Hallo ,
ich wohne in einem Gebäude zur Miete
.
Dieses steht unter Denkmlaschutz . Als wir vor 2 Jahren eingezogen sind stand nichts davon im Mietvertrag , es wurde uns auch nichts mündlich zugetragen .
Das Gebäude hat mehrere Apartments , im EG gibt es Terrassen und der Rest hat Balkone .
Da man in die Wohnungen von aussen leicht hineinsehen kann , haben viele Mieter einen Sichtschutz an der Brüstung . Dazu kommt das einige Mieter sich ihre Terrasse individuell gestaltet haben mit z.B. einen Pavillion .
Ein Eigentümer hat sich beim Denkmalschutz beschwert das durch die verschiedenen Farben der Sichtschutze , sowie Pavillions etc. das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert und so gegen den Paragraph 11 Abs.1 DSchG Berlin verstößt.
Jetzt müssen alle Mieter ihre Sichtschutze abnehmen und Pavillions abbauen . Die Terrassen sind das Herzstück dieses Gebäudes und ohne Sichtschutz sitzt man auf dem Präsentierteller und ich hätte diese Wohnung nicht angemietet . Vorallem da man nichteinmal einen Pavillion etc. aufstellen darf .
Da nichts im Mietvertrag von Denkmalschutz steht, kann man eine Mietminderung einfordern ?
Beste Grüße
Denkmalschutz / Mietvertrag / Terrassen
5. März 2019
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Frage vom 5. März 2019 | 14:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Denkmalschutz / Mietvertrag / Terrassen
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#1
Antwort vom 5. März 2019 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (37758 Beiträge, 6307x hilfreich)
gelöscht, da Doppelthread
-- Editiert von Anami am 05.03.2019 15:30
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