Doppel Miete

1. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Defqon1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppel Miete

Hi, ich hätte da mal eine Frage.
Mein Bruder Wohnt in Berlin und da si d Wohnungen in guten Gegenden leider selten und schnell vergriffen.
Nun hat er mit seiner Freundin seit 2 Jahren eine 1,5 Raum Wohnung und die beiden sind seit 1 Jahr Eltern. Also brauchten Sie eine neue Wohung. 3 Stockwerke über Ihnen wurde eine Wohung frei die aber nicht direkt vermietet wurde sondern in einer art los-verfahren wo man nicht weiß ob man sie bekommt oder nicht. Und ohne das man den Zuschlag für eine neue Wohung bekommt jündigg man seine alte natürlich nicht. Es ist auch der gleiche Vermieterbund.
Nun haben sie den Zuschlag bekommen und mussten auch direkt den Monat darauf Einziehen bzw Miete für die neue Wohung zahlen aber natürlich auch für die alte Wohnung und der Vermieter läst mit sich auch nicht reden und behaart auf den beiden Mieten. Aber wenn man nicht weiß ob man eine Wohung bekommt und nicht vorher kündigen kann ist das mal mega assi. Ist das denn wirklich so rechtens vor allem wenn es der selbe Vermieter ist?
Danke schon mal vorweg.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ja, das ist rechtens. Ich seh hier jedenfalls keinen Grund für eine fristlose Kündigung der alten Wohnung.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Defqon1):
Aber wenn man nicht weiß ob man eine Wohung bekommt und nicht vorher kündigen kann
Das dürfte für 99,91% aller Wohnungsvergaben zutreffen.



Zitat (von Defqon1):
ist das mal mega assi

Nö, das nennt man "normal".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Defqon1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Defqon1):
Aber wenn man nicht weiß ob man eine Wohung bekommt und nicht vorher kündigen kann
Das dürfte für 99,91% aller Wohnungsvergaben zutreffen.


Danke für die Antwort,
und ja in gewisser weise stimmt das ja auch. Aber wenn ich bei uns in der Stadt eine Wohung möchte und die ist frei kann ich ja auch mit dem Vermieter ausmachen das ich in 3 Monaten einziehe da ich ja noch im Mietverhältnis bin und 3 Monate Kündigungsfrist besteht.
Bei meinem Bruder ging das nicht da sonst die Wohnung weg gewesen wäre. Auch ein Umzug innerhalb von 1 Monat und in die neue Wohnung und somit nurc1 Monat Kündigungsfrist wollte nicht akzeptiert werden obwohl ein Nachmieter von seitens meines Bruders gefunden wurde. Da kam nur als Antwort das die Wohnung wieder im Losverfahren ins Netz kommt.

-- Editiert von Defqon1 am 02.12.2020 06:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38442 Beiträge, 14004x hilfreich)

Das muss auch ein Vermieter in Deiner Stadt nicht akzeptieren. Wer hat schon gerne drei Monate Leerstand? Es gibt doch kaum Fälle, in denen sich die Mietverhältnisse nicht überschneiden, sondern nahtlos aneinander doppen. Ich zumindest hab das selbst als umzugserfahrene Person noch nie geschafft. Schon wegen Renovierung u.s.w. funktioniert das in der Regel nicht. Und kein Vermieter muss den vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Defqon1):
Aber wenn ich bei uns in der Stadt eine Wohung möchte und die ist frei kann ich ja auch mit dem Vermieter ausmachen das ich in 3 Monaten einziehe da ich ja noch im Mietverhältnis bin und 3 Monate Kündigungsfrist besteht.
Bei meinem Bruder ging das nicht da sonst die Wohnung weg gewesen wäre. Auch ein Umzug innerhalb von 1 Monat und in die neue Wohnung und somit nurc1 Monat Kündigungsfrist wollte nicht akzeptiert werden obwohl ein Nachmieter von seitens meines Bruders gefunden wurde.


Ganz einfach:
In Deiner Region = Mietermarkt -> Vermieter "müssen" eher auf die Bedingungen der Mieter eingehen
Bruder seine Region = Vermietermarkt -> Mieter "müssen" eher auf die Bedingungen der Vermieter eingehen

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.929 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen