Definition Warmmiete?

17. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)
Definition Warmmiete?

Wir sind zum 01.05.2007 in eine neue Wohnung gezogen. Der Vermieter ist auch gleichzeitig mein Cousin. Nun ist mir hier beim stöbern im Forum was aufgefallen, was mich etwas verwirrt. Stimmt das, wenn im Mietvertrag Warmmiete steht, man keine Nebenkostenabrechnung bekommt? In unserem Mietvertrag steht nämlich....Warmmiete 490 Euro, Garage 20 Euro und Küche (neue Einbauküche vom Vermieter gestellt) 30 Euro, macht zusammen 540 Euro. Nun haben wir noch mit meinem Cousin vereinbart, dass wir jeden Monat einen Betrag X, den wir selbst definieren können, für Wasser und Abwasser bezahlen. Am Ende des Jahres macht er eine Abrechnung, haben wir freiwillig zu viel bezahlt, bekommen wir es verrechnet oder zu wenig gezahlt, müssen wir nachzahlen. Strom und Müllabfuhr läuft auf unseren Namen und wird direkt von uns gezahlt. Ansonsten wurde nichts über von uns zu tragende Kosten vereinbart, weder mündlich noch schriftlich im Mietvertrag. Wie ist das nun, muss er jetzt noch Verbrauch bei uns abrechnen oder nicht. Ich will nämlich nicht, das wegen einer Unachtsamkeit oder vielleicht Unwissenheit zum Streit zwischen uns kommt.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Manou,

Ich will nämlich nicht, das wegen einer Unachtsamkeit oder vielleicht Unwissenheit zum Streit zwischen uns kommt.

Damit ist doch eigentlich schon alles gesagt, oder nicht ?

Da Du nichts von Heizkosten geschrieben hast, gehe ich davon aus, daß Ihr die direkt zahlt.

Außerdem habt Ihr NK-Vorauszahlungen mit Abrechnung vereinbart.

Bei einem fremden Vermieter könntet Ihr nun Euren Vertrag explizit darauf überprüfen, ob sich nicht eine Möglichkeit bietet, den Vermieter auf Nebenkosten 'hängenzulassen'.

Aber was daraus (sollte eine solche Möglichkeit überhaupt bestehen) entstehen würde, weißt Du doch jetzt schon.

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#2
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Siehst Du, §§,

Fand diese Vereinbarung bei Vertragsschluss statt, oder später?

das geht jetzt genau in die Richtung, in die Manou doch wohl garnicht will.

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#4
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

Nein, Heizkosten zahlen wir nicht extra. Heizung und Warmwasser sind in der Warmmiete enthalten und das will er dann am Ende abrechnen. Da er aber keine Kaltmiete definiert hat, welchen Betrag rechnet er denn von den 490 Euro als Vorauszahlung?
Das mit diesem Betrag X wurde erst jetzt am Montag vereinbart und auch nur mündlich.

Wie gesagt, ich habe wirklich nicht vor, aber wenn mein Cousin mit jemand anderen den Mietvertrag abgeschlossen hätte, in der Form, wie er es mit uns getan hätte, dann hätte er in Puncto Nebenkostenabrechnung doch ganz schlechte Karten, oder?

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#5
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Da er aber keine Kaltmiete definiert hat, welchen Betrag rechnet er denn von den 490 Euro als Vorauszahlung?

Genau das würde ich mit ihm schnellstens klären und schriftlich fixieren.


dann hätte er in Puncto Nebenkostenabrechnung doch ganz schlechte Karten, oder?

Möchtest Du denn, daß er schlechte Karten hat ?



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#7
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

quote:
Möchtest Du denn, daß er schlechte Karten hat ?

Mortinghale, auch wenn du immer vom schlechtesten aller Mieter ausgehst, soll es trotzdem noch Leute geben, die sehr viel Wert auf ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter legen, gerade wenn es auch noch die engere Verwandtschaft ist. Nein, ich will nicht, das mein Cousin schlechte Karten hat (nicht, dass ich das nicht schon in ähnlicher Form in meinen beiden Beiträgen vorher geschrieben hätte), aber irgendwann werden wir wieder aus der Wohnung ausziehen und unsere Nachmieter sind dann vielleicht solche Leute, die ihm gerne in seiner Unwissenheit ans Bein pinkeln wollen.
Ich vertraue meinem Cousin blind und umgekehrt...er hat einen Schlüssel für die Wohnung, ich hätte heute noch einen Zählerstand bei Einzug abzulesen bzw. zu kontrollieren usw. usw. usw.
Geh nicht immer vom schlimmsten im Menschen aus, denn es soll hier auch Leute geben, die ehrliche Absichten haben ;)

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Manou,

da hast Du mich vollkommen mißverstanden; so wie ich anscheinend Dich mißverstanden habe (Deine Formulierung deutete darauf hin, daß Du latent mit 'schlechten Karten' spekulieren könntest).

Gerade bei Vermietung an Freunde und Verwandte muß von Anfang an alles klar, eindeutig und allgemeinverbindlich geregelt werden. Und zwar schriftlich, damit das subjektive Erinnerungsvermögen nicht querschießen kann.

Man muß sich auch darüber im Klaren sein, daß auch z.B. das beste freundschaftliche Verhältnis durch eine Vermietung zwangsläufig eine Veränderung erfährt (Genauso, wie wenn Du einem guten Freund eine größere Geldsumme leihst).

Deshalb, sprich Deinen Cousin jetzt auf die Unklarheiten an und schafft sie gemeinsam aus der Welt.

Wenn Du das allerdings aus der Position 'Ich hab ja schon einen Vertrag, jetzt versuche ich daraus erst einmal Vorteile zu ziehen' angehst, ziehst Du den Stress nur vor. (auch diesen Satz bitte nicht mißverstehen, aber ich kenne Familien, bei denen durch sowas Schlimmes gestartet wurde).


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#9
 Von 
Manou
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 56x hilfreich)

ok, dann haben wir uns beide ein bisschen unverständlich ausgedrückt, ok? ;)
Klar sollte man solche Missverständnisse schon im Vorfeld klären und ich werde ihn auch drauf ansprechen, welchen Betrag er von der Warmmiete für Heizung/Warmwasser rechnen will, aber ansonsten vertraue ich ihm wirklich....vielleicht bin ich da auch ein bisschen naiv, wer weiss ;)
Aber ich würde nie versuchen, aus meiner jetzigen Position Vorteile zu schlagen, denn der Betrag, den ich da wett machen würde, könnte nie so gross sein wie die Vorteile, die ich jetzt habe und dadurch bestimmt verlieren würde.

Übrigens...ich würde einem Freund nie mehr Geld leihen, denn da hab ich schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Manou,

aber ansonsten vertraue ich ihm wirklich.

Das ist keine Frage des aktuellen Vertrauens, das definiert jeder für sich anders.

Macht auf jeden Fall alles schriftlich.

Die Erfahrung mit dem Geldverleihen hast Du ja schon hinter Dir.

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#11
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig gelesen habe, ist mit der Warmmiete alles abgegolten. Das was gesondert abgerechnet werden soll, sind die Kosten für Kaltwasser und Kanalgebühren.

Alles andere wäre somit aus der Diskussion nicht richtig.

Wenn nur Kaltwasser und Kanal berechnet werden soll, muss dafür eine gerechte Basis geschaffen werden. Gibt es nur einen Hauptzähler für Wasser? Wie will man im Verhältnis Kaltwasser zu Warmwasser aufteilen. Wieviele Personen sind Verbraucher. Wieviele Parteien wohnen in dem Haus? Wer halt welche *Wassergebahren*? Soll heißen >> wer duscht wie oft bei welcher Temperatur? Wer liegt lieber in der warmen Wanne, bei welcher Temperatur? Der übliche Durchschnitt-Normalverbrauch liegt bei einem 3 Personenhaushalt bei einem jährlichen Wasserverbrauch von 135 cbm (Kalt + Warm zusammen).

Es gibt, wie man sehe kann, unheimlich viele 'Stolperfallen'.

Die Aufschlüsselung der Wasserentnahme (Warm bzw. Kalt) muss geregelt sein. Alles andere lässt sich daraus errechnen bzw. ableiten.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Vielleicht wäre es hilfreich, zuerst einmal die Begriffe Warm- und Kaltmiete zu erklären.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaltmiete

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