Defekter Herd nach Wohnungsabgabe

5. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
mkb3112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Herd nach Wohnungsabgabe

Wir mussten den Einbauherd vorm Auszug austauschen lassen. Den aktuellen haben wir durch einen aus ebay Kleinanzeigen ersetzt. Der hat auch soweit bei der Wohnungsübergabe funktioniert (Unterschriebenes Protokoll haben wir). Jetzt gab es wohl einen Kabelbrand bei der ersten Nutzung des Ofens. Laut Vermieter sei auch schon einmal mit Klebeband innerhalb des Ofens gearbeitet worden. (Wussen wir natürlich nicht)

Nun die Frage: Muss ich jetzt obwohl der Ofen funktionstüchtig abgenommen wurde einen neuen Ofen anschaffen und einbauen? (Der VM hat uns eine Frist bis zum 15.06. gesetzt - ist das so einfach möglich?)

Vielen Dank euch!

-- Editiert von mkb3112 am 05.06.2022 15:38

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von mkb3112):
Wir mussten den Einbauherd vorm Auszug austauschen lassen.

Woher sollte das "musste" kommen?



Zitat (von mkb3112):
Laut Vermieter sei auch schon einmal mit Klebeband innerhalb des Ofens gearbeitet worden.

Ja und? Das machen sogar die Hersteller ...



Zitat (von mkb3112):
Wussen wir natürlich nicht

Keine Ahnung weshalb das "natürlich" sein soll. Aber im Falle des Falles wäre das euer Problem.



Zitat (von mkb3112):
Jetzt gab es wohl einen Kabelbrand bei der ersten Nutzung des Ofens

Gibt es dafür Beweise?
Und die Ursache für den Kabelbrand war was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mkb3112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir "mussten" den Ofen austauschen lassen weil dieser nicht mehr 100% funktioniert hat und "die Einbauküche muss voll funktionsfähig nach Auszug in der Wohnung verbleiben"

Da wir den Ofen über ebay kleinanzeigen gekauft haben und direkt haben einbauen lassen, haben wir nicht noch einmal geschaut, was dort im Innenleben bereits passiert ist..

Die Ursache für den Kabelbrand habe ich noch nicht erfahren. Wir können uns aber mit dem Elektriker in Verbindung setzen, um dies zu erfragen (Heute aber ja Sonntag...)

Zitat aus der Mail des Vermieter: "Der von Ihnen angeschaffte, gebrauchte Herd für Ihre ehemalige Wohnung in der XXX st nicht funktionsfähig! Bei erstmaligem Gebrauch des Herdes entstand ein Kabelbrand und der Herd ist nicht mehr einsatzfähig. Dies wurde bei erstmaliger Nutzung des Herds durch den Mieter festgestellt.
Wir haben danach sofort die Elektriker geschickt, um den Schaden zu begutachten: er stellte fest, dass der Mangel am Herd selber liegt (im Innenleben des Herdes wurde bereits vom Vorbesitzer mit Klebeband gearbeitet…), gerne können Sie den Elektriker XXX unter XXX anrufen, um dies bestätigt zu bekommen."

Was wäre eure Herangehensweise?
Tausend Dank

-- Editiert von mkb3112 am 05.06.2022 15:52

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von mkb3112):
und "die Einbauküche muss voll funktionsfähig nach Auszug in der Wohnung verbleiben"

Da wäre mal der Wortlaut der vollständigen Klausel nötig und wie konkret es dazu kam, das diese Klausel den Weg in die vertraglichen Vereinbarungen fand.



Zitat (von mkb3112):
(im Innenleben des Herdes wurde bereits vom Vorbesitzer mit Klebeband gearbeitet…)

Da wäre mal interessant, wie der Elektriker das mit dem Vorbesitzer festgestellt haben will.
Auch relevant wäre, ob das Klebeband überhaupt Auswirkungen auf dne Kabelbrand hatte.
Da wären mal Fotos interessant.

Aber insgesamt würde ich mal überlegen, ob ich all das etzt schon fragen würde.


Ich würde eher auf das Protokoll verweisen, das der Herd vom Vermieter als funktionsfähig abgenommen wurde.

Wobei da auch noch der Wortlaut davon
Zitat (von mkb3112):
Der hat auch soweit bei der Wohnungsübergabe funktioniert (Unterschriebenes Protokoll haben wir).

interessant wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mkb3112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei da auch noch der Wortlaut davon
Zitat (von mkb3112):
Der hat auch soweit bei der Wohnungsübergabe funktioniert (Unterschriebenes Protokoll haben wir).

interessant wäre.


"Küche: Alle Geräte funktionsfähig"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstehe habt ihr über Ebay Kleinanzeigen einen gebrauchten Herd gekauft, diesen aber nicht nach Erhalt getestet? Wie wurde dann bei der Wohnungsübergabe eine ordnungsgemäße Funktion festgestellt? Ei

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#6
 Von 
mkb3112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Wenn ich es richtig verstehe habt ihr über Ebay Kleinanzeigen einen gebrauchten Herd gekauft, diesen aber nicht nach Erhalt getestet? Wie wurde dann bei der Wohnungsübergabe eine ordnungsgemäße Funktion festgestellt? Ei


Doch, doch. Klar haben wir den während der Übergabe getestet. Deswegen wurde das ja auch so ins Protokoll geschrieben. Die Elektriker haben den auch ordnungsgemäß angeschlossen und er hatte funktioniert.

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