Der Mieter einer Freundin zahlte 1x Miete nicht. Mit Mietkaution verrechenbar?

29. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
spoek79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Mieter einer Freundin zahlte 1x Miete nicht. Mit Mietkaution verrechenbar?

Ein Freund hat Ärger mit ihren Mietern gehabt und sie haben vor Jahren einmal die Miete nicht gezahlt. Kann sie die Forderung noch mit der Mietkaution verrechnen? Oder verjährt die Forderung irgendwann?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Vor wieviel Jahren?

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#2
 Von 
spoek79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe, vor 2-3 Jahren

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#3
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Wurde dies denn damals wenigstens abgemahnt?
Warum wurde die Miete in der Zwischenzeit nicht gefordert?

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#4
 Von 
spoek79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

erkundige ich mich heute abend mal, ob abgemahnt wurde.

Die Miete wurde wohl nicht penetrannt genug eingefordert, da sie dachte, dass sie die Miete am Ende der Mietzeit mit der Kaution verrechnen kann. Allerdings kam ich auf die Idee, ob der Anspruch nicht sogar verjährt.

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#5
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Genau das kann passieren, nach 3 Jahren.

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#6
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Gibt der Mieter denn bei der Mietzahlung immer genau den verwendungszweck an, also fuer welchen Zeitraum er genau bezahlt?

Tut er dies naemlich nicht und schreibt auf die Ueberweisung beispielsweise einfach nur "Miete" drauf (ohne den genauen Zeitraum zu bezeichnen), kann man eine aktuelle Mietzahlung einfach mit der Altforderung verrechnen. Dann besteht die Altforderung nicht mehr, dafuer aber eine neue, zum Beispiel vom August 2008, die dann erst am 31.12.2011 verjaehren wuerde.

Das wuerde wohl selbst bei bereits verjaehrten Forderungen funktionieren, weil die Einrede der Verjaehrung ja nur moeglich ist, wenn noch nicht bezahlt wurde. Wurde hingegen bezahlt, kann man ueber die Einrede der Verjaehrung auch nichts mehr zurueckholen.

Wenn der Mieter aber imer genau angibt, fuer welchen Zeitraum die Mietzahlung jeweils erfolgt, geht das nicht. Dann ist die Zahlung exakt so zu verwenden, wie es vom Mieter vorgegeben wurde.

Gruss
CAM

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
spoek79
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, sie wohnen noch da!

Und ich habe mal nachgefragt, gemahnt wurde damals!

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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