Hi, ich hätte da mal eine Frage.
Mein Bruder Wohnt in Berlin und da si d Wohnungen in guten Gegenden leider selten und schnell vergriffen.
Nun hat er mit seiner Freundin seit 2 Jahren eine 1,5 Raum Wohnung und die beiden sind seit 1 Jahr Eltern. Also brauchten Sie eine neue Wohung. 3 Stockwerke über Ihnen wurde eine Wohung frei die aber nicht direkt vermietet wurde sondern in einer art los-verfahren wo man nicht weiß ob man sie bekommt oder nicht. Und ohne das man den Zuschlag für eine neue Wohung bekommt jündigg man seine alte natürlich nicht. Es ist auch der gleiche Vermieterbund.
Nun haben sie den Zuschlag bekommen und mussten auch direkt den Monat darauf Einziehen bzw Miete für die neue Wohung zahlen aber natürlich auch für die alte Wohnung und der Vermieter läst mit sich auch nicht reden und behaart auf den beiden Mieten. Aber wenn man nicht weiß ob man eine Wohung bekommt und nicht vorher kündigen kann ist das mal mega assi. Ist das denn wirklich so rechtens vor allem wenn es der selbe Vermieter ist?
Danke schon mal vorweg.
Doppel Miete
1. Dezember 2020
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Frage vom 1. Dezember 2020 | 22:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppel Miete
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 23:01
Von
Status: Student (2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Ja, das ist rechtens. Ich seh hier jedenfalls keinen Grund für eine fristlose Kündigung der alten Wohnung.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2020 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatAber wenn man nicht weiß ob man eine Wohung bekommt und nicht vorher kündigen kann :
Das dürfte für 99,91% aller Wohnungsvergaben zutreffen.
Zitatist das mal mega assi :
Nö, das nennt man "normal".
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 06:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAber wenn man nicht weiß ob man eine Wohung bekommt und nicht vorher kündigen kann :
Das dürfte für 99,91% aller Wohnungsvergaben zutreffen.
Danke für die Antwort,
und ja in gewisser weise stimmt das ja auch. Aber wenn ich bei uns in der Stadt eine Wohung möchte und die ist frei kann ich ja auch mit dem Vermieter ausmachen das ich in 3 Monaten einziehe da ich ja noch im Mietverhältnis bin und 3 Monate Kündigungsfrist besteht.
Bei meinem Bruder ging das nicht da sonst die Wohnung weg gewesen wäre. Auch ein Umzug innerhalb von 1 Monat und in die neue Wohnung und somit nurc1 Monat Kündigungsfrist wollte nicht akzeptiert werden obwohl ein Nachmieter von seitens meines Bruders gefunden wurde. Da kam nur als Antwort das die Wohnung wieder im Losverfahren ins Netz kommt.
-- Editiert von Defqon1 am 02.12.2020 06:06
#4
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 08:26
Von
Status: Unbeschreiblich (38442 Beiträge, 14004x hilfreich)
Das muss auch ein Vermieter in Deiner Stadt nicht akzeptieren. Wer hat schon gerne drei Monate Leerstand? Es gibt doch kaum Fälle, in denen sich die Mietverhältnisse nicht überschneiden, sondern nahtlos aneinander doppen. Ich zumindest hab das selbst als umzugserfahrene Person noch nie geschafft. Schon wegen Renovierung u.s.w. funktioniert das in der Regel nicht. Und kein Vermieter muss den vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren.
wirdwerden
#5
Antwort vom 2. Dezember 2020 | 09:20
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatAber wenn ich bei uns in der Stadt eine Wohung möchte und die ist frei kann ich ja auch mit dem Vermieter ausmachen das ich in 3 Monaten einziehe da ich ja noch im Mietverhältnis bin und 3 Monate Kündigungsfrist besteht. :
Bei meinem Bruder ging das nicht da sonst die Wohnung weg gewesen wäre. Auch ein Umzug innerhalb von 1 Monat und in die neue Wohnung und somit nurc1 Monat Kündigungsfrist wollte nicht akzeptiert werden obwohl ein Nachmieter von seitens meines Bruders gefunden wurde.
Ganz einfach:
In Deiner Region = Mietermarkt -> Vermieter "müssen" eher auf die Bedingungen der Mieter eingehen
Bruder seine Region = Vermietermarkt -> Mieter "müssen" eher auf die Bedingungen der Vermieter eingehen
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