Denkmalschutz / Mietvertrag / Terrassen

5. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
DeanRamsey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Denkmalschutz / Mietvertrag / Terrassen

Hallo ,

ich wohne in einem Gebäude zur Miete .

Dieses steht unter Denkmlaschutz . Als wir vor 2 Jahren eingezogen sind stand nichts davon im Mietvertrag , es wurde uns auch nichts mündlich zugetragen .

Das Gebäude hat mehrere Apartments , im EG gibt es Terrassen und der Rest hat Balkone .

Da man in die Wohnungen von aussen leicht hineinsehen kann , haben viele Mieter einen Sichtschutz an der Brüstung . Dazu kommt das einige Mieter sich ihre Terrasse individuell gestaltet haben mit z.B. einen Pavillion .

Ein Eigentümer hat sich beim Denkmalschutz beschwert das durch die verschiedenen Farben der Sichtschutze , sowie Pavillions etc. das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert und so gegen den Paragraph 11 Abs.1 DSchG Berlin verstößt.

Jetzt müssen alle Mieter ihre Sichtschutze abnehmen und Pavillions abbauen . Die Terrassen sind das Herzstück dieses Gebäudes und ohne Sichtschutz sitzt man auf dem Präsentierteller und ich hätte diese Wohnung nicht angemietet . Vorallem da man nichteinmal einen Pavillion etc. aufstellen darf .

Da nichts im Mietvertrag von Denkmalschutz steht, kann man eine Mietminderung einfordern ?


Beste Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37758 Beiträge, 6307x hilfreich)

gelöscht, da Doppelthread

-- Editiert von Anami am 05.03.2019 15:30

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