Diebstahl - Kündigungsgrund ?

15. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Diebstahl - Kündigungsgrund ?

Angenommen hat 1 Mieter den Gegenstand des anderen Mieters, worauf der Vermieter Pfandrecht geltend gemacht hatte, mitgenommen.

Das ist an sich kein direkter Diebstahl gegen den Vermieter.
Ist das trotzdem ein Kündigungsgrund für Vermieter gegen den "Nehmer" ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Doch, das ist Diebstahl und strafbar.

quote:<hr size=1 noshade>StGB § 289
Pfandkehr

(1) Wer seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zugunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
<hr size=1 noshade>


Evtl. ergäbe sich daraus die Möglichkeit, den Dieb zu kündigen. Aber ich denke, das kann ein Mietrechtsanwalt vielleicht besser beurteilen, vor allem bei mir Sachschilderung.

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-- Editiert Anjuli123 am 15.07.2014 13:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Diebstahl


Ggfs. ja, aber Pfandkehr sehe ich hier nicht. "Zugunsten des Eigentümers derselben" ist zumindest im Ausgangsposting nicht erkennbar, da nicht klar ist, daß der Wegnehmende die Sache dem anderen Mieter zurückgeben wollte.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Pfandkehr oder schlichter Diebstahl. Diese beiden Optionen gibts hier offenbar nur. Beides strafbar und Beides Gründe für eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, je nach Schwere (weiß ja nun nicht was geklaut wurde).

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Und je nach Beweisbarkeit des Vorsatzes.

Mal dumm gesagt, wenn Mieter Hans aus dem 1. Stock beim befreundeten Mieter Fritz aus dem 3. Stock einen Laptop mitnimmt, ist das noch keine Pfandkehr, wenn Hans nicht wußte, daß Hans' Vermieter ein Pfandrecht auf dem Gerät geltend gemacht hat.

Wenn es "nur" Diebstahl zu Lasten von Hans war, sehe ich keinen Kündigungsgrund, jedenfalls nicht ohne strafrechtliche Verurteilung.

Das wäre ja übel, wenn ich meine Wohnung schon deswegen verlieren konnte, weil ein anderer Mieter im Streit behauptet, die von mir geliehene Sache hätte ich in Wahrheit gestohlen.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
wenn Hans nicht wußte,

Dann ist es der Fritz, der Pfandkehr begangen hat.
Er hätte nicht wegnehmen lassen oder ausleihen dürfen.
(Das Ausleihen /Nutzung mindert den Wert des Gegenstands)

Wenn den Hans von Vermieter auf Pfandgut hingewiesen worden ist und dennoch wegnimmt oder nicht
herausgeben will, begeht er Diebstahl.

Spätestens da hätte er, wenn er unsicher ist, zumindest bei öffentlicher Stelle hinterlegen müssen.
Denn wenn er dem Fritz zurückgibt, und Fritz die
Sache anderweitig versteckt u.ä. hat Hans Beihilfe zum Pfandkehr geleistet.

1x Hilfreiche Antwort

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