lKurz zu m Problem:
Ich miete eine Wohnung von einer Genossenschaft. Letzte Woche stellte ich fest, dass mein Stromzähler (Tagesstrom) defekt ist: die runde Scheibe dreht sich zwar, die Zahlen bleiben jedoch unverändert stehen. Mein Zähler für die Nachttarif funktioniert einwandfrei. Beim letzten Ablesen (Ende Juni) stand die gleiche Stromverbrauchzahl auf dem Zähler wie heute. Beim vorletzten Ablesen im Januar war der Zählerstand nidriger. Daraus resultiert, dass der Stormzähler im ersten Halbjahr kaputt gehen musste.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bei wem liegt die Beiweislast? Was wäre, wenn ich erst im Januar 2010 beim Stromablesen bemerkt hätte, dass der Zähler keinen Tagesstromverbrauch anzeigt? Wie wird das abgerechnet? Liegt es nicht im Sinne des Stromanbieters, selbst den Stromverbrauch und die Stromzähler zu kontrolieren?
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Defekter Stromzähler
22. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 22. September 2009 | 14:25
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 8x hilfreich)
Defekter Stromzähler
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#1
Antwort vom 22. September 2009 | 14:44
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 44x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. September 2009 | 15:44
Von
Status: Lehrling (1004 Beiträge, 102x hilfreich)
quote:
Liegt es nicht im Sinne des Stromanbieters, selbst die Stromzähler zu kontrollieren?
Wenn Du möchtest, daß da jemand einmal die Woche vorbeikommt, kannst Du ja schon mal Kaffee und Kekse parat stellen.
Vielleicht steht ja auch in den Vertragsbedingungen des Versorgers etwas Erhellendes.
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#3
Antwort vom 22. September 2009 | 16:00
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 8x hilfreich)
quote:
Wenn Du möchtest, daß da jemand einmal die Woche vorbeikommt, kannst Du ja schon mal Kaffee und Kekse parat stellen.

Kann ich Probleme wegen dem kaputten Zähler haben?
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#4
Antwort vom 22. September 2009 | 16:10
Von
Status: Lehrling (1004 Beiträge, 102x hilfreich)
Kommt darauf an, ob Dir die Schätzung, die die dann vornehmen werden, gefällt oder nicht.
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