Defekter Durchlauferhitzer - wie bekomme ich den Vermieter dazu, für warmes Wasser zu sorgen?

16. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gregorius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Durchlauferhitzer - wie bekomme ich den Vermieter dazu, für warmes Wasser zu sorgen?

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Ich habe eine Mietwohnung bei einer Genossenschaft, was ja erst mal eine gute Sache wäre, wenn sie nicht arbeiten würde wie eine Behörde.

Mein Durchlauerhitzer geht während dem Betrieb immer wieder aus und ich muß kalt zu Ende duschen. Er hat eine Abgasüberwachung und ich vermute, daß der Kamineffekt schlecht ist.

Ich habe diesen Mangel am 26. April angezeigt (per Mail), am 3. Mai kam ein Mitarbeiter, der sich das angesehen hat und am 6. Mai einen Installateur der Genossenschaft vorbei geschickt hat. Der Installateur hat zwei Sekunden die Hand in den Abzug gehalten, gesagt, daß er nichts feststellen könne und wiederkäme wenn es wärmer ist und dadurch der Kamineffekt schlechter.

Am 30. Mai habe ich bei der Genossenschaft angerufen, angeblich konnte keiner verstehen, daß sich noch nichts getan hat und am 31. Mai kam der nächste Installateur der Genossenschaft, der den Durchlauerhitzer zum Entkalken mitnahm. Am 4. Juni fiel er aber erneut aus und ich schrieb am 9. Juni einen Brief, in dem ich auch die restlichen Mängel nochmals auflistete. In dem Brief drohte ich mit Widerruf der Einzugsermächtigung und damit indirekt mit Mietminderung.

Seit es warm ist, geht der Durchlauferhitzer jeden Abend aus und ich muß kalt duschen. Jeden Morgen schreibe ich nun der Genossenschaft eine kurze Mail, mit dem Hinweis, daß ich nicht ausreichend warmes Wasser habe, bekomme aber seit meinem Brief keinerlei Reaktion.

Nun meine Fragen:
1. Kann ich auf Kosten des Vermieters einen Installateur rufen, z.B. einen Notdienst am Wochenende?
2. Wie widerruft man eine Einzugsermächtigung?
3. Welche Fristen muß ich einhalten wenn ich die Miete mindern möchte, ab wann und um wieviel darf ich sie mindern?
4. Und vorallem, wie komme ich den Vermieter dazu, endlich für warmes Wasser zu sorgen?

Ich freue mich auf informative Antworten und Danke schon mal im Vorraus.

Gregorius




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akascha79
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Eine Einzugsermächtigung hast du dem Vermieter ja direkt schriftlich erteilt und wenn du diese zurückziehen möchtest kannst du dies auch wiederum schriftlich tun.
Bucht dieser trotzdem ab kannst du die Lastschrift zurückgehen lassen wegen Widerspruchs (von deiner Bank).
Aber Achtung: Bei meiner letzten Wohnung war die Einzugsermächtigung Pflicht und im Mietvertrag vermerkt! Ich weiß zwar nicht ob das Rechtens war aber es stand drin.

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#2
 Von 
Gregorius
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Akascha,

ohne Einzugsermächtigung gabs auch keinen Mietvertrag - sonst hätte ich das ja auch nie gemacht. Ich muß mal schauen, ob das in meinem Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist. Sollte es drin stehen, kann mir vielleicht jemand sagen, ob das rechtens ist. Nach meinem gesunden Menschenverstand dürfte das ja eignetlich nicht sein, sonst hat man ja nie die Möglichkeit, die Miete zu mindern, wenn der Vermieter nicht reagiert.

Weiß jemand auf meine anderen Fragen noch eine Antwort?

Gruß und Danke
Gregorius

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