht, da diese nicht für an gemieteten Objekten entstandene Schäden aufkommt.

Natürlich wenn Mietsachschaden mitversichert ist. Was bei jeder normalen HPV standardmäßig dabei ist.

@hinkelbein
Aber die Tür wurde doch nicht mit grober Gewalt geöffnet sondern ganz normal. Deine Aussage würde bedeuten, wenn z.B. das Band einer Jalousie wegen Abnutzung reißt oder ä. soll der Mieter dafür aufkommen. Das kann ich nicht wirklich Glauben, dann würde jeder Vermieter alles einfach verrotten lassen und dann den Mieter zur Kasse bitten.
Und nach 10 - 15 Jahren hat so eine Tür nun mal einen gewissen Verschleiß hinter sich.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo crazy,

es hat vom lesen der Umstände halt den Eindruck erweckt, daß die Tür evtl. nicht sachgemäss behandelt wurde und ich befürchte, daß Ihr in diesem Fall nachweisen müsstet, daß Ihr nicht "Schuld" seid.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Nun ja, ob man nach 10-15 Jahren wirklich von Verschleiß reden kann, möchte ich hier mal bezweifeln. So ne Tür sollte wohl doch locker 20 - 30 Jahre halten.

Ich tippe eher auf unsachgemäßen Umgang. Wenn es eine ungenormte Tür ist, einfach mal einen Fachman hinzu ziehen, vielleicht sind die Kosten ja nicht so hoch. Vielleicht kannst Du ja auch im Baumarkt eine neue kaufen, mußt halt dann wegen des Sondermaßes einen etwas höheren Preis bezahlen, und rund 3-4 Wochen warten bis die da ist.

gruß
avalon 2006




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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. das stichwort ist wohl 'bestimmungsgemäßer gebrauch'. wenn eine schlafzimmertür aus der verankerung reißt und weiter noch ein teil der tür ausbricht, fällt es schwer, an normale abnutzung auch nur zu denken. lackierungen und lasuren nehmen mit der zeit schaden, türklinken können wackeln. aber dass bänder oder scharniere durch das schlicahte öffnen ausreißen habe ich noch nicht erlebt türen können hunderte von jahren alt werden, wie man in schlössern und freilichtmuesen erleben kann. wohl aber habe ich erlebt, dass eine handvoll kinder ihre kräfte an einer tür ausgelassen haben - die einen von innen, die anderen von außen - und das ist der tür nicht gut bekommen. aber nicht einmal dabei sind scharniere ausgerissen, oder ein teil der tür ausgebrochen.

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