Desolater Zustand in Mietwohnung

25. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Helga58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Desolater Zustand in Mietwohnung

Hallo!

Habe da ein paar Fragen betr. Mietwohnung.
Wir haben ne Wohnung gemietet wo Vermieterin nicht am Ort der vermieteten Wohnung wohnt. Wir hatten mit der Wohnung bzw. Vermietern/Hausverwaltung/Vormieterin bereits schon großen Ärger. Am Tag der Übergabe hatte "angeblich" die Vermieterin keine Zeit. Komisch erst bekam sie keinen Urlaub, später behauptete sie wegen operierter Hand nicht Autofahren gekonnt zu haben. Auf alle Fälle wurde keine Abnahme gemacht und das obwohl jede Menge Mängel in der Wohnung waren. Etliche Mängel sahen wir leider erst nachdem wir in der Wohnung eingezogen waren z.B. stellten wir fest daß der Kühlschrank der mitvermieteten EBK nicht kühlt. Ferner ist im Bad beim Waschbecken der Stöpsel nicht brauchbar da wohl auch hinten beim Waschbecken dieses Ventil nicht mehr zu betätigen ist. Vermutlich wohl alles verkalkt???? Außerdem vermuten wir Schimmel im Bad (ohne Fenster) u. Lüftung die dauernd Strom verbraucht aber trotzdem nicht funktioniert. Dann ist an den Heizkörpern unten der Zulauf dauernd heiß obwohl wir die Heizkörper nicht angeschaltet haben dazu kommt noch dass an diesem Zulauf unten so etwas braunes runterläuft sieht ähnlich wie Rost aus. Wo wir die Wohnung besichtigt hatten sahen wir auch daß im dazugehörenden Gartenanteil wohl schon ewig nichts mehr getan wurde. Aber jetzt motzt uns die Vermieterin an daß wir an dem Zustand schuld seien. Da wächst nur noch Unkraut meterhoch und die Hecke wurde wohl mit Absicht ausgedünnt damit jeder auf die Terrasse bzw. Wohnung laufen kann. Ist es eigentlich richtig daß man als Mieter kein Recht hat seinen Elektrozählerstand selbst einzusehen bzw. abzulesen. Uns wurde gesagt an den Zählerkasten könne nur die Hausverwaltung bzw. Vermieter u. am Jahresende das Energieunternehmen. Was können wir bitte tun??

Danke für Eure Antwort!

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"Ha"

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3 Antworten
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#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Helga,

dass fehlende Übergabeprotokoll bei Einzug ist für Sie ein Vorteil. Der Vermieter kann jetzt bei Ihrem Auszug kaum nachweisen, dass strittige Mängel nicht vorhanden waren, als Sie eingezogen sind. Sehen Sie das als Pluspunkt.

Alle Mängel, die Ihnen seit Einzug aufgefallen sind, sollten Sie Ihrem Vermieter schriftlich mitteilen. Bitten Sie ihn innerhalb einer angemessenen Frist (i.d.R. 1-2 WOchen) freundlich um Abhilfe. Sind die Mängel nicht unerhebliche und mindern den Gebrauchswert Ihrer Wohnung, können Sie eine angemessenen Mietminderung vornehmen. Die Minderung können Sie ab Bestehen der Mängel geltend machen und nicht etwa erst nach Ablauf einer Frist; § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB .

Zu den Mängeln:

Es ist normal, dass Ihr Zulauf unterhalb des Heizungsventils warm ist und stellt natürlich auch keinen Mangel dar. Die austretende braune Flüssigkeit dürfte Heizungswasser sein, dass an einer undichten Stelle am Ventil austritt. Das ist natürlich nicht normal und sollte behoben werden.

Der defekte Kühlschrank und der defekte Lüfter im Bad sind m.E. nicht unerheblicher Mängel. Der unbrauchbare Stöpsel des Waschbeckens im Badezimmer ist ein eher unerheblicher Mangel, der auch nicht zu einer Mietminderung führen kann.

Der Garten ist - je nach Grad der Verwilderung - auch ein Mangel, sofern Sie ihn mietvertraglich nutzen dürfen.

Allein Ihre Vermutung, dass Sie in Ihrem Badezimmer Schimmel haben,ist noch kein Mangel. Sie sollten den Schimmel schon nachweisen können.

Alles in allem dürfte eine Minderung von 10% der Nettokaltmiete vertretbar sein.

Gehen Sie die ganze Sache nochmal ruhig an. Sie müssen Ihrem Vermieter nicht gleich mit Mietminderung "bedrohen", wichtig ist nur, dass Sie ihm die Mängel schriftlich mitteilen. Sollte er sich der Mängel nicht annehmen, können Sie immer noch mindern.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
Helga58
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Gruwo!

Danke für Deine Antwort. Wir werden aus dieser Wohnung wohl jetzt ausziehen bzw. sind schon dabei. Trotzdem noch ein paar Fragen.
Wie kann es sein wenn ein Kühlschrank total ausgeschaltet also auf 0 steht daß er überall schimmelt?? Dann wie steht das mit diesen 10% Mietminderung. Zieht man das von Kalt- oder Warmmiete ab?? Ferner interessiert uns wenn angeblich zur Wohnung ein Pkw-Außenstellplatz gehört muß Vermieter das im Mietvertrag extra angeben wieviel € der Stellplatz kostet?? Auch ob es bei der Wohnung tatsächlich einen Stellplatz gab ist sehr fragwürdig da Vermieterin sagte wir sollen die Vormieterin fragen u. diese behauptete dass zur Wohnung weder Außenstellplatz noch Tiefgarage gehört. Im übrigen war das Waschbecken komplett nicht nutzbar da dieser automatische Stöpsel sich gar nicht mehr nach unten bewegen ließ (wohl alles verkalkt??) u. somit das Wasser z. B. zum sich Waschen immer sofort durchlief. Ich hoffe es hier einigermaßen richtig erklärt zu haben. Danke!!

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"Ha"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Helga,

die Mietminderung wird von der Nettoklatmiete abgezogen. Die zulässige Höhe der Mietminderung liegt im Ermessen des Gerichts, die 10 % sind nur eine grobe Einschätzung von mir, ohne das ich die Mängel genau kenne.

Wenn Sie den Stellplatz nicht schriftlich gemietet haben und auch sonst keine Vereinbarungen darüber bestehen - insbesondere hinsichtlich der Miethöhe - dann besteht keine Mietverhältnis.

Im Zweifel sollten Sie sich an einen RA z.B. des örtlichen Mietervereins wenden.

MfG Grwuo

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