Direkt nach Einzug eine große Baustelle

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
RockStrongo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Direkt nach Einzug eine große Baustelle

Hallo zusammen. Ich bin mit meiner Freundin Anfang April zusammen gezogen. Wir haben eine super schöne Wohnung und haben uns auch beide mega darauf gefreut. Vom Balkon aus blicken wir in einen Innenhof, welcher auch mit anderen Häusern umgeben ist. Unter dem Innenhof befindet sich quasi die Tiefgarage.

Jetzt, 4 Wochen nach unserem Einzug müssen wir feststellen, dass der Eigentümer des Grundstücks und der Häuser (eine Immobilienfirma, gleichzeitig unser Vermieter) scheinbar ein Wohnhaus in diesem Innenhof hochziehen will. Die Bauarbeiten begannen vor gut 2 Wochen in der Tiefgarage. Dort werden wohl Stahlträger eingesetzt. Das dies für ein Wohnhaus geschehen soll war nicht ersichtlich und ich habe das nur durch Zufall herausgefunden, da in der Tiefgarage Baustellenpläne mit der Beschreibung der Baustelle hingen. Zum einen sieht mein Auto jetzt jeden Tag aus, wie die Sau, da natürlich Stemmarbeiten durchgeführt werden. Daran lässt sich vielleicht nix machen, das sehe ich ein.

Zum anderen aber, bin ich einfach nur sauer, weil wir meiner Ansicht nach bei der Besichtigung der Wohnung getäuscht wurden. Niemals war von einer großen Baustelle die Rede, welche 5m von meinem Balkon (Wohnung ist im EG) für Lärm und Dreck sorgen wird. Zusätzlich dazu werden sich die Lichtverhältnisse im Wohnzimmer drastisch ändern, weil wir dann komplett von allen Seiten zugebaut sind. Dies war natürlich so bei der Besichtigung der Wohnung auch nicht ersichtlich. Ich habe keine Lust, die nächsten 2, 3 Jahre eine fette Baustelle direkt vor meinem Balkon zu haben und wäre dies bei der Besichtigung kommuniziert worden, hätten wir die Wohnung auch niemals genommen. Egal wie toll sie ist. Im Mietvertrag befindet sich ein beidseitiger Kündigungausschluss für 1 Jahr. Da kommen wir wahrscheinlich nicht drum herum, das sehe ich ein.

Welchen Rat habt ihr für mich? Ich will jetzt erstmal am Montag beim Vermieter anrufen und meinen Ärger kundtun. Danach will ich entweder dem Mieterschutzverein beitreten oder direkt eine Rechtschutzversicherung abschließen. Letztere greift natürlich erst nach 3 Monaten.

In meinen Augen stellt die Baustelle einen erheblichen Mangel an der Mietsache da und der Zustand danach (andere Lichtverhältnisse, neues Wohnhaus direkt 5m vom Balkon weg, etc.) ebenso.

Wir sind beide jetzt schon mit den Nerven am Ende, es gibt nur Stress und Streit, seitdem das bekannt geworden ist. Wie gesagt, ich wäre mit diesem Wissen niemals hier eingezogen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von RockStrongo):
Wir sind beide jetzt schon mit den Nerven am Ende, es gibt nur Stress und Streit, seitdem das bekannt geworden ist.
Vorweg: Ja, das ist nervig. Aber wenn die Beziehung darunter leidet, hilft das keinem. Ihr solltet euch da nicht zu sehr reinsteigern.

Zur Frage selber: Ich würde nicht empfehlen, den Vermieter anzurufen. Es besteht die Gefahr, dass dieses Gespräch unschön verläuft und damit die Sache nur verkompliziert. Sicherer wäre es einen Brief zu schreiben und in diesem (freundlich!) Auskunft zu erbeten. Auskunft darüber, was da wielange gebaut werden soll. Vielleicht kommt ja eine Antwort.

Wenn auf diesen freundlichen Brief innerhalb von 2 Wochen keine Antwort kommt, kann man immernoch einen Gang hochschalten. Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Bau bei Anmietung eurer Wohnung noch nicht geplant war. Wenn der Vermieter selber massive Bauarbeiten mit Verschlechterung der Mietsituation (Lichteinfall) plant und den Mietinteressenten nicht informiert, dann fällt das meiner Meinung nach unter arglistiger Täuschung. Das würde eine Auflösung des Mietvertrages rechtfertigen.

Nur wisst ihr aktuell ja nicht sicher, was da passieren soll. Und ohne Anwalt wird eine Auflösung des Mietverhältnisses schwierig werden. Daher erstmal der freundliche Brief. Vielleicht bekommt ihr da wichtige Informationen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RockStrongo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Sobald ich dem Vermieter bzw. Eigentümer einen Brief oder eine Mail schreibe und den Sachverhalt anspreche, nehme ich ja automatisch Kenntnis von der Baustelle. Kann sich das in einem späteren Rechtsstreit negativ auswirken?

Und vor allem: Steht am Ende nicht Aussage gegen Aussage? Was ist, wenn der Mitarbeiter des Vermieters einfach behauptet, er hätte es beim Besichtigungstermin erwähnt? Zeugen hätte ich ja. Zum einen meine Freundin und zum anderen die Vormieter, welche ja anwesend waren. Werde auch heute mal die Nachbarn dazu befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Kenntnis hast Du doch ohnehin. Und, keine email schreiben, sondern ganz altmodisch einen Brief.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von RockStrongo):
Kann sich das in einem späteren Rechtsstreit negativ auswirken?
Ich sprach von 2 Wochen warten. Wenn du ewig wartest, wird es irgendwann vermutlich schwierig, noch Rechte durchzusetzen. Aber 2 Wochen sind meiner Meinung nach unproblematisch. Zumal du bisher ja nur vermutest, dass dort ein Hochhaus hinkommen soll.

Das ist ein Rechtsforum. Meine Meinung als Laie ist dass ein Vermieter eine arglistige Täuschung begeht, wenn er einen Mietinteressenten auf eine bereits bekannte, kommende Baustelle nicht hinweist, die längere Zeit die Wohnqualität in der Mietsache deutlich herabsetzen wird und auch bleibende Auswirkungen haben wird. Soweit zur Theorie.

Alles weitere sind eher taktische Überlegungen, wie du an die benötigten Informationen kommst. Denn du müsstest als Mieter beweisen, dass der Vermieter dich getäuscht hat. Dazu wäre es natürlich wichtig zu wissen, wie aufwändig die Baustelle sein wird, welche Auswirkungen sie konkret haben wird und ab wann der Vermieter davon wusste.

Ich glaube zwar nicht, dass ein großes Bauprojekt in wenigen Wochen geplant und dann umgesetzt werden kann. Aber letztlich müsstest du beweisen, dass dies bei ANmietung schon alles geplant war.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RockStrongo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja es wurden sicherich Pläne bei einem Architekten eingereicht und das Bauamt der Stadt wird bestimmt auch involviert gewesen sein. Da die Arbeiten in der TG ja schon vor 2 Wochen begonnen haben, kann ich mir kaum vorstellen, dass der Eigentümer / Vermieter erst vor ein paar Wochen auf die Idee gekommen ist, dort zu bauen. Die Besichtigung der Wohnung war Ende Januar und da MUSS das schon bekannt bzw. geplant gewesen sein.

Wie soll ich es denn beweisen, dass bei der Besichtigung nichts gesagt wurde? Der Mitarbeiter des Vermieters könnte ja behaupten, er habe uns darauf aufmerksam gemacht. Steht da nicht am Ende Aussage gegen Aussage?

Im Übrigen beträgt der Abstand von der Eingangstür zur Außenkante des neuen Gebäudes 7 Meter. Habe ich nachgemessen.

-- Editiert von RockStrongo am 28.04.2018 14:07

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RockStrongo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

​Eine weitere Frage wäre auch: Zählt der Innenhof vielleicht als Baulücke? Dann könnte man ja eigentlich überhaupt nichts unternehmen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119467 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von RockStrongo):
Zum einen sieht mein Auto jetzt jeden Tag aus, wie die Sau, da natürlich Stemmarbeiten durchgeführt werden. Daran lässt sich vielleicht nix machen, das sehe ich ein.

Doch, der Vermieter hat Sorge dafür zutragen, das das nicht passiert. Zumal diese Steinchen auch den Lack beschädigen.
Ich würde ihn deshalb gerichtsfest abmahnen und zur Unterlassung auffordern.



Zitat (von RockStrongo):
Der Mitarbeiter des Vermieters könnte ja behaupten, er habe uns darauf aufmerksam gemacht. Steht da nicht am Ende Aussage gegen Aussage?

KAnn passieren. Dann kommt es darauf an, wem der Richter mehr glaubt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von RockStrongo):
Wie soll ich es denn beweisen, dass bei der Besichtigung nichts gesagt wurde? Der Mitarbeiter des Vermieters könnte ja behaupten, er habe uns darauf aufmerksam gemacht. Steht da nicht am Ende Aussage gegen Aussage?

Richtig.
Zitat (von RockStrongo):
Im Übrigen beträgt der Abstand von der Eingangstür zur Außenkante des neuen Gebäudes 7 Meter. Habe ich nachgemessen.

Das ist in Ordnung, in den meisten LBO sind es 6 m, wo ein Gebäude erstellt werden kann, auch wenn es ein anderer Eigentümer ist,
Es gibt eben kein Recht auf Sonne, wenn Brandschutz und LBO eingehalten werden, was die Baubehörde vor Genehmigung prüft.
Zitat (von RockStrongo):
Eine weitere Frage wäre auch: Zählt der Innenhof vielleicht als Baulücke?

Baulücken werden im Bebauungsplan fest gelegt und müssen bestimmte Mindestgrößen erfüllen. Auch dies wurde vor Genehmigung durch die Baubehörde geprüft.
Zitat (von RockStrongo):
. Zum einen sieht mein Auto jetzt jeden Tag aus, wie die Sau, da natürlich Stemmarbeiten durchgeführt werden. Daran lässt sich vielleicht nix machen, das sehe ich ein.

Klar hier lässt sich was machen, wenn das Auto auf gemieteten Stellplatz verschmutzt wird. Dann müssen die Bauarbeiter eben Staubschutzwände zum Einsatz bringen.
Zitat (von RockStrongo):
direkt eine Rechtschutzversicherung abschließen. Letztere greift natürlich erst nach 3 Monaten.

Der Zug ist abgefahren, denn das Ereignis ist jetzt schon vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RockStrongo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Bebauungsplan der Stadt ist leider etwas unübersichtlich. Von daher kann ich das nicht sagen.

Es geht ja nicht darum, dass ich ein Recht auf Sonne einfordere. Es geht darum, dass sich die Licht- und Luftverhältnisse komplett ändern werden und die Baustelle, welche immensen Dreck und Lärm mit sich bringt, bei der Besichtigung verschwiegen wurde. Wie gesagt, ich hätte die Wohnung sonst niemals angemietet. Wer will denn auch bitte jahrelang mit ner Baustelle direkt vorm Balkon wohnen? Ich auf jeden Fall nicht.

Ich werde morgen entweder eine Erstberatung bei einem Anwalt ausmachen oder zum Mieterschutzbund gehen. Ne andere Möglichkeit sehe ich nicht. Natürlich kann ich den Vermieter auch anrufen und den mal nach den Details der Sache fragen aber im Endeffekt bringt mir das natürlich überhaupt nichts.

Zumindest die Vormieter, welche wirklich nett waren und die absolut keinen Grund haben zu lügen, wussten auch nichts von einer kommenden Baustelle. Die haben genau 1 Jahr hier in der Wohnung gewohnt. Habe gestern mit denen telefoniert.

-- Editiert von RockStrongo am 29.04.2018 12:32

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Der Bebauungsplan der Stadt ist meiner Meinung nach uninteressant.

Relevant ist die Frage, ob der Mieter mit einer Bebauung des Innenhofes rechnen musste und ob der Vermieter den Mieter über eigene (!), geplante Baumaßnahmen informieren musste. Ersteres kann man nur durch die Situation vor Ort einschätzen. Dazu müsste man das Alter der bestehenden Gebäude und z.B. der Tiefgarage wissen. Sind die alle brandneu, dann ist eher mit weiteren Bauarbeiten zu rechnen als wenn die schon Jahre so stehen.

Zur Frage der Informationspflicht: Wenn bei Anmietung der Mieter nicht darüber informiert wurde, dann würde ich erstmal nicht davon ausgehen, dass der Beauftragte des Vermieters anderes sagen wird. Denn das wäre schlicht eine Falschaussage und strafbar. Ich lass mir noch einreden, dass dieser Beauftrage sich nicht mehr erinnern kann. Das würde aber dem Vermieter nicht helfen.

Natürlich kann der Mieter hier direkt einen Rat bei einem Anwalt einholen. Mieterverein erscheint mir eher nicht sinnvoll, weil es hier um ein konkretes Anliegen geht und die Rechtschutzversicherung, die häufig bei einer Mitgliedschaft im Mieterverein enthalten ist, eh nicht greifen wird. Wenn fachmännische Beratung, dann durch einen Anwalt für Mietrecht.

Im übrigen gibt es ja mehrere Ansätze für den Mieter. Arglistige Täuschung wäre nur die eine, Mietminderung ist bei Arbeiten des eigenen Vermieters auch ein Punkt. Selbst mit Wegfall der Geschäftsgrundlage könnte man versuchen zu argumentieren und damit die Mindestvertragslaufzeit aushebeln. Aber darüber wird dann schon der Anwalt informieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.721 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen