Hallo,
in unserem Unternehmen wurde ein gemietetes Fernsehgerät gestohlen.
Wer haftet für den Schaden wenn kein Mietvertrag abgeschlossen wurde und das Fernsehgerät auch nicht extra gegen Diebstahl versichert war ?
Viele Grüße
Norbert Henze
Diebstahl eines Mietgegenstandes
18. April 2002
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Frage vom 18. April 2002 | 11:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl eines Mietgegenstandes
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