Defekter Kühlschrank

31. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marco83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekter Kühlschrank

Hallo ich Habe ein Problem und zwar habe ich meine Mietwohnung gekündigt.
Jetzt ist es so dass der Griff vom Gefrierfach im Kühlschrank abgebrochen ist.
Muss ich jetzt einen neuen Kühlschrank kaufen.zudem war der Griff bei Einzug schon nicht mehr ganz in Ordnung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

1.Frage: Wie ist das passiert? Rohe Gewalt, Materialermüdung oder woran lags? Denn es ist zu unterscheiden, ob ein Verschulden des MIeters vorliegt oder ob das ein Schaden durch normalen Gebrauch ist.

2.Frage: Kann man den Kühlschrank reparieren, sprich gibt es das Teil zum nachkaufen?

3.Frage: Wie alt ist der Kühlschrank?

4.Frage: Gibt es im Mietvertrag Klauseln zu sogenannten Kleinreparaturen oder speziell zur Küche? Dann bitte diese Klauseln wortwörtlich abtippen und hier einstellen.

5.Frage: Ist nachweisbar, dass der Griff schon bei Einzug nicht mehr ganz in Ordnung war?


Sorry, für die vielen Fragen. Aber ohne deren Beantwortung ist meiner Meinung nach keine sinnvolle Antwort möglich.

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#2
 Von 
Marco83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort
Zu Punkt 1. Es war materialermüdung und vorschaden.
2. nein wie in den meisten Fällen gibt es natürlich keine Ersatzteile
3. wie alt er ist könnte ich nicht in Erfahrung bringen. Auf jedenfall war er schon eingebaut als ich vor 3 Jahren eingezogen bin.
4.das müsste ich erst nachschauen
5. nein wurde nicht festgehalten

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

1.: Details?
2.: --
3.: Kann man in der Regel. Zumindest gibt es einen Aufkleber entweder im Kühlschrank oder hinten. Da steht das Baujahr, was in der Regel auch mehr oder weniger das Kaufdatum entsprechen (sofern das Gerät nicht auf dem Flohmarkt gekauft wurde).
4.: Bitte hier posten.
5.: Schlecht.

Im Zweifel wird man nur den Zeitwert ersetzen müssen.

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#4
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Marco83 ):

Zu Punkt 1. Es war materialermüdung und vorschaden.


Wurde der Vorschaden bei Einzug protokolliert?

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Wurde der Vorschaden bei Einzug protokolliert?

Wurde bereits beantwortet: nein.

Interessanter sind die Antworten auf die noch offenen Fragen. Das Alter des Kühlschranks wäre für einen Zeitwert wichtig. Klauseln a la "Küche nur verliehen" gibt es auch manchmal. Und bei denen muss man sich anschauen, ob die gültig sind. Von daher halte ich mich mal zurück, bis die Infos kommen.

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#6
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Baldwin123):
Wurde der Vorschaden bei Einzug protokolliert?

Wurde bereits beantwortet: nein.


Wann ist der Schaden dann das erste mal aufgefallen? Wurde der VM damals über den Schaden informiert?

-- Editiert von Baldwin123 am 31.03.2017 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Marco83 ):
2. nein wie in den meisten Fällen gibt es natürlich keine Ersatzteile

Was jedoch wohl bei weißer Ware eher die Ausnahme ist. Oder man hat noch nicht mal auf dem Typenschild geschaut, dort steht alles was man braucht um eben erst mal zu erfahren ob es Ersatzteile gibt, die gibt es für viele Marken 20 Jahre und länger.
Selbst einbauen sofern man keine zwei linke Hände hat, oder den Service rufen, aber dann den Richtigen, das ist in der Regel kein Gebiet wo der normale Elektriker zuhause ist.

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