Dem Vermieter fristlos kündigen. Was passiert mit der Kaution?

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
McManiac
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dem Vermieter fristlos kündigen. Was passiert mit der Kaution?

Hallo,

meine Mutter kündigt ihre Wohnung zum Ende des Monats fristlos. Zum einen wegen Ungezieferbefall und keinem Handeln seitens des Vermieters und zum anderen wegen unberechtigtem Betreten der Wohnung durch den Vermieter nachts um 2 (meine Mutter wohnt momentan bei mir, deswegen ist die Wohnung momentan unbewohnt) ohne Zustimmung des Mieters(in dem Fall meine Mutter), eindeutig zu beweisen durch eine Wildkamera die wir in der Wohnung platziert haben.

Meine Frage ist nun was mit der Kaution geschieht?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von McManiac):
Meine Frage ist nun was mit der Kaution geschieht?

Das selbe wie immer, entweder sie wird für vom Mieter verursachte Schäden verbraucht oder findet ihren Weg zum Mieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Fristlos heißt sinngemäß aber dann auch sofort, und nicht zum Ende des Monats.

car4000

Signatur:

- car4000 -

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Fristlos heißt sinngemäß aber dann auch sofort, und nicht zum Ende des Monats.
Diese Aussage war richtig aber missdeutig. Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis in der Tat sofort, sofern die Kündigung überhaupt wirksam ist. Dennoch wird dem Mieter immer eine Ziehfrist von wenigen Wochen zuzubilligen sein. Das liegt daran, dass ein Umzug erstmal organisiert werden muss.

Eine fristlose Kündigung heute mit Ziehfrist zum Ende des Monats wäre daher eher schnell. Insoweit wäre ein sprachlicher Patzer in einem Kündigungsschreiben vermutlich kein Problem. Ob die fristlose Kündigung rechtlich haltbar ist, kann ich nur schwer beurteilen. Unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter mitten in der Nacht ist aber eine sehr erhebliche Vertragsverletzung. Da kann eine fristlose Kündigung schon möglich sein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dennoch wird dem Mieter immer eine Ziehfrist von wenigen Wochen zuzubilligen sein.

Wenn der Vermieter kündigt, wird in der Regel nur 7-14 Tage Frist gewährt.

Wenn der Mieter kündigt, dürfte die gegen 0 liegen.
Denn die Wohnung ist für ihn ja "unzumutbar". Wenn man dann doch noch einige Wochen drin wohnen kann, ist das unzumutbar nicht mher zu verargumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von McManiac):
Meine Frage ist nun was mit der Kaution geschieht?
Das weiß man jetzt noch nicht. Die wird man nach 6 Monaten erstmals vom Vermieter fordern können.
Dann ergibt sich weiteres.

Vergesst nicht, zum Monatsende die Wohnung (wie im MV vereinbart) an den Vermieter zu übergeben...

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cauchy):
Dennoch wird dem Mieter immer eine Ziehfrist von wenigen Wochen zuzubilligen sein.

Wenn der Vermieter kündigt, wird in der Regel nur 7-14 Tage Frist gewährt.

Wenn der Mieter kündigt, dürfte die gegen 0 liegen.
Denn die Wohnung ist für ihn ja "unzumutbar". Wenn man dann doch noch einige Wochen drin wohnen kann, ist das unzumutbar nicht mher zu verargumentieren.

Wie kommst du zu der Einschätzung bzw. zu dieser Meinung? Im Eingangspost wird beschrieben, dass der Mieter bereits nicht mehr in der Wohnung wohnt. Dennoch verschwinden die Möbel und das Eigentum des Mieters ja nicht von heute auf morgen per Fingerschnipsen aus der Wohnung. Es braucht seine Zeit, einen Umzug zu organisieren. Von daher ist eine Ziehfrist von hier vielleicht einer Woche absolut im Bereich des Akzeptablen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Dennoch verschwinden die Möbel und das Eigentum des Mieters ja nicht von heute auf morgen per Fingerschnipsen aus der Wohnung.

Stimmt.



Zitat (von cauchy):
Von daher ist eine Ziehfrist von hier vielleicht einer Woche absolut im Bereich des Akzeptablen.

Da sind wir ja schon recht nahe beieinander. Je nach Einzelfall sehe ich da 3-5 Tage (gerne auch 7 Tage) wobei man da ja auch diverse Faktoren (z.B. Umfang des Hausrates) mitspielen.


Oben schreibst Du
Zitat (von cauchy):
Dennoch wird dem Mieter immer eine Ziehfrist von wenigen Wochen zuzubilligen sein.

das impilziert bei mir "mehr als 2 Wochen". Das halte ich für problematich, denn je weiter man sich vom Zeitpunkt des Ereignis entfernt, desto weniger unzumutbar ist es ja nicht mehr am Vertrag festhalten zu wollen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Wenige Wochen=1-2, vielleicht sogar noch 3 oder 4 Wochen. Das hängt von der individuellen Situation ab. Die Grundaussage "fristlos=in dem Moment raus und die Wohnung zurückgeben" ist aber nunmal falsch. Fristlos beendet das Mietverhältnis sofort. Raus muss der Mieter dann unverzüglich.

Im übrigen ist mir schon klar, dass bei solchen Anfragen hier im Forum ein gedanklicher Reflex einsetzt. In vermutlich 99% der hier angefragten Fälle, in der Mieter fristlos zum (Datum) kündigen wollen, ist eine solche Kündigung rechtlich nicht haltbar. In diesem Fall hier jedoch erscheint mir das nicht aussichtslos. Eindeutig ist eine solche Kündigung jedoch nie.

Zur Sicherheit noch eine Information an den Teilnehmer: Wenn die fristlose Kündigung wirksam ist, dann muss der Vermieter auch Schadensersatz leisten. Allerdings würde ich empfehlen, sowas nicht alleine durchzuziehen. Ein Anwalt wäre sicherlich hilfreich. Oder man einigt sich dann doch irgendwie mit dem Vermieter.

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