Der unzuverlässige, freche Hausmeister

10. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Avalon1949
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Der unzuverlässige, freche Hausmeister

Ich wohne zur Miete in einer Wohnanlage und wir haben für Reparaturen, Reinigung und Gartenarbeit schon seit Jahren einen Hausmeister, den ich keinem wünsche.

Bestellt man ihn, weil eine Reparatur in der Wohnung fällig ist, meldet er sich meist gar nicht. Dann muss man nochmal und nochmal anrufen. Dann bekommt man endlich mal einen Termin. Der gute Mann ist unfähig, nur einen einzigen Termin einzuhalten, ohne ihn vorher abzusagen. Seinetwegen hat man evtl. noch andere Termine abgesagt und dann lässt er mich sitzen.

Es ist üblich, dass er dann irgendwann mal ohne Anmeldung vor der Haustür steht, und die Reparatur erledigen will. Macht man ihn darauf aufmerksam, dass man ihn doch schon vor einiger Zeit erwartet hatte und er nicht kam, meint er frech: "Dafür bin ich aber jetzt da". Da man es meist eilig mit der Reparatur hat, lässt man ihn rein. Es bleibt einem nichts anderes übrig.

Dann erzählt er einem, wie zuverlässig er doch sei und heuchelt über seine "guten Fähigkeiten".

Bei einem Fall von Rückstau wurde er zur Not gerufen. Seine Antwort: "Ich kann jetzt nicht. Hab keine Zeit". Dann musste sich der Betreffende selbst noch um einen anderen Handwerker dringend kümmern, während die "Sch...." weiter hochkam.

Dem Hausmeister obliegt auch die Hausreinigung. Dafür schickt er sein Personal. Eine Katastrophe! Der Keller und der Fahrstuhl werden gar nicht gemacht, im Treppenhaus sind überall Putzstreifen, etc. etc.

Selbstverständlich beschweren sich die Mieter immer und immer wieder bei der Immobilienverwaltung. Meist geht es dann auch kurzfristig etwas besser mit unserem lieben Hausmeister. Leider nur kurzfristig, und dann gerät er in seinen alten Trott. Wir benötigen einen anderen! Damit scheint die Immobilienverwaltung überfordert zu sein. Als Antwort bekommt man zwar "Er hat einen komplexen Vertrag, der nicht so einfach zu kündigen ist". Offensichtlich ist aber, dass der liebe Hausmeister irgendwo in der Stadt oder der Verwaltung einen "Paten" hat, der die Hand schon seit vielen Jahren über ihn hält und wir werden ihn nicht los.

Kann man in so einem Fall evtl. Mietminderung beantragen? Oder was macht man dann? Das ist nämlich fürchterlich nervig.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8921 Beiträge, 1897x hilfreich)

Einafach mal lesen:

https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Hauswartleistung/Schlechte-Leistung-des-Hausmeisters-was-tun-Betriebskostenkuerzen-E2796.htm

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Avalon1949
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich trifft dein verlinkter Text nicht so ganz das Thema, denn hier geht es weniger um die mangelhafte Leistung, sondern eher um die Unzuverlässigkeit.

Die mangelhafte Hausreinigung mag wohl eine schlechte Leistung sein, die z.Z. ein Thema ist. Der Hausmeister hatte aber auch schon besseres Personal und das wechselt er so oft wie seine Unterhosen. D.h. mit etwas Druck ist das Problem vorerst gelöst.

Für Reparaturen kommt er aber selbst. "Kommen" ist gut gesagt. Er versetzt die Leute laufend und macht was er will. Termine sind ein Fremdwort bei ihm. Er ist per Handy auch schlecht erreichbar, denn wenn er sich nicht erreichen lassen will, schaltet er es einfach aus. Wenn er dann irgendwann nach Tagen und Wochen einmal ohne Anmeldung kommt, passiert es gelegentlich, dass ihm die Leute nicht aufmachen (das kann man sich manchmal leisten, wenn die Reparatur nicht akut ist). Dann klingelt er ununterbrochen Sturm, klöpft laut gegen die Haustür und tritt auch mit den Füßen dagegen und verschafft sich so manches Mal Zugang zur Wohnung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Avalon1949):
Kann man in so einem Fall evtl. Mietminderung beantragen?

Nö, Mietminderung wird nicht beantragt, sie wird nach Ankündigung vorgenommen.



Zitat (von Avalon1949):
Oder was macht man dann?

Euer Vertragspartner ist der Vermieter.
In der Schilderung lese ich nicht, das de überhaupt schon mal gerichtsfest mit den Mängeln konfrontiert wurde?
Gibt es detaillierte Protokolle über die Schlechtleistungen des Hausmeisters?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Avalon1949
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
n der Schilderung lese ich nicht, das de überhaupt schon mal gerichtsfest mit den Mängeln konfrontiert wurde?
Gibt es detaillierte Protokolle über die Schlechtleistungen des Hausmeisters?


Wie bereits erwähnt, ist es nicht unbeding eine "Schlechtleistung". Der kann durchaus die Sachen reparieren. Es sind die Unzuverlässigkeiten und die Frechheit.

Wie soll denn das "gerichtsfest" gehen? Dazu müsste man ihn ja erstmal anzeigen! :crazy:

Es wurde immer und immer wieder telefonisch bei der Immobilienverwaltung beanstandet und schriftlich ging m.W. nur einmal eine Beschwerde an die Immobilienverwaltung. Erst große Versprechung "Wir beobachten das und haben es auf dem Schirm" und dann geht es genauso weiter. Der Immobilienverwaltung ist das Thema sehr wohl bekannt. Der gleiche Hausmeister wird ja von denen auch in anderen Anlagen eingesetzt und da wird es vermutlich genauso zugehen. Die wollen oder können ihm nicht kündigen. Deshalb die Vermutung: Jemand hält die Hand drauf bzw. der hat da ein Nest.

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#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Unzuverlässigkeit in diesem Ausmaß ist eine Schlechtleistung.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Avalon1949):
Wie bereits erwähnt, ist es nicht unbeding eine "Schlechtleistung". Der kann durchaus die Sachen reparieren. Es sind die Unzuverlässigkeiten

Unzuverlässigkeit ist eine Schlechtleistung, eine Schlechtleistung ist ein Mangel.



Zitat (von Avalon1949):
Wie soll denn das "gerichtsfest" gehen?

Gerichtsfest:
- richtiger Empfänger
- keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
- mit Zustellnachweis
- sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)



Zitat (von Avalon1949):
Dazu müsste man ihn ja erstmal anzeigen!

Richtig, deshalb heißt es im § 536c BGB ja auch "Mängelanzeige".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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