Hallo zusammen,
ich wohne in einer Mietwohnung die von einer privaten Person vermietet wird, das gesamte Mehrfamilienhaus wird aber von einer Hausverwaltung betreut.
Ich habe in meiner Wohnung kein warmes Wasser mehr. Der Durchlauferhitzer war bereits beim Einzug in die Wohnung vorhanden und versorgt das Badezimmer und die Küche mit warmwasser.
Nun ist es so das ich aus keinen Hahn mehr warmwasser bekomme.
Nachdem ich mich an die Verwaltung gewandt habe wollte die das ganze auf den Durchlauferhitzer schieben und das sei ja ein Zusatzgerät. Dafür seien sie nicht zuständig und wenn ich da eine Firma haben möchte würde mir die Rechnung geschickt und ich soll dieses bezahlen.
Ich habe aber der Verwaltung mitgeteilt das der Wasserdruck z.B. in der Dusche deutlich geringer ist als sonst und das schon seit einer gewissen Zeit ich nach dem duschen Juckreiz bekomme trotz Wechsel des duschgeles.
Nun zu meiner Frage:
Darf die Verwaltung die Kosten auf mich abwälzen mit der Begründung das es ein Zusatzgerät sei?
Ich meine sonst gibt es in der Wohnung keine Möglichkeit warmwasser zu bekommen und der Durchlauferhitzer ist ja Bestandteil der Wohnung.
Das Haus wurde ca in den 1970er Jahren erbaut und die Wasserleitungen sind auch nicht mehr die besten.
Danke für eure Hilfe
LG Raphael
Defekter Durchlauferhitzer Mietwohnung
25. Oktober 2023
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Frage vom 25. Oktober 2023 | 19:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Durchlauferhitzer Mietwohnung
#1
Antwort vom 25. Oktober 2023 | 19:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41092x hilfreich)
Zitat :wollte die das ganze auf den Durchlauferhitzer schieben
Irgendwie logisch, wenn der warmes Wasser macht ...
Zitat :und das sei ja ein Zusatzgerät.
Auch korrekt.
Zitat :Dafür seien sie nicht zuständig
Dann dem Vermieter eine (gerichtssfeste) Mängelmeldung senden.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2023 | 20:14
Von
Status: Legende (18822 Beiträge, 10170x hilfreich)
Ein Durchlauferhitzer gehört auf jeden Fall zum Sondereigentum der Wohnung und nicht zum Gemeinschaftseigentum (wie Dach, Treppenhaus usw.).
D.h. die Hausverwaltung ist wohl wirklich nicht zuständig, sondern der Eigentümer der Wohnung (also der Vermieter), es ist sein Durchlauferhitzer.
Es wäre also Aufgabe des Vermieters, eine Firma zur Reparatur zu beauftragen.
Wenn Sie selbst (ohne Absprache mit dem Vermieter) eine Firma beauftragen oder Sie die Verwaltung beauftragen, eine Firma zu rufen, dann kann es tatsächlich sein, dass Sie Kosten tragen müssen.
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