DefekteHeizung

20. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
HaraldT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
DefekteHeizung

Guten Tag

Nach kurzem Krankenhausaufenthalt bin Ich seit gestern Mittag wieder zuhause.
Natürlich habe Ich sofort die Heizung aufgedreht.
Nach relativ kurzer Zeit musste Ich leider feststellen, daß die Heizung ohne Funktion ist!
Aufgrund anderer Probleme mit dem Vermieter, hat dieser seit geraumer Zeit jetzt
Hausverbot in meiner Wohnung.
U.a. hat mein Vermieter ein eigenes Sanitär/Heizungsunternehmen!
Aufgrund des länger andauenden Ärgers mit dem Verieter, wird schon seit September die
mtl. Miete um 50 Euro gemindert.
Muß Ich jetzt, trotz des ganzen Ärgers mit dem VM diesen in die Whg. lassen um die Heizung
instand zu setzten, oder kann Ich (selbstständig) ein anderes Unternehmen mit der Reperatur
beauftragen?

H.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von HaraldT):
... Muß Ich jetzt, trotz des ganzen Ärgers mit dem VM diesen in die Whg. lassen um die Heizung
instand zu setzten,...

Selbstverständlich...

Zitat (von HaraldT):

... oder kann Ich (selbstständig) ein anderes Unternehmen mit der Reperatur
beauftragen?

Können kann jeder. Dürfen ist eigentlich die Frage. Die Antwort wird ist zunächst einmal NEIN. Das ändert sich erst, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist.

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#2
 Von 
HaraldT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Aufgrund des ganzen Ärgers bisher, möchte Ich eigentlich "nur" nicht, daß
mein Vermieter die Wohnung betritt.
Gut, dann muß Ich den VM als Unternehmer in die Whg. lassen, kein Problem!
Aber die Reperatur kann ja durch einen Angestellten durchgeführt werden?!
(Es handelt sich nur um eine kleinere Reperatur)!

H.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von HaraldT):
Aufgrund des ganzen Ärgers bisher, möchte Ich eigentlich "nur" nicht, daß
mein Vermieter die Wohnung betritt.


Wenn das Mietverhältnis derart belastet ist gibt es nur eine vernünftige Lösung für Sie;
Kündigen und ausziehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Der Vermieter hat das Recht, diese Arbeiten selber durchzuführen oder die Arbeiten zu beaufsichtigen. Es muss schon wirklich sehr viel passieren, dass der Vermieter dieses Recht nicht ausüben darf. Zumal der Mieter nicht verpflichtet ist, bei den Arbeiten anwesend zu sein.

Wenn es dir wirklich so unangenehm ist, so frage einen Bekannten, ob er während der Arbeiten aufpassen will und sei selber nicht anwesend. Auch kannst du Räume abschließen, die für die Mängelbeseitigung nicht betreten werden müssen. Wobei ich das bei einer Heizung kritisch sehe. Vermutlich wird man da sinnvollerweise alle Heizkörper der Wohnung kontrollieren wollen. Von daher müsste alle diese Heizkörper auch zugänglich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von HaraldT):
Aufgrund des ganzen Ärgers bisher,
Ist es möglich, dass dein Vermieter WEGEN des Ärgers und deiner Mietminderung deine Heizung *abgedreht* hat?
Fachmann ist er ja.

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